Justiz | Nach bewilligtem Zünden von Petarden an Visper Meisterfeier
Schuldsprüche für Visper Gemeinderätin und Petarden-Zünder
Die Visper Gemeinderätin Carmen Lorenz, welche 2014 EHC-Visp-Fans das Zünden von Petarden erlaubte, ist kürzlich rechtskräftig verurteilt worden. Gleichzeitig liegen die ersten Urteile zu EHC-Visp-Fans vor, die im selben Jahr bei einem Auswärtsspiel des EHC Visp in Langenthal randalierten.
Am 8. April 2014 holt sich der EHC Visp mit einem 4:1-Auswärtssieg im siebten und letzten Spiel gegen den SC Langenthal den NLB-Titel. Das muss gefeiert werden. Am 26. April organsiert die Gemeinde Visp deshalb eine gebührende Meisterfeier. Hockeyfans wollen dabei auch Petarden zünden. EHC-Visp-CEO Sébastien Pico nimmt das Ansinnen auf und ersucht Carmen Lorenz, die zuständige Visper Gemeinderätin für öffentliche Sicherheit, einen Tag vor der Feier um eine Bewilligung.
Noch gleichentags bewilligt Lorenz per Mail das Gesuch. Allerdings unterliess sie es, sich zu erkundigen, ob das Abfeuern von Petarden gesetzlich verboten ist oder ob diese unter das Sprengstoff-Gesetz fallen. 20 Jugendliche zündeten anderntags auf dem Pausenplatz des Sepp-Blatter-Schulhauses ihre Seenotfackeln, welche sie in Bern gekauft hatten. Diese fallen allerdings unter das Sprengstoffgesetz und dürfen nicht zu Vergnügungszwecken abgefeuert werden. Überdies wurden Rauchpetarden gezündet, die illegal in die Schweiz importiert waren.
«Stehe zur Verantwortung»
Weil Lorenz unter Zeitdruck gestanden sei und auch nicht beabsichtigt habe, gegen geltendes Gesetz zu verstossen, korrigierte die Staatsanwaltschaft Oberwallis einen ersten Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 1’800 Franken auf Probe nach Einspruch von Lorenz dahingehend, dass der Schuldspruch keinen Eintrag ins Strafregister zur Folge hat. Im zweiten, jetzt rechtsgültigen Strafbefehl ist sie «nur» wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Sprengstoff-Gesetz schuldig gesprochen. Sie wurde mit einer Busse von 400 Franken bestraft. Sie muss auch für die Verfahrenskosten von 600 Franken geradestehen.
Für Carmen Lorenz «ist das Thema inzwischen durch», wie sie auf Anfrage gegenüber dem «Walliser Boten» sagt. «Nach der Milderung des Urteils auf ‚fahrlässig’, und somit ohne Eintrag ins Strafregister, kann ich mit dem Verdikt der Strafbehörden leben.» Allerdings sei sie überrascht gewesen, dass wegen der Zündung der Petarden überhaupt ein Strafverfahren eröffnet worden sei. Die Pyros seien gesittet und abseits des Publikums gezündet worden, wie sie das in der Bewilligung verlangt habe. «Allerdings habe ich das Gesuch bewilligt und damit trage ich die Verantwortung. Mittlerweile weiss ich natürlich, dass die Bewilligung nicht rechtens war und musste so Lehrgeld bezahlen.»
Auch 17 der 20 EHC-Fans, die am «Feuerwerk» beteiligt waren, sind der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Sprengstoff-Gesetz schuldig gesprochen. Von einer Bestrafung ist jedoch abgesehen worden. Sie seien aufgrund der Bewilligung der Gemeinde davon ausgegangen, dass ihr Handeln legal sei, heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Allerdings hätten auch sie fahrlässig gehandelt, weil sie sich nicht vorher über die Rechtslage erkundigt hätten.
Hitler-Gruss im Stadion, Steine gegen Polizisten
Gegen zwei der beteiligten Petarden-Zünder in Visp wurde aber noch im gleichen Jahr ein weiteres Strafverfahren im Kanton Bern eröffnet. Sie nahmen am 13. Dezember 2014 nach Spielschluss zwischen dem SC Langenthal und dem EHC Visp an Auseinandersetzungen zwischen Visper Fans und Anhängern des SC Langenthal teil. Sie beschimpften und verletzten dabei auch Polizisten, indem sie kopfgrosse Steine und Bierflaschen gegen diese warfen. Ein Polizist wurde dabei verletzt. Die Visper Fans wurden deshalb von der Polizei einvernommen. Zwei von ihnen widersetzten sich und mussten in Handschellen gelegt werden. Einer der beiden wurde im Stadion auch beobachtet, wie er die Hand zum Hitler-Gruss erhob.
