Gesundheitswesen | Bremsung des Kostenanstiegs als Idee

Anschaffung teurer medizinischer Geräte soll kontrolliert werden

Bei der Anschaffung von medizinischen Geräten für über eine Million Franken will der Staatsrat künftig genauer hinsehen.
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Bei der Anschaffung von medizinischen Geräten für über eine Million Franken will der Staatsrat künftig genauer hinsehen.
Foto: sassi/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Die Dichte an teuren medizinischen Geräten im Wallis ist hoch. Zu hoch, findet die Walliser Regierung und will daher bei Neuanschaffungen über die Notwen­digkeit mitentscheiden.

Im Wallis gibt es im nationalen wie auch im internationalen Vergleich relativ viele teure medizinische Geräte, beispielsweise Computer-Tomographen (CT) oder Magnetresonanztomographen (MRT).
Kommen im Kanton Zürich gerade einmal 30,2 CT-Geräte auf eine Million Einwohner, so sind es im Wallis 42,9. Schweizweit liegt der Durchschnitt an MRT-Geräten bei 26,3 Geräten pro eine Million Einwohner, im Wallis sind es 42,2. Die USA kommen im Vergleich dazu auf einen Wert von 33,0 (alle Daten aus dem Jahr 2014). Diese Zahlen sind der Walliser Regierung ein Dorn im Auge, der Staatsrat will daher künftig bei der Anschaffung neuer, teurer medizinischer Geräte regulierend eingreifen können.

Kommission vorgesehen

Konkret heisst das: Kostet ein medizinisches Geräte mehr als eine Million Franken, so dürfen Einrichtungen des Gesundheitswesens diese nicht mehr einfach so anschaffen. Vielmehr soll eine Kommission darüber befinden, ob die Anschaffung verhältnismässig ist. Zusammengesetzt werden soll diese Kommission aus Vertretern aus Politik, der Spitäler, der Ärzteschaft und der Versicherer. Definitiv entscheiden, ob ein neues, teures medizinisches Gerät angeschafft werden darf, soll der Staatsrat, wobei sich die Regierung auf die Meinung der Kommission stützen wird. Institutionen, die ein Gerät anschaffen wollen, das Investitionen von über einer Million Franken nötig macht, sollen künftig einen entsprechenden Antrag einreichen müssen. Allgemein erhofft sich der Staatsrat von der Massnahme, die er mittels Dekret umsetzen will, eine Abbremsen des Kostenanstiegs im Gesundheitswesen. «Es wird allgemein anerkannt, dass im Gesundheitsmarkt die Nachfrage und die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nicht nur vom Bedarf abhängen, sondern auch angebotsgetrieben ist», führt die Regierung dazu aus. «Ein Überangebot an medizinisch-technischen Geräten kann zu unnötigen und potenziell schädlichen Untersuchungen für Patientinnen und Patienten führen, die einen Kostenanstieg zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verursachen.» Die von der Regierung vorgesehene Massnahme soll zunächst einmal für fünf Jahre gelten.

Martin Meul

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