Gemeindepolitik | Bürger sollen sich vor Urversammlungen informieren können

Mehr Transparenz an den Urversammlungen gefordert

Vor Urversammlungen (i. B. Randa) soll transparenter informiert werden.
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Vor Urversammlungen (i. B. Randa) soll transparenter informiert werden.
Foto: Walliser Bote

Quelle: RZ 0

Der Staatsrat will, dass Bürgerinnen und Bürger vor den Urversammlungen besser durch den Gemeinderat informiert werden. Die gängige Praxis sei überholt, findet die Regierung.

Gemäss dem aktuell geltenden Recht müssen den Bürgerinnen und Bürgern oder der Öffentlichkeit nur die kommunalen Reglemente, der Voranschlag und die Rechnung vor den Urversammlungen zur Verfügung gestellt werden. Die Auflage der entsprechenden Dokumente muss dabei gleichzeitig mit der Einberufung zur Urversammlung erfolgen. Geht es hingegen um einen Kreditbeschluss für ein Schulhaus oder um den Verkauf einer Baulandparzelle, so müssen die Gemeindeverantwortlichen erst an der Urversammlung über das Vorhaben informieren.

Änderung gefordert

Für die FDP ist dies kein befriedigender Zustand. Mittels Motion forderte sie daher, das entsprechende Gemeindegesetz abzuändern. «Es mangelt also offensichtlich an der nötigen Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger, die sich über einen Gegenstand, den sie genehmigen sollen, informieren wollen», begründet die Grossratsfraktion der Partei, vertreten durch Grossrat Xavier Mottet, ihren Vorstoss. Man fordere daher eine Gesetzesanpassung, «wonach die Unterlagen zu sämtlichen Traktanden, die der Urversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden, der Öffentlichkeit unentgeltlich auf der Gemeindekanzlei zur Verfügung gestellt werden müssen».

Staatsrat dafür

Die Regierung stützt nun das Vorhaben der FDP. «Man muss zugeben, dass die aktuelle Vorgehensweise überholt ist», schreibt der Staatsrat. «Die Präsentation eines Gegenstands an der Urversammlung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern nicht immer den nötigen Abstand, um die Massnahme und die Herausforderungen der zu treffenden Entscheidung zu beurteilen oder relevante Fragen zu stellen.» Deshalb erachte es die Regierung
als sinnvoll, das Gemeindegesetz anzupassen. Das letze Wort hat der Grosse Rat in der kommenden
November-Session.

Martin Meul

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