Am 27. Dezember 2014 waren die beiden erneut an Randalen beteiligt. Diesmal nach dem Spiel zwischen dem EHC Visp und dem SC Langenthal. Die verfeindeten Fan-Lager vereinbarten schon während dem Spiel eine Schlägerei in der Bahnhof-Unterführung in Visp. Die beiden Visper randalefreudigen «Fans» sind nun von der Oberwalliser Staatsanwaltschaft per Strafbefehl abgeurteilt worden. Sie wurden wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegenüber Behörden sowie Widerhandlung gegen das Sprengstoff-Gesetz schuldig gesprochen. Beide kassierten Geldstrafen von rund 5000 Franken unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren und Bussen von 800 Franken. Überdies wurden sie von der Swiss Ice Hockey Federation mit einem schweizweiten Stadionverbot belegt, inklusive Litternahalle, das nach wie vor Geltung hat.
Stadienverbot im Wallis aufgehoben
Die übrigen Visper Fans, die in Langenthal an den Randalen beteiligt waren, werden von den Berner Strafbehörden, geurteilt. Auch sie wurden von der Swiss Ice Hockey Federation nach den Ereignissen mit einem schweizweiten Stadionverbot belegt, das nach wie vor gilt. Für Stadien im Wallis wurde das Verbot für zwölf Visper Fans am 2. August 2016 wieder aufgehoben, «aufgrund des Umstandes, dass gegen sie kein aktuelles Rayonverbot oder andere Massnahmen bestehen», wie es in einem Schreiben der Swiss Ice Hockey Federation an den EHC Visp steht.
zen
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Kommentare
Ooweii - ↑9↓1
(An Fanclub)Irgendwann bekommt jeder seine Strafe.. Das Rad ist bekanntlich rund.. immer provozieren und provozieren "plagiäru" und nicht zu den Taten stehen. Mag eine Weile gut funktionieren.. aber irgendwann erwischts jeden...
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randalabalabala - ↑35↓13
Der Visper Fanclub ist eh ein Witz, immer grosse Sprüche klopfen und wenns ernst wird weglaufen und dann noch mit Ihren Taten prahlen.
Lieber die Kräfte sparen und ein bisschen mehr Stimmung machen.
Hopp Visp
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Äwawawa - ↑28↓16
Vom Sicherheitsgedanken her ist es doch besser so eine gezielte Aktion zu erlauben, als dass die Fans das Zeug in der Halle zünden... oder? In den Stadien sind wir nicht fähig so was zu unterbinden und gegen die Zünder vorzugehen und wenn die Fans das sicher machen werden sie verklagt... arme Schweiz...
Man möchte nur das Beste und muss danach einen Eintrag ins Strafregister befürchten... und dann wundert man sich wieso dass ind er Schweiz der Milizgedanke immer mehr stirbt und man keinen mehr findet der sich für diese Ämter zur Verfügung stellt...
Wo kein Kläger da kein Richter heisst es doch immer, ich nehme mal an dass es hier in dem Fall jemanden gegeben hat der Frau Lorenz verpetzt hat. Dem wünsche isch dass er seinen Egotrip geniesst undhoffe ihn im Herbst auf einer Liste finde, woh ich ihn wählen kann damit er dann die nächsten 4 Jahre auch mal Verantwortung übernimmt..
Und Frau Lorenz, Merci für Ihren Einsatz für die Gemeinde Visp.
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bohox - ↑3↓3
Von einer Gemeinderätin kann man erwarten, dass sie sich mit unseren Gesetzen auseinander setzt. Wenn jeder der ein solches Amt übernimmt, Entscheidungen nach eigenem Gutdünken trifft, führt das bald zu Rechtsunsicherheit und damit zu Ungerechtigkeiten.
Christian S. - ↑16↓14
Sehe ich auch so - als Fan würde ich diese Handlungsweise nicht verstehen und beim nächsten mal sicher auf Bewilligung und (vermeintliche) Legalität verzichten....