Brig | Beschwerde des SEV abgelehnt
Bundesamt hält Löhne für Crossrail-Lokführer für branchenüblich
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hält die tieferen Löhne von in Brig angestellten Crossrail-Lokführern für branchenüblich und weist eine Anzeige der Gewerkschaft des Verkehrspersonal SEV ab. Die Grundsatzfrage der Branchenüblichkeit dürfte vor Gericht geklärt werden.
Crossrail geriet ins Visier der Eisenbahnergewerkschaft, nachdem das Privatunternehmen in Brig Lokführer unter Vertrag genommen hatte, die zuvor im italienischen Domodossola gearbeitet hatten. Diese verdienen zwar mehr als in Italien, erhalten aber nicht den in der Schweiz üblichen Lohn.
Während die betroffenen Crossrail-Lokführer gemäss SEV rund 3600 Franken Lohn erhalten, liegt der durchschnittliche Lohn eines in der Schweiz angestellten Lokführers bei 5400 bis 5700 Franken.
Der SEV bezeichnete diese Praxis als Lohndumping und reichte im Sommer 2014 beim BAV formelle Anzeige gegen Crossrail ein. Die Eisenbahnergewerkschaft verlieh ihrer Forderung mit einem drohenden Entzug der Netzzugangsbewilligung Nachdruck.
Das Eisenbahngesetz sieht vor, dass im sogenannten Netzzugang tätige Bahnunternehmen «branchenübliche Arbeitsbedingungen» einhalten müssen. Zur Definition der Branchenüblichkeit gehen die Ansichten des SEV und des BAV aber weit auseinander.
Juristische Klärung wahrscheinlich
Das Bundesamt für Verkehr erachtet die Löhne als branchenüblich und lehnt deshalb die Beschwerde des SEV ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Parlament habe im Rahmen der Bahnreform 1 beschlossen, dass im internationalen Schienenverkehr branchenübliche - und nicht landesübliche - Arbeitsbedingungen einzuhalten seien.
Der SEV kann die Verfügung des Bundesamts vor Bundesverwaltungsgericht anfechten und die Frage der Branchenüblichkeit damit juristisch klären lassen.
Diesem Schritt steht angesichts der Bedeutung der Frage für die Arbeitnehmenden und die Eisenbahnunternehmen auch das BAV positiv gegenüber. Es sei wichtig, dass Rechtssicherheit geschaffen werde. Angesichts der heutigen Sachlage verzichtete das BAV darauf, eine für die ganze Branche geltende Richtlinie zu erlassen.
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