Justiz | Weil sie ihn nicht zur Lehrabschlussfeier einlud
Ex-Chef betitelt Lehrtochter in Coop-Inseraten als Nymphomanin
Ein Oberwalliser hat nach seiner Pensionierung eine Lehrtochter über Jahre genötigt. Gleichzeitig verbreitete er Unwahrheiten über Nachbarn sowie einen Hundehalter. Jetzt hat er von den Strafbehörden eine saftige Geldstrafe kassiert.
Der heute 67-jährige Mann war bis zu seiner Pensionierung als leitender Angestellter am Spitalzentrum Oberwallis tätig. Wenige Monate nach Erreichung seines Pensionsalters im Jahr 2012 war eine Lehrtochter aus seinem Zuständigkeitsbereich zur Lehrabschlussfeier eingeladen, zu der sie ihren ehemaligen Lehrmeister nicht einlud. In mehreren SMS schrieb er ihr, sie habe gegen eine gesellschaftliche Regel verstossen. Er forderte eine Entschuldigung, andernfalls werde er über sie einen Artikel im «Walliser Boten» veröffentlichen.
Vor dem Spital aufgelauert
Nach wiederholten SMS lauerte er ihr im Juli 2013 mehrere Male vor dem Spitalgebäude in Brig auf. Er wollte von seiner ehemaligen Lehrtochter wissen, wie der Betrieb ohne ihn laufe und wie sein Nachfolger arbeite. Sie weigerte sich, ihm darüber Auskunft zu geben. Er gab nicht auf und lauerte ihr wiederholt auf, wobei sie ihn ignorierte. Einen Monat später tauchte der Mann bei der Wohnung der Spitalangestellten auf. Als diese die Haustür öffnete, wurde sie vom Mann zurückgestossen. Die Frage, was er wolle, beantwortete er wortlos mit einer Ohrfeige und verliess das Haus.
Ein Jahr später wurde er beim Spital Oberwallis vorstellig und wollte als Experte die Abschlussarbeiten einer Weiterbildung seiner ehemaligen Lehrtochter beurteilen. Die zuständigen Stellen des Spitals lehnten dies ab. Weil die Frau weiterhin vom Ex-Chef Nachrichten erhielt, wechselte sie ihre Handynummer. Diese fand er jedoch rasch heraus und forderte sie mittels SMS erneut auf, mit ihm zu reden. Gleichzeitig deponierte er eine Glückwünschkarte bei der Mutter der Spitalangestellten zur bestandenen Weiterbildung.
Im November 2014 wurden über die Frau Gratis-Kundeninserate an der Pinwand in Coop-Geschäften im Oberwallis platziert. Darin wurde sie als Nymphomanin unter Angabe ihrer Festnetz- und Natelnummer betitelt. Ein Inserat wurde ihr vom Coop Visp zurückgeschickt. Ein weiteres fand man in einer WC-Anlage eines Rastplatzes auf dem Simplon. Die Frau kündigte darauf alle ihre Telefonanschlüsse. Erfolglos versuchte der Mann in der Folge über seinen Nachfolger am Spitalzentrum Oberwallis an die Kontaktdaten der Frau heranzukommen. Seither geht sie ihm konsequent aus dem Weg.
Fremdgeher-Gerüchte verbreitet
Wenige Monate nach diesen Vorfällen befestigte derselbe Mann im Februar 2015 an Gebäulichkeiten einer Familie in der Region Brig einen Zettel, mit der Nachricht an den Ehegatten, dass seine Frau fremdgehe. Der Zettel wurde von einem Kind der Familie gefunden, welches ihn den Eltern übergab. Der Ehegatte schöpfte Verdacht, wer der Absender sein könnte, und kontaktierte den ehemaligen Chefangestellten des Spitalzentrum Oberwallis via WhatsApp, der dann auch prompt reagierte.
Er habe den Ehegatten mit diesen Informationen konfrontieren wollen. Davon ausgehend, dass dieser das wohl gewusst habe, ihm das aber aus Feigheit verheimlichen wollte, gab der Mann bei den polizeilichen Ermittlungen später an. Dieselben Aussagen zum Eheleben der Nachbarn äusserte er einen Monat später anlässlich einer Jahresversammlung einer Genossenschaft vor versammelter Tischrunde.
Jäger als Tierquäler betitelt
Ein Jahr später, im Januar 2016, reagierte der Pensionär auf einen Bericht des «Walliser Boten» zu einem Fall von unhaltbaren Missständen im Zusammenhang einer Zwingerhaltung eines Jagdhundes zwischen Gampel und Niedergampel. Der Tierhalter war darin nicht namentlich erwähnt. Gleichwohl verfasste er in der Folge eine WhatsApp-Nachricht, worin er eine falsche Person als Besitzer des Jagdhundes und Tierquäler bezeichnete.
Diese Nachricht verschickte der Mann an eine Vielzahl von Jägern, an die Oberwalliser Wildhüter, den Staatsrat sowie an Ständerrat Jean-René Fournier. Dieser leitete die Nachricht an den Walliser Jagdchef Peter Scheibler zur Überprüfung weiter.
Bedingte Geldstrafe von 20 250 Franken
Im Oktober 2016 ist der Mann von der Staatsanwaltschaft Oberwallis der mehrfachen Nötigung und der mehrfachen üblen Nachrede schuldig gesprochen worden. Er wurde mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 90 Tagsätzen zu je 225 Franken, entsprechend 20 250 Franken, bestraft. Überdies muss er eine Busse von 1700 Franken zahlen sowie die Verfahrenskosten von 1350 Franken übernehmen. Die Geschädigten können überdies Zivilforderungen auf dem Zivilweg einklagen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Verurteilte verzichtete auf einen Rekurs.
zen
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Kommentare
Marianne J. - ↑13↓5
Ich kann kein Mitleid mit ihm empfinden. Wer über Jahre so ein Verhalten zeigt, ist nicht nur krank sondern gefährlich. Die Busse ist zu gnädig, das bringt nichts. Man sollte ihn zu gemeinnütziger Arbeit unter ständiger Aufsicht verdonnern.
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Oberländer - ↑26↓6
Wahrscheinlich war er auch in seinem Berufsleben ein höchst unangenehmer Zeitgenosse, ohne Bekannten- und Freundeskreis. Wen du für die Pension kein soziales und kulturelles Leben aufgebaut hast, sind die Tage später sehr lang...
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Jäger - ↑23↓10
Der "arme -alte Mann" ist angefressener Jäger und spricht nur DEUTSCH. Als das was ich ihn betiteln möchte, darf ich nicht. Er ist und bleibt ein Psycho. Das einzige: nehmt ihm die Waffen weg!
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Jopi - ↑30↓13
Er sollte sich mit kochen, jagen und hündelen die Zeit vertreiben.
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Maria - ↑4↓24
Duscholux, dazu sind wir Menschen noch verdonnert. Aber es wird sich bald bessern, wenn die Roboter unsere Jobs verrichten. Dann müssen wir nicht mehr, dann können wir nur noch auf der faulen Haut liegen und dürfen leben.
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Duscholux - ↑7↓4
Wir sind vielleicht verdonnert zu arbeiten, aber definitiv nicht uns zu überarbeiten mit tausenden Überstunden.
Viége - ↑7↓25
Die Überalterung ist ein massives Problem im Oberwallis und wird selten diskutiert... Siehe bei uns im Block wo nur 2 Personen unter 25-35 Leben, ein älter z.B Mann 80+ macht den ganzen Tag nichts, beobachte alles und jammert und prangert die ganze Zeit Leute an. Wer einen guten Job findet ist doch schon längst weg... Schade für die Region.
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burki - ↑39↓14
Der Typ braucht Beschäftigung. Statt ihn am Geldsack zu nehmen, hätte man ihn klüger zu gemeinnütziger Arbeit (nicht im Spital) verdonnern sollen.
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Diego - ↑31↓7
Über den Geldsack stimmt ja auch nicht ganz. Die bedingte Strafe von 20 250 Fr. wird wohl nur fällig, falls er sich nochmals was Lasten kommen lässt.
So besteht die Strafe vermutlich aus schlanken 3050 Fr.
Henry - ↑77↓8
Was für ein Psychopath! So einer gehört ins Irrenhaus!
Er sollte ja noch angeklagt werden wegen Körperverletzung. Die Ohrfeige würde ich nicht einfach so hinnehmen!
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Maria - ↑56↓7
Sein Verhalten zeugt nicht von einem tadellosen Vorgesetzten - früher.
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Gordon Freeman - ↑57↓7
Armer alter Mann .. nach der Pensionierung stand er wohl vor einem leeren und einsamen Leben, konnte die Leere aber nur mit Neid und Hass füllen.
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Duscholux - ↑24↓25
Das passiert halt wenn man von 20-65 arbeitet und arbeitet und arbeitet mit Überstunden bis zum kotzen und dann plötzlich wird man gezwungen zu leben.