Politischer Vorstoss von Ständerat Imoberdorf
Wolf soll ganzjährig bejagbar sein
Der Walliser Ständerat René Imoberdorf (CSP) hat im Ständerat eine Motion eingereicht, die verlangt, dass der Wolf als jagdbare Tierart eingestuft wird.
Der Vorstoss will, dass das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) so geändert wird, dass der Wolf als ganzjährig jagdbare Art eingestuft wird. Imoberdorf begründet das damit, dass der Wolf in der Schweiz erhebliche Probleme verursache. «Hauptleidtragende sind die Landwirte und immer mehr auch die Jagd. Schäden entstehen aber auch in anderen Bereichen, beispielsweise dem Tourismus. Hier kommt es durch den Einsatz von Herdenschutzhunden immer wieder zu Konflikten. Ein vollständiger Schutz vor Wolfsschäden ist in der Schweiz nicht möglich», heisst in der Motion.
Eine aktuelle Studie zeige beispielsweise für den Kanton Wallis, dass ein Viertel der Alpen nicht schützbar seien. Angesichts der grossen Wolfsbestände insbesondere in Osteuropa sei es nicht nachvollziehbar, warum die Schweiz einschneidende Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen und hohe Kosten für die Prävention und Schadensbewältigung hinnehmen sollte.
«Mit der Überweisung der Motion Fournier haben National- und Ständerat ein eindeutiges Vorgehen in der Wolfsproblematik festgelegt. Die Motion Fournier sieht ein zweistufiges Vorgehen vor: in einer ersten Phase soll die Berner Konvention nachverhandelt werden so dass der Wolf in der Schweiz bejagdbar wird. Sollten diese Nachverhandlungen scheitern, so muss in einem zweiten Schritt die Berner Konvention gekündigt und bei einem späteren Wiederbeitritt ein Vorbehalt bezüglich Wolf angebracht werden, wie dies bei 11 Ländern bereits der Fall ist.»
Unabhängig von diesen Verhandlungen mit der Berner Konvention müsse auch das nationale Recht angepasst werden. Das Jagdgesetz lege die jagdbaren Arten in Artikel 5 abschliessend fest. «Alle Arten, die nicht in Art. 5 als jagdbar aufgeführt sind, gelten gemäss Art. 7 als geschützt. Der Bundesrat wird deshalb mit der vorliegenden Motion beauftragt, den Wolf in die Liste der ganzjährig jagdbaren Arten aufzunehmen. Auf die Festlegung einer Schonzeit ist zu verzichten», verlangt Imoberdorf abschliessend.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar