Justiz | Staatsanwaltschaft hält an Strafmass fest
Mutmasslicher Angreifer beharrt auf seiner Unschuld
Am Donnerstag stand er vor dem Kantonsgericht: Der Mann, der beschuldigt wird, im Juli 2014 eine 78-jährige Frau mit einer Axt angegriffen zu haben. In erster Instanz wurde er wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Wegen einer im Juli 2014 in Martinach erfolgten Axt-Attacke auf eine Rentnerin war ein Franzose im August 2016 zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Am Donnerstag erschien der mutmassliche Angreifer nun zur Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht, um seine Unschuld zu beteuern und entsprechend seinen Freispruch zu fordern.
Geht es nach dessen Verteidiger, weise das Verfahren zu viele Mängel auf, weshalb eine derart hohe Strafe für seinen Mandanten nicht zu rechtfertigen sei, schreibt «LeNouvelliste» und zitiert den Verteidiger: «Es ist nicht Sache des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen, sondern die Aufgabe des Staatsanwalts, die Schuld meines Mandanten darzulegen». So gäbe es beispielsweise weder DNA- und Blut-Spuren noch Verdachtsmomente, die gegen den Beschuldigten vorliegen würden.
Sowohl für den Staatsanwalt als auch für den Anwalt des Opfers steht indessen zweifelsfrei fest, dass es sich beim Angeklagten um den Täter handeln muss, der seinem Opfer vor mehr als zwei Jahren ein gutes Dutzend Axtschläge versetzt hatte und die Frau in der Meinung, dass diese tot sei, blutüberströmt beim Tatort liegen liess und davon eilte.
Das Opfer hatte den Täter bei mehreren Konfrontationen und Fotovergleichen jeweils wieder erkannt. Ferner wurde der Franzose bereits im Vorfeld wegen angemeldeter Mordabsichten an einer unbekannten Person per Dolch oder Axt durch dessen Psychiater angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hält indessen am Strafmass fest, zu dem das Bezirksgericht Martinach den Täter im vergangenen Jahr verurteilt hatte. Das Urteil des Kantonsgerichts wird in zehn Tagen erwartet.
pan
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