Bellwald | Neues Kurtaxenreglement vor Bundesgericht

Sommerbetrieb der Bahn gefährdet

Bald kein Sommerbetrieb der Sportbahnen Bellwald?
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Bald kein Sommerbetrieb der Sportbahnen Bellwald?
Foto: Bellwald Sportbahnen

Quelle: RZ 0

Heisst das Bundesgericht die Beschwerde gegen das neue Kurtaxenreglement gut, können die Sportbahnen Bellwald in Zukunft im Sommer nicht mehr fahren.

Anfang April haben die Sportbahnen Bellwald den Betrieb eingestellt. Die Bahnen nutzen die Pause in der Zwischensaison gewöhnlich für Revisionen. Zum Start der Sommersaison im Juni nehmen die Sportbahnen in Bellwald ihren Betrieb dann wieder auf. Ob dieser Turnus aber auch in Zukunft weiterhin so funktionieren wird, ist nicht gesichert.

Sommerbetrieb ist defizitär

«Der Betrieb in der Sommersaison ist defizitär», sagt David Wyssen, Geschäftsführer der Sportbahnen Bellwald. In den letzten Jahren betrug das Defizit rund 360 000 Franken. Damit der Sommerbetrieb auch in Zukunft gewährleistet werden kann, sollen die Sportbahnen künftig einen Beitrag von 200 000 Franken erhalten. Generiert wird dieser Betrag aus höheren Kurtaxeneinnahmen. Das vom Walliser Staatsrat homologierte neue Kurtaxenreglement in Bellwald ist seit letztem November in Kraft. Dagegen hat eine Interessengemeinschaft von Zweitwohnungsbesitzern, die IG Zweitwohnungsbesitzer Goms, beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Hauptkritikpunkt der IG ist die Berechnungsgrund­lage der Kurtaxen für die Zweitwohnungspauschale. So müssten manche Zweitwohnungsbesitzer eine Preiserhöhung von über 300 Prozent verdauen. Die IG fordert deshalb eine gerechtere Verteilung der Lasten. Bekommen die Beschwerdeführer recht und bodigt das Bundesgericht das neue Kurtaxenreglement in Bellwald, so hätte dies weitreichende Folgen. «Ohne die Leistungsabgeltung können wir den Sommerbetrieb in der jetzigen Form nicht mehr länger aufrechterhalten», stellt Wyssen unmissverständlich klar. «Und ohne Bergbahnen kein Bellwald», unterstreicht Wyssen die Bedeutung der Sportbahnen für die Tourismusdestination Bellwald. Trotzdem bleibt der Chef der Bahnen optimistisch: «Wir sind zuversichtlich, dass die Einsprache vor Bundesgericht keine wesentliche Veränderung auf das bestehende Kurtaxenreglement nehmen wird», und hält fest: «Das neue Kurtaxenreglement mit den inkludierten Gästekartenleistungen soll zu einer Frequenzsteigerung und somit zu einer Wertschöpfungserhöhung führen, was letztlich allen Beteiligten ein Plus bietet.»

Obergoms wartet ab

Neben Bellwald homologierte der Staatsrat auch das neue Kurtaxenreglement der Gemeinden von Obergoms Tourismus. Auch dagegen legte die IG beim Bundesgericht Beschwerde ein. Deshalb sei die Anwendung des neuen Kurtaxenreglements um ein Jahr verschoben worden, erklärte Roberto Imoberdorf. Laut dem Geschäftsführer von Obergoms Tourismus müssten im Obergoms aber keine Angebote eingestellt werden, falls das neue Kurtaxenreglement nicht wie geplant am 1. November 2017 in Kraft treten kann. Ohne die Mehr­einnahmen von 600 000 Franken könnten allerdings auch die geplanten zusätzlichen Angebote wie etwa die neue Gästekarte nicht ­realisiert werden, so Imoberdorf. Die beiden Seiten scheinen sich aber aufeinander zuzubewegen. So wurde der IG angeboten, künftig einen Sitz im Verwaltungsrat von Obergoms Tourismus zu erhalten. Die IG hat an ihrer Mitgliederversammlung im März den Vorschlag von Obergoms Tourismus angenommen.

Frank O. Salzgeber

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