Wegen zunehmender Konsummentalität im Bergsport

Mountain Wilderness kritisiert geplantes Helibiking-Angebot

Ab dem Sommer wird im Wallis Helibiking angeboten.
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Ab dem Sommer wird im Wallis Helibiking angeboten.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Die Umweltorganisation Mountain Wilderness kritisiert, dass ab dem Sommer im Wallis Helibiking angeboten wird. Derweil muss sich das Bundegericht mit den Gebrigslandeplätzen befassen.

Ab dem Sommer sollen von Sitten vier Gebirgslandeplätze zwecks Helibiking angeflogen werden. Dabei werden Mountainbikder äuquivalent dem Heliskiing in den Bergen abgesetzt, um anschliessend ins Tal zu fahren. Im Oberwallis soll Helibiking in Zermatt möglich sein, wie dem Angebot der beiden Firmen Heli Alps und Bed`n`Ride zu entnehmen ist.

«Sinnloses Unterfangen»
Noch bevor allerdings die ersten Biker mit dem Heli abgehoben sind, gibt es bereits Kritik. Diese kommt nicht unerwartet von der Alpenschutzorganisation Mountain Wilderness Schweiz. In der Vergangenheit machte sich die Organisation bereits einen Name, indem sie medienwirksam gegen Heliskiing protestierte. «Die zunehmende Konsummentalität im Bergsport ist fatal», sagt Maren Kern, Geschäftsführerin von Mountain Wilderness Schweiz. «Es geht nur noch darum, möglichst schnell möglichst viele Höhenmeter zu machen. Die Natur verkommt zur bedeutungslosen Kulisse.» Kritisch aus Umweltsicht sei nicht nur der hohe CO2-Ausstoss, sondern vor allem der Helikopterlärm, der ganze Talschaften beeinträchtige. Kern stört sich zudem, dass das Angebot des Helibikings für die Sportler kaum einen nennenswerten Mehrwert bringt. Dies zeige sich am Beispiel von Zermatt besonders gut, so die Alpenschützerin. «Beim angeflogenen Gebirgslandeplatz handelt es sich um jenen am Unterrothorn», so Kern. «Dieser ist Landeplatz ist jedoch genauso gut mit der Seilbahn zu erreichen. Helibiking ist in diesem Fall also ein sinnloses Unterfangen.» Die Umweltschutzorganisation will nun genau beobachten, wie sich der Trend Helibiking entwickelt. «Wir behalten uns natürlich wie beim Heliskiing auch entsprechende Protestaktionen vor», so Maren Kern.

Landeplätze vor Bundesgericht
Derweil müssen sich Bundesrichter in Lausanne ganz grundsätzlich mit den Gebirgslandeplätzen in der Schweiz befassen. Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass zwei Gebirgslandeplätze im Berner Oberland nicht aufgehoben werden müssen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und Mountain Wilderness wollen diesen Entscheid höchstinstanzlich beurteilen lassen und haben ihn ans Bundesgericht weitergezogen. «Wir finden, dass die gesamte Situation neu beurteilt werde muss», sagt Kern. «Eine transparente und rechtskonforme Überprüfung der Gebirgslandeplätze ist absolut zwingend, und die Landeplätze in und neben geschützten Landschaften gehören endgültig abgeschafft.» Zweiundzwanzig der 42 Gebirgslandeplätze in der Schweiz tangieren Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler.

Martin Meul

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