Frühpensionierungen beim Kanton | SVPO ortet Handlungsbedarf

Angriff auf «Staatsgeschenke» des Kantons an seine Beamten

Die Pensionskasse der Beamten des Kantons gibt weiterhin zu reden.
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Die Pensionskasse der Beamten des Kantons gibt weiterhin zu reden.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Die SVP Oberwallis will, dass Beamte des Kantons bei einer teilweisen Frühpensionierung nicht mehr begünstigt werden. Die gängige Praxis sei eine «leichtfertige Verschwendung von Steuergeldern».

Nichts anderes als die ersatzlose Streichung des Artikels 26 in der Verordnung über die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis fordern die Angeordneten der SVPO mittels Vorstoss in der kommenden Session des Grossen Rats. Dieser besagt nämlich: «Der Staat übernimmt für den Teil des herabgesetzten Beschäftigungsgrads die Bezahlung sämtlicher Beiträge an die berufliche Vorsorge, um das versicherte Gehalt auf dem früheren Stand beizubehalten.»

Gleiche Pension bei weniger Arbeit

Konkret bedeutet dies: Reduziert ein Beamter sein Arbeitspensum um maximal 20 Prozent ab dem 60. Lebensjahr, so bleiben seine Beiträge an die zweite Säule trotzdem gleich hoch, wie bei einem 100-prozentigen Anstellungsverhältnis. Der Kanton zahlt in solchen Fällen sowohl einen zu hohen Arbeitgeberanteil und übernimmt zudem die Differenz zu den bisherigen Zahlungen, die beim Arbeitnehmer anfällt. An dieser Praxis stört sich die SVP Oberwallis. «In Zeiten, in denen die finanzielle Zukunft der hiesigen Vorsorgeeinrichtungen alles andere als gesichert ist, und wir im Parlament jeden Franken zweimal umdrehen müssen, ist eine solche Regelung schlicht nicht mehr zeitgemäss», sagt Michael Graber, Fraktionschef der SVPO. «Derart leichtfertig darf mit Steuergeldern nicht umgegangen werden.» Hinzu komme, dass es sich bei den meisten Stellen beim Kanton um «Bürojobs» handle, bei denen mit 60 Jahren keinerlei Verschleisserscheinungen auftreten würden, so Graber. Sprich die teilweisen Frühpensionierungen würden in den allermeisten Fällen nicht aufgrund körperlicher Faktoren erfolgen, weshalb es keinen Grund gebe, die frühpensionierten Beamten mit Steuergeldern zu beschenken.»

Unterstützung von der CVPO

Auch in den Reihen der CVPO ist man seit Längerem der Ansicht, dass es bei der Pensionskasse Anpassungen braucht. «Wir werden das Postulat im Stadium der Entwicklung unterstützen», sagt CVPO-Fraktionschef Philipp Matthias Bregy. «Es ist wünschenswert, dass der Staatsrat den Sachverhalt überprüft und sich dazu äussert.» Ob seine Partei schlussendlich eine definitive Streichung des genannten Artikels befürworten oder ob man andere Massnahmen zur Stabilisierung der Pensionskasse des Kantons in Auge fassen werde, hänge dann von den Antworten der Regierung ab, so Bregy.

Martin Meul

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