Kantonale Hundekurse | Regierung schlägt "Light-Version" vor

Staatsrat will Brevet für Hundehalter einführen

Ein Hundehalterbrevet kann an vielen Orten im Oberwallis gemacht werden.
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Ein Hundehalterbrevet kann an vielen Orten im Oberwallis gemacht werden.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Die Regierung will, dass Hundehalter nachweisen müssen, dass sie ihr Tier im Griff haben. Hundehalter sollen daher künftig eine Prüfung ablegen müssen.

Nachdem die obligatorischen SKN-Kurse für Hundehalter Ende letzten Jahres auf Bundesebene aufgehoben wurden, hatten mehrere Walliser Grossräte gefordert, auf kantonaler Ebene weiterhin auf solchen Kursen zu bestehen.

Brevet ablegen

Von der Wiedereinführung der SKN-Kurse auf kantonaler Ebene will die Regierung aus organisatorischen und finanziellen Gründen absehen. Der Staatsrat schlägt aber nun vor, dass Hundehalter in Zukunft eine Art «Hundekurs light» absolvieren sollen. «Eine Lösung bestünde darin, dass der Kanton nicht die Absolvierung bestimmter Kurse vorschreibt, sondern vielmehr jeder Hundehalter nachweisen muss, dass er seinen Hund im Alltag kontrolliert führen kann», schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf den Vorstoss der Abgeordneten. Die gesetzliche Anforderung würde demnach darin bestehen, dass der Hundehalter in der Lage ist, seinen Hund in sämtlichen Alltagssituationen unter Kontrolle zu halten. allerdings ohne ihm vorzuschreiben, wie er dieses Ziel erreicht. Die Kontrolle, ob ein Hundehalter sein Tier auch tatsächlich im Griff hat, soll über ein Brevet für Hundehalter erfolgen. «Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG), die hauptsächliche kynologische Dachorganisation in der Schweiz, bietet seit mehreren Jahren eine solche Hundehalterprüfung an, mit welcher der Hundehalter den entsprechenden Nachweis erbringen kann», schreibt der Staatsrat. Dies sei auch organisatorisch unkompliziert, da die Prüfungen bei vielen kynologischen Vereinigungen abgelegt werden könnten.

«Sitz, Platz, komm!»

Im Rahmen der Prüfung für das «Hundehalterbrevet» muss der Hundebesitzer zeigen, dass sein Tier die gängigen Kommandos beherrscht und dass es alltägliche Stresssituationen meistern kann. «Ab dem kommenden Jahr wird die Prüfung für das Hundehalterbrevet auf Bundesebene vereinheitlicht», erklärt dazu Andreas Rogger, Geschäftsführer der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft. «Das vereinheitlichte Brevet, welches dann unter der Verantwortung des Verbands Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS) steht, wird dann aus einem theoretischen und praktischen Kurs sowie aus einer theoretischen und praktischen Prüfung bestehen.» Allerdings können die Prüfungen auch abgelegt werden, ohne dass die Kurse besucht wurden. Den Vorschlag des Staatsrates, von Hundehaltern in Zukunft ein Brevet zu verlangen, begrüsst Andreas Rogger derweil. «Wir unterstützen es immer, wenn Hundehalter eine Ausbildung für sich und ihr Tier absolvieren», erklärt er. «Die Erfahrungen aus den obligatorischen SKN-Kursen, die ja abgeschafft wurden, zeigen, dass eine Ausbildung von Halter und Hund zu weniger Konflikten im Alltag führt.» Allerdings betont Rogger, dass man bei einem Obligatorium für Hundehalter auch immer die Möglichkeit für die Anwendung des gesunden Menschenverstands offenlassen müsse. «Einen Diensthundeführer, der 30 Jahre Erfahrung mit Tieren hat, zu einem Kurs zu zwingen, macht keinen Sinn», sagt Rogger. Was die organisatorischen Aspekte des Brevets betrifft, so bestätigt Andreas Rogger, dass die entsprechenden Prüfungen sowohl im Ober- wie auch im Unterwallis problemlos bei mehreren Hundevereinigungen abgelegt werden könnten. Das Parlament wird sich nun in der kommenden November-Session mit dem Vorschlag des Staatsrates befassen.

Martin Meul

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