Tötungsdelikt | Sitten
Freiheitsstrafe von 12 Jahren für Bluttat von St-Léonard bestätigt
Das Walliser Kantonsgericht hat die Freiheitsstrafe von 12 Jahren für einen Mann bestätigt, der Ende 2011 in St-Léonard seine 21-jährige Freundin mit einem Sturmgewehr erschossen hatte. Die Berufung des 27-jährigen Wallisers gegen das Urteil des Bezirksgerichts Siders wurde abgewiesen.
Für das Walliser Kantonsgericht war das "Drama vom 4. November 2011 nicht die Folge eines Unfalls", wie es in einer Mitteilung vom Freitag schreibt. Der Beschuldigte habe im Gegenteil "absichtlich und aus kurzer Distanz das Feuer gegen seine Freundin eröffnet".
Die in erster Instanz gefällte Strafe sei "durch die Schuld des Angeklagten, insbesondere die Schwere seines Vergehens gerechtfertigt". Zudem seien auch die Bedingungen für eine therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störungen des Mannes in einem geschlossenen Umfeld erfüllt.
Die vom Bezirksgericht Siders im Januar ausgesprochene Freiheitsstrafe von 12 Jahren und die zusätzlich angeordnete therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt wurden vom Kantonsgericht "vollumfänglich bestätigt".
Der Verurteilte hatte im November 2011 als 23-Jähriger in St-Léonard seine 21-jährige Freundin mit einem Sturmgewehr 90 getötet. 2010 war er bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte und Drogenkonsums gerichtspolizeilich erfasst worden. Ausserdem war er 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
"Kein psychopathisches Monster"
Sein Verteidiger führte während des Appellationsprozesses, der im Juni stattgefunden hatte, verschiedene Beispiele von schmutzigen Morden an, die mit 15 Jahren Gefängnis bestraft worden seien. "Das Urteil der ersten Instanz zeichnet ein Bild eines psychopathischen Monsters, das der Angeschuldigte nicht ist", sagte der Verteidiger und verlangte eine mildere Bestrafung.
Die Staatsanwältin forderte die Richter hingegen auf, das Urteil der ersten Instanz vollumfänglich zu bestätigen. Der Verurteilte kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Politik reagiert auf Tötungsdelikte
Das Tötungsdelikt von St-Léonard und ein ähnlicher Fall vom 14. November 2011 in Boudry NE, bei dem ein 23-Jähriger durch einen Schuss aus einer Armeepistole getötet worden war, hatten die Politik dazu veranlasst, Massnahmen gegen den Missbrauch von Armeewaffen zu beschliessen, unter anderem einen besseren Informationsaustausch.
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