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Air Zermatt: Ärger mit EU-Vorschriften

Die Air Zermatt: Die EU-Bestimmungen erschweren den Betrieb.
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Die Air Zermatt: Die EU-Bestimmungen erschweren den Betrieb.
Foto: Air-Zermatt

Quelle: RZ 0

Zermatt | Zermatt / Seit Oktober 2014 gelten die EU-Flugsicherheitsbestimmungen auch für das Schweizer Rettungswesen. Einige Regelungen sorgen bei der Air Zermatt für Kopfschütteln.

«Einige EU-Richtlinien sind sicher sinnvoll und gut», sagt Gerold Biner, Pilot und Geschäftsführer der Air Zermatt. Anderes im rund 1000-seitigen EU-Regel­werk bezeichnet Biner schlicht als «Papiertiger» und bilanziert: «Die europäischen Vorschriften berücksichtigen die räumlichen und topografischen Verhältnisse in der Schweiz nicht und schaffen auch nicht mehr Sicherheit.» Insbesondere drei Bestimmungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) erschweren laut Biner den künftigen Betrieb des schweizerischen Helikopterrettungswesens: Das Piloten­alter für kommerzielle Flüge wird von 65 auf 60 Jahren gesenkt. Für die Rettungsfliegerei werden zweimotorige Helikopter vorgeschrieben. Ab einer Flughöhe von 3000 Metern muss sowohl für den Piloten wie für die Passagiere Sauerstoff mitgeführt werden, ab 4000 Höhenmeter muss mit Sauerstoffmasken geflogen werden. «Dabei hat die Air Zermatt 50 Jahre Erfahrung im Flugbetrieb in diesen Höhenlagen. Wir waren sogar im Himalaya unterwegs, ohne Sauerstoff», so Biner.

Bundesrat lehnt Motion ab

Eine auch von Christoph Darbellay unterschriebene Motion des Berner Nationalrats Rudolf Joder, die für die Schweizer Heliindustrie Sonderregelungen im Luftverkehrsabkommen mit der EU forderte, lehnte der Bundesrat diesen Herbst ab. Begründung: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) habe eine Sonderregelung durchgesetzt, so dass viele für die schweizerische Rettungsindustrie erschwerende EU-Bestimmungen nicht zur Anwendung kämen. So soll unter bestimmten Bedingungen das Pilotenalter 65 beibehalten werden dürfen oder Rettungsflüge mit einmotorigen Helikoptern weiterhin möglich sein. Aber: Diese Sonderregelungen gelten vorerst nur für ein Jahr. Biner hat Bedenken, dass diese auch langfristig beibehalten werden können. Der Bundesrat will das gesamte Luftverkehrsabkommen mit der EU nicht gefährden und nimmt deshalb gewisse negative Effekte in Kauf. Eine völlige Freistellung des Schweizer Helikopterwesens von EU-Recht ist kaum möglich. Was wären die Folgen? «In Frankreich kostet ein (staatlicher) Rettungseinsatz durchschnittlich dreimal so viel wie in der Schweiz. Die Schweiz verfügt über ein sehr effizientes, nicht subventioniertes, privates Helikopter-Rettungswesen», sagt Biner. Die Erfüllung aller Easa-Vorschriften würde zusätzlich viel kosten, brächte aber kein Plus an Sicherheit.

Martin Meul

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