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Was ist mein Haus noch wert?

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Die Quecksilberproblematik rund um den Grossgrundkanal beschäftigt das Oberwallis und das ganze Land nun seit rund einem Jahr. Vor wenigen Tagen­ wurden nun auch die Bewohner der Kleegärten in Visp darüber informiert, ob ihre Grundstücke belastet sind und ob ein Eintrag in den Altlasten-Kataster erfolgt. Die Ergebnisse der Untersuchungen­ sind sehr verschieden. Während manchen Grundstücken der Eintrag in den Kataster erspart bleibt, müssen andere Bodenbesitzer eine Ächtung ihres Eigentums in Kauf nehmen, vor allem jene, die zwar eingetragen werden, deren Böden aber nicht sanierungspflichtig sind. Die Unsicherheit bei denen, die eingetragen werden, ist gross, ist ein solcher Altlasten-Eintrag doch mehr als eine Formsache. Eingetragene Grundstücke dürfen nicht mehr einfach so geteilt werden, der Kanton muss sein Okay geben. Auch der Verkauf des gesamten Grundstücks ist nicht mehr einfach so möglich. Auch hier ist eine Bewilligung nötig. So weit die gesetzlichen Bestimmungen.
Doch wie so oft steckt hinter trockenen Gesetzestexten immer Schicksal. Denn die Ängste sind grösser, als dass nur das Gemüse aus dem eigenen Garten nicht ganz so gesund ist, wie immer angenommen. Vielmehr sehen die Menschen ihr hart erkämpftes und verdientes Eigentum in Gefahr. Millionen von Franken wurden in den letzten Jahrzehnten in das Boom-Quartier «Kleegärten» investiert. Häufig mit der Absicht, sich eine finanzielle Absicherung für das Alter zu schaffen. Nun aber scheinen diese Sicherheiten in Gefahr, die Angst vor einer Inflation der Boden- und Häuserpreise geht um. Was ist mein Haus noch wert, wird auf der Strasse gefragt. Die Antwort bleibt offen. Denn in der ganzen Angelegenheit kam ein ganz grosser Akteur noch nicht zu Wort, und zwar die Besitzer der meisten Immobilien – die Banken. Wie werden sie auf die Katastereinträge reagieren? Werden Korrekturen an den Werten und den Hypotheken vorgenommen? Der gros­se Schock könnte manchen also noch bevorstehen. Werden der Staat und die mutmasslichen Verursacher dann zur Stelle sein, um zu helfen? Wer weiss, denn auch die Bodenbesitzer könnten als Verursacher gelten, nach Gesetz. Darum ist nun Einigkeit der Betroffenen gefragt, beim Austausch von Informationen und gegebenenfalls beim Gang vors Gericht.

Martin Meul

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