Justiz | Täter erbeuten Parkgeld in der Saltinastadt
Rumänen plündern Parkuhren in Brig
Zwei rumänische Staatsangehörige reisten Ende des vergangenen Jahres mit der Absicht in die Schweiz ein, auf Diebestour zu gehen. Sie hatten es auf das eingeworfene Kleingeld in Parkuhren abgesehen. So auch in Brig. Nun wurden die Diebe verurteilt.
Im Dezember 2015 reisten zwei rumänische Staatsangehörige über den Simplonpass in die Schweiz ein. Einer der beiden Männer trug eine gefälschte rumänische Identitätskarte auf sich und hatte seinen echten Ausweis unter der Radabdeckung seines Mercedes versteckt. In der Dämmerung begaben sich die beiden 27 und 48 Jahre alten Rumänen nach Brig, um dort zahlreiche Parkuhren aufzubrechen und das Parkgeld zu entwenden. Die Diebstähle wurden bei den zentralen Parkuhren an der Nordstrasse sowie der Sandmatten- und an der Saltinastrasse verübt.
Beim Aufbrechen der Parkuhren gingen die Täter äusserst fachmännisch vor: Einer der beiden Männer überwand jeweils den Schliessmechanismus der Notentriegelung der Parkuhren. Daraufhin wurde durch den frei gewordenen Kanal ein Draht eingeführt, der wiederum dazu genutzt wurde, einen als Verriegelung angebrachten Bolzen hochzuschieben. Anschliessend konnte das Münzfach herausgezogen und das Geld entnommen werden. Während dieses Vorgangs observierte sein Komplize die Umgebung und half dabei mit, das erbeutete Münz in Robidog-Beuteln und Socken abzufüllen. In Brig erbeuteten die beiden Täter dadurch einen Betrag von insgesamt 684 Franken.
Wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis heisst, wollten die beiden Beschuldigten ihre Diebestour in Richtung Bern, Zürich und Lausanne fortsetzen und seien ausschliesslich aus diesem Grund in die Schweiz eingereist. Keiner der beiden Diebe habe für die Schweiz gültige Ausweispapiere vorweisen können.
Nun wurde einer der beiden Beschuldigten wegen Diebstahls und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem wurde ihm eine Busse von 500 Franken auferlegt. Falls diese nicht bezahlt wird, droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von fünf Tagen.
Da sein Komplize im Sommer 2015 bereits in Gossau wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe auf Probe verurteilt und er innerhalb kürzester Zeit erneut straffällig geworden war, wird die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken, was einem Betrag von 2700 Franken entspricht, von der Staatsanwaltschaft Oberwallis eingezogen. Der Rumäne wurde ebenfalls wegen Diebstahls und Widerhandlung gegen das Ausländergesetz sowie Fälschung von Ausweispapieren verurteilt.
Das Tatwerkzeug wurde beschlagnahmt und vernichtet. Die Verfahrenskosten von 1600 Franken wurden je zur Hälfte an beide Beschuldigten aufgeteilt.
pan
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Kommentare
Alexius - ↑12↓2
Bei unserer Justiz ist das kein Wunder, dass so viele Diebestouristen kommen. Führt endlich ein "Stand your Ground" Recht à la USA ein, dann werden es sich die Diebe 2 mal überlegen, ob sie noch irgendwo einbrechen wollen.
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Michaela - ↑8↓0
Was verurteilt zu einer Geldstrafe "unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren".... als ob eine Diebestour erwachsener Männer ein Bubenstreich wäre. Wer sagte von den beiden denn "ich gelobe Besserung"?
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Soleil - ↑90↓8
Was machen die noch hier in der Schweiz? Hier wäre ein Landesverbot angetan ,verstehe die Justiz nicht mehr. Aus Erfahrung weiss man ja ,dass die Rumänen für solche Taten bekannt sind. Aber da die Diebe wissen,dass die Strafen so leicht ausfallen in der Schweiz wird weiter gestohlen.
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Michel - ↑89↓6
Lächerlich dieses Urteil und eine Frechheit! Für zukünftige Straftäter eine Einladung! Wenn die Beute vermutlich höher ausfällt als die Strafe.... Frage: Wer darf die defekten Parkuhren bezahlen? Da kostet 1 sicher mehr als die Strafe!?
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Wolfi - ↑89↓8
Unsere Justiz, alles was Ausländer anbelangt nur mit Samthandschuhen anfassen. Nur weiter so
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