Saastal | Neues Kurtaxenreglement

Auswärtige zahlen im Saastal mehr

Im Saastal werden beim Vollzug des Kurtaxenreglements nicht alle gleich behandelt.
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Im Saastal werden beim Vollzug des Kurtaxenreglements nicht alle gleich behandelt.
Foto: Photopress/Saas-Fee

Quelle: RZ 16

Im Saastal tritt demnächst ein neues Kurtaxenreglement in Kraft. Dieses gilt aber nicht für alle gleich. Der Grund: eine unter Verschluss gehaltene «interne Sonderregelung».

Im letzten Jahr stimmten die Urversammlungen der vier Saaser Gemeinden Saas-Balen, Saas-Grund, Saas-Almagell und Saas-Fee einem neuen Kurtaxenreglement zu. Das mittlerweile homologierte Reglement tritt ab dem 1. Mai in Kraft. Demnach beträgt die Kurtaxe pro Übernachtung im Sommer sieben Franken und im Winter 4.50 Franken. Die saisonal unterschiedlichen Ansätze seien mit den unterschiedlichen Gegenleistungen zu erklären, sagt Ambros Bumann, der Präsident von Saas-Fee/Saastal Tourismus: «Im Gegensatz zum Winter ist im Sommer die uneingeschränkte Benutzung der Bergbahnen, mit Ausnahme der Metro Alpin, im Bürgerpass (Gästekarte) inbegriffen.» Zudem erhalte der Sommergast weitere Zusatzangebote. Als weiterer Eckpunkt des neuen Reglements gilt die «Jahrespauschale für nicht oder nicht gewerblich vermietete Ferienwohnungen» – sprich für die Zweitwohnungsbesitzer. Demnach bezahlen diese je nach Wohnungsgrösse eine Jahrespauschale. So beträgt diese abgestuft nach Anzahl Zimmer 660 bis 1980 Franken. «Im Gegenzug erhalten die Besitzer eine bestimmte Anzahl an persönlichen und nicht übertragbaren Bürgerpässen und profitieren so von denselben Leistungen», erklärt Bumann. Würden diese Wohnungen jedoch gewerbsmässig vermietet und die Kurtaxen entsprechend abgerechnet, so werde die Pauschalabgabe entsprechend tiefer ausfallen oder im besten Falle ganz wegfallen.

Internes Papier

Gegen das Reglement regte sich jedoch aus Kreisen von Zweitwohnungsbesitzern Widerstand, welcher sich vor allem gegen die Pauschalabgabe richtete. Nun droht neues Ungemach. Im Saastal existiert nämlich nebst dem ordentlichen Reglement ein zweites Papier, sprich eine «interne Sonderregelung.» Wie RZ-Recherchen ergