Keine Ausgangssperre für Asylsuchende in Visp
«Gezieltes Engagement für geordnetes Zusammenleben»
Das Kleegärtenquartier in Visp bleibt ein heissdiskutiertes Wohngebiet. Die Gemeinde Visp setzt weiterhin Massnahmen um, doch die Verhängung einer Ausgangssperre für Asylsuchende im Zentrum Visp liegt nicht in deren Kompetenz.
Zahlreiche Berichte in den Medien sorgten in der Vergangenheit einmal mehr für Unbehagen bei der Visper Bevölkerung; vornehmlich bei den Bewohnern des Kleegärtenquartiers. Berichte über Drogenkriminalität und Diebstahl sowie einem versuchten Gewaltverbrechen an einem Kind setzen die Gemeinde Visp unter Druck, welche sich der Problematik im Gebiet Bahnhof Nord bewusst ist.
Patrouillengänge markant ausgebaut
«Wir haben bereits vor mehr als zwei Jahren Massnahmen ergriffen, damit die Sicherheit der Bevölkerung verbessert werden kann», erklärt der Visper Gemeindepräsident Niklaus Furger auf Anfrage von 1815.ch. «Die Gemeindepolizei hat die Patrouillengänge in den Kleegärten markant ausgebaut und führt in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei regelmässig erfolgreiche Aktionen durch.»
Gezielte Massnahmen äussern sich laut Furger darin, dass die Gemeinde Visp ihr Polizeikorps erst im März 2014 um einen weiteren Polizisten aufgestockt hat und die Kontrolltätigkeit in den verschiedensten Formen weiterhin intensiv vornimmt.
Auf Intervention der Gemeinde Visp hin erfolgten auch verschiedene Zusammenkünfte mit den Verantwortlichen des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur, welches für das Asylwesen verantwortlich zeichnet, und der Kantonspolizei statt. «Eine weitere Sitzung wird in den kommenden Wochen durchgeführt, an welcher die Wirkung der bisherigen Massnahmen erörtert, die vorrangigen Probleme während der Tageszeit dargelegt und zusätzliche Massnahmen festgelegt werden», so Furger weiter.
Vorerst keine Ausgangssperre
Die Verhängung einer verschiedentlich geforderten nächtlichen Ausgangssperre für Bewohner des Flüchtlingsheimes liege allerdings nicht in der Kompetenz der Gemeinde. «Überdies haben sich die bisher der Gemeinde bekannten Vorfälle alle tagsüber zugetragen. Als mögliche Massnahme muss demgegenüber mit dem Kanton die Hausordnung für die Asylbewerber im Visper Heim geprüft werden. Klar ist, dass jeder sich zugetragene Einzelfall tragisch ist und es gilt alles daran zu setzen, damit keine weiteren Vorfälle eintreten.»
Daran arbeiten alle mitverantwortlichen Organe intensiv und in kooperierender Zusammenarbeit. Die von den Sicherheitsorganen der Gemeinde und des Kantons getroffenen Massnahmen zeigen denn auch bereits Wirkung, erklärt der Visper Gemeindepräsident weiter. Allerdings bleibe ein geordnetes Zusammenleben von über 60 jungen Männern verschiedenster Nationalitäten und Kulturen in einem Flüchtlingsheim eine Herausforderung für die Standortgemeinde wie auch für die kantonalen Instanzen.
«Das gezielte Engagement aller betroffenen Institutionen sowie die Mithilfe der Bevölkerung bei Vorfällen können jedoch einiges für ein geordnetes Zusammenleben bewirken».
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Kommentare
Pianzola Jan - ↑0↓0
Wieso sind eigentlich kriminelle "Scheinasylanten" immer noch gegen Bezahlung und bei freier Kost und Logis in den normalen Asylheimen untergebracht ?
Haben wir nicht einer Ausschaffungsinitiative zugestimmt die dafür sorgen sollte dass diese Kriminellen sofort ausgeschaft werden?
Diese Leute sorgen dafür dass alle Asylanten bei uns komisch angesehen werden..
und das dient nicht der Sache.
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Tommy - ↑0↓0
Naja, Jan, das ist eben so. Was das Schweizer Volk will ist den lieben Leutchen in Bern hundewurst. Da wird nichts umgesetzt was keinen eigenen finanziellen Nutzen bringt. Und was nützt ein Ausschaffen wenn dieselbe Person via KriminellenImport Sommaruga anderntags wieder in die Schweiz geholt wird.
Dani - ↑0↓0
Liebe Mitbürger von Visp. Falls die Gemeinde oder Kanton oder Bund nicht gewillt ist diese Probleme zu lösen, schlage ich euch Bürgerwehren vor, die den Missetätern das fürchten lehren sollten. Typisch Behörden. Verantwortung abschieben... dabei lehrt man in jeder Führungsschule das Verantwortung nicht delgiert werdn kann.
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