Bald streifen die Grünröcke wieder durch die Wälder
2500 Walliser Jäger sollen 1740 Hirsche erlegen
Am kommenden Montag beginnt im Wallis die Hochjagd. Rund 2500 Jägerinnen und Jäger gehen auf die Pirsch.
Die Walliser Hochjagd erstreckt sich über zwölf Tage vom 22. September bis 4. Oktober. An zwölf Tagen - sonntags darf nicht gejagt werden - sind Hirsche, Gämsen, Rehgeissen, Murmeltiere sowie Wildschweine zur Bejagung freigegeben. Die anschliessende Niederjagd dauert in der Folge etwa bis Ende November. In dieser Zeit sind es vorab Rehböcke, Rehkitze, kleines Haar- und Federwild, Marder und Füchse, welche die Jäger ins Visier nehmen.
1740 Hirsche als Abschussziel
Im gesamten Kanton sollen während der Hochjagd 1740 Hirsche erlegt werden, davon 740 Tiere allein im deutschsprachigen Kantonsteil. «In der Hirschregion 1 im Oberwallis, wo der Hirschbestand hoch ist und wo die Probleme in Bezug auf Verbissschäden in Schutzwäldern und in der Landwirtschaft grösser sind als in anderen Hirschregionen, versuchen wir entsprechend mehr Abschüsse zu erzielen», sagt der Walliser Jagdchef Peter Scheibler.
So will man vorab in den Bezirken Goms und Östlich Raron mit der Jagd den Hirschbestand nicht nur stabilisieren, sondern tendenziell reduzieren. Derart soll eine möglichst optimale Balance zwischen Wildbestand und Schutzwäldern erreicht werden. «Werden von den Jägern markant weniger Hirsche erlegt, wird wie im vergangenen Jahr eine Nachjagd durchgeführt. Bei kleinen Differenzen allerdings werden die Wildhüter die Bestände selber regulieren», so Scheibler.
Als einzige Änderung im Vergleich zur Jagd im vergangenen Jahr können die Jäger in diesem Herbst jeweils zwei weibliche Hirsche schiessen. «Bisher durfte man ein zweites Tier nur dann jagen, wenn die erste erlegte Hirschkuh nicht führend war. Diese Beschränkung wurde für die kommende Jagd aufgehoben. Wir wollen feststellen, ob dies einen markanten Einfluss auf die Jagdstrecke hat», erklärt Scheibler.
«Sorgenkind» Gämse
Für die Gämsjagd gibt es in diesem Jahr keine Anpassungen in der Kontingentierung, obwohl das aufgrund der kleinen Bestände von einzelnen Dianas gefordert wurde. Der Gommer Jagdverein forderte gar ein Verbot der Gämsjagd. «Rückläufige Bestände betreffen nicht alle Gebiete des Wallis. Kurzfristige Änderungen machen nur wenig Sinn. Intensivierte Abklärungen, die bereits eingeleitet wurden, können falls nötig in die neue Jagdplanung mit anderen begleitenden Massnahmen wie z. B. die Banngebieteinteilung einfliessen. Diese tritt 2016 mit dem neuen 5-Jahres-Beschluss in Kraft», sagt der Walliser Jagdchef.
Laut Peter Scheibler werde es interessant sein, zu sehen, wie sich nach zwei harten kalten und Schneereichen Wintern in Folge der milde Winter 2013/14 auf die diesjährige Jagdstrecke beim Gämswild auswirke. «Daraus können unter Umständen weitere Erkenntnisse auf die Entwicklung der Bestände gewonnen werden.» Die Gämsstrecke wird aber laut Scheibler auch von der Rotwildjagd beeinflusst. Kommen die Rotwildjäger rasch auf ihre Kontingente, wird im Anschluss auch intensiver die Gämse gejagt, was zu einer höheren Abschussquote führen kann.
Rehkitzjagd neu an zwei Tagen
In der anschliessenden Niederjagd halten die Walliser Grünröcke während drei Wochen schwergewichtig nach Rehböcken Ausschau. Möglich ist das jeweils am Dienstag und Samstag. Beibehalten wird auch die im letzten Jahr im Wallis erstmals eintägig durchgeführte Rehkitzjagd in der Talzone. Diese fiel allerdings wenig erfolgreich aus und war in der Jägerschaft nicht unumstritten.
Nichtsdestotrotz hält die Jagdabteilung an der Kitzjagd aufgrund der hohen Dichte und des geringen Jagddrucks auf Rehwild in der Talzone fest. «Damit die interessierten Jäger nicht extra einen Tag frei nehmen müssen, kann das Rehkitz zusätzlich zu einem Spezialtag am 23. Oktober an einem Dienstag während der Rehbockjagd geschossen werden», erklärt Scheibler. So soll auch die Frage geklärt werden, ob der Walliser Jäger grundsätzlich keine Rehkitze schiessen will oder ob der zusätzliche Freitag das Hemmnis bildete.
Wildschweine durchwegs bejagbar
Schäden, die Wildschweine vorab in der Landwirtschaft anrichten, können enorm sein. Dies zeigt ein Blick ins Mittelland, wo Bauern alljährlich inform von Hunderttausenden von Franken für Zerstörungen auf Feldern und Wiesen entschädigt werden müssen. «Das Wildschwein kann während der ganzen Jagdsaison geschossen werden und wird so einem hohen Jagddruck ausgesetzt. Im Wallis sollen die Bestände möglichst klein gehalten werden, deshalb soll der Walliser Jäger an allen Jagdtagen die Möglichkeit haben, Wildschweine zu erlegen», erklärt Peter Scheibler.
Angepasste Tages-Jagdzeiten
Die kantonale Jagdabteilung hat die Jagdzeiten angepasst: Während der letzten vier Tage der Hochjagd vom 1. bis 4. Oktober kann der Jäger bereits um 06.45 Uhr mit der Jagd beginnen. Abends darf bis 20 Uhr gejagt werden. Die Grünrocke können so das Tageslicht optimal nutzen. Diese Änderung wurde vom Staatsrat an der Sitzung vom 10. September entschieden.
Wer darf im Wallis zur Jagd?
Rund 2500 Jäger haben das Patent zur Hochjagd gelöst, darunter etwa 250 Frauen. Ein Patent erhalten grundsätzlich Personen, welche ihre Jagdausbildung im Wallis absolviert haben und auch geprüft wurden. Sie müssen aber nicht zwingend im Wallis Wohnsitz haben. Einheimische Jäger zahlen für das Hochjagd-Patent 895 Franken, für die kombinierte Hoch- und Niederjagd 1285 Franken.
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Kommentare
Wismer Daniel - ↑0↓0
...Kurzfristige Änderungen machen nur wenig Sinn... das soll einer verstehen. Wen die Bestandeszahl der Gämse bedrohlich nach unten geht, muss doch der Abschuss sofort eingestellt werden ( ausser kranke , verletzte ) oder wird weiter geschossen wie bisher ?
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brigante angelina - ↑0↓0
kenne mich nicht aus mit der jagd... aber es ist unglaublich über 1700 hirsche zu jagen und sich dann zu beschweren,dass der wolf (oder bär)auf schafe los geht,den raubtieren bleibt nicht viel übrig.würde man die raubtiere besser akzeptieren,wie es auch sein sollte,regulieren diese einen teil des wildes.
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Hans - ↑0↓0
Die Bestände sind hoch, weil die Jäger nicht genug von den Tieren finden, also verlegt man sich vermehrt auf Hirschkuh und Kitz und hofft, dass das hilft.
Wir haben fähige Jäger, aber leider auch fähige Tiere und 1700 Hirsche ist eine riesen Menge.
Weidmannsheil!
josi - ↑0↓0
Nein dem ist nicht so.
Durch Wildzählungen, letztjährigen Abschusszahlen, und Fallwild, kann eine Bestandesübersicht gewonnen werden. Anhand dieser Zahlen wird die Abschussplanung für das kommende Jahr vorgenommen.
Ein Raubtier macht die ganze Bestandesregulierung kaputt.
hohe - ↑0↓0
dass der Abschuss einer 2. (führenden) Hirschkuh markante Auswirkungen haben wird kann man an einer Hand abzählen! Führen beide Kühe und das Kalb wird nicht geschossen, wird mindestens eines, wenn nicht alle beide, im nächsten Winter elendiglich eingehen! Es hat keine Führung und schon gar keine Muttermilch! Bitte bei der Abschussstatistik auch die Dunkelziffer der Kälber dazurechnen!Weidmannsheil
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Walliser Jäger - ↑0↓0
Sie haben keine Ahnung von ethischer Jagd!
Die Jäger sind bemüht, zuerst das Kalb zu schiessen und dann erst das Muttertier.
Verwaiste Kälber, die nicht erlegt werden konnten, werden nach der Jagd von der Wildhut geschossen.
Eine zweite Hirschkuh zu schiessen macht sehr wohl Sinn. Der Abschussplan kann eher erreicht werden und so ist möglicherweise keine Nachjagd nötig.
Roger - ↑0↓0
freue mich wieder auf die Innereien die auf Wanderwegen liegengelassen werden... Zusammen mit den Mun. Überbleibseln...
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Dani - ↑0↓0
Die wahre Gefahr für Wanderer, beginnt jetzt... Die zweibeinigen... Nicht die vierbeinigen!!!
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Jäger - ↑0↓0
So ein Schwachsinn!
Mich nerven solche Aussagen!
Wurde in den letzten 50 Jahren im Wallis îrgendwo Wanderer oder sonst Leute durch Jäger verletzt? Kein Einziger.
Hört bitte mit solchen Aussagen auf und bleibt sachlich.
Die Jäger im Wallis machen Ihre Arbeit für Euch, für den Staat zur Erhaltung und Stabilisierung der Wildbestände!
Jürgen F. - ↑0↓1
@Dani. Da muss ich dir zustimmen. Beim Wandern habe ich um einiges mehr Angst vor unvorsichtigen Jägern als vor dem bösen Wolf. Wann wird eine Motion lanciert, dass die Jagd in Wandergebieten verboten wird?