Wallis | Kantonale Abstimmung vom 29. November
«Massnahmen sind notwendig, verhältnismässig und angemessen»
Der Staatsrat empfiehlt den Walliser Stimmbürgern, das Dekret vom 16. Dezember 2014 über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 anzunehmen, das ihnen in der Abstimmung vom 29. November vorgelegt wird.
Während rund zehn Jahren kannte der Kanton Wallis eine erfreuliche Finanzlage. Diese Situation hat sich jedoch aufgrund der Kombination eines Einnahmerückgangs und einer Ausgabenerhöhung merklich verschlechtert.
Zum ersten Mal respektierte die Rechnung 2013 die verfassungsmässigen und gesetzlichen Anforderungen der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse nicht mehr. Trotz der unternommenen Anstrengungen blieb auch das Ergebnis der Rechnung 2014 negativ und wies einen Aufwandüberschuss von 83,9 Millionen Franken und einen Finanzierungsfehlbetrag von 84,2 Millionen Franken auf.
Gemäss den Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse muss der Staatsrat im Falle eines Aufwandüberschusses oder Finanzierungsfehlbetrages in der Rechnung, dem Grossen Rat die Änderungen jener Gesetzesbestimmungen unterbreiten, die nicht in seiner eigenen Kompetenz liegen und zur Einhaltung des Grundsatzes der Ausgaben- und Schuldenbremse notwendig sind.
Der Staatsrat hat darum 2014 den Entwurf des fraglichen Dekretes ausgearbeitet und anschliessend an den Grossen Rat überwiesen. Der Entwurf wurde nach verschiedenen Änderungen am 16. Dezember 2014 mit 55 zu 49 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen.
Die Massnahmen des Dekrets
Das Dekret sieht die untrennbare Änderung von sieben Gesetzen vor, die nur als Ganzes zur Abstimmung kommen. Es geht zum einen um die Erhöhung der Maximalbeträge für Streitigkeiten des Zivil- und Strafrechts um 20 Prozent sowie die Möglichkeit für das Kantonsgericht, auf seine Gebühren nicht mehr den Verminderungskoeffizienten von 60 Prozent im Vergleich zu denjenigen der ersten Instanz anzuwenden. Zudem sollen 33 statt 30 wöchentlichen Unterrichtslektionen für die Primarlehrpersonen beibehalten werden.
Es soll ein Kompensationsfonds gebildet werden, der es erlaubt, die Ertragsschwankungen – beispielsweise infolge der Aussetzung des Anteils am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank – zu kompensieren, mit dem Ziel, zum finanziellen und buchhalterischen Gleichgewicht und zur dauerhaften Finanzierung der staatlichen Leistungen beizutragen.
Die Motorfahrzeugsteuer werden um rund 10 Prozent erhöht und bleiben damit trotzdem eine der tiefsten der Schweiz. Es wird eine Minimalsteuer von 200 Franken auf dem Kapital der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhoben.
Des weiteren kommt es zum Aufschub der letzten Tranche des Steuerabzuges für die Krankenkassenprämien sowie die Zinsen von Sparkapitalien um drei Jahre. Die Finanzierung der ambulanten Versorgung im Suchtbereich durch die Gemeinden und den Kanton wird geändert sowie die Finanzierung des Dispositivs für das Rettungswesen.
Das Dekret sah ausserdem eine Steueramnestie vor, die in Anbetracht des Bundesgerichtsurteils vom 30. März 2015 in einem Tessiner Fall jedoch nicht umgesetzt werden kann.
Zusammenfassend kann laut Staatsrat festgehalten werden, dass das Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2015 erarbeitet wurde, um für das Budgets 2015 und die beiden folgenden, jährliche finanzielle Mittel in der Höhe von 26 Millionen für den Kanton und 7 Millionen Franken für die Gemeinden zu generieren. Aufgrund der seit 2013 andauernden schwierigen Finanzlage sei dies unabdingbar.
Die vorgeschlagenen Massnahmen seien notwendig, verhältnismässig und angemessen. Sie seien sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen tragbar. Im Falle einer Ablehnung des Dekrets in der Volksabstimmung müssten die 26 Millionen Franken vollumfänglich durch andere Massnahmen zur Senkung des Aufwands oder zur Erhöhung des Ertrags kompensiert werden. Diese Massnahmen kämen also zu den Sparmassnahmen (PAS 2) von 120 Millionen Franken hinzu.
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Kommentare
Carmen Imsandt - ↑8↓5
Schön, dass die Staatsräte mit dem guten Beispiel vorgehen: einige sparen sogar beim Frisör.
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omo - ↑0↓5
ich werde eventuell dann über deinen vermeintlich genialen witz lachen, wenn ich mal zeit habe und mir todlangweilig ist - aber das ist eher nicht der fall! ich kann dir also nichts versprechen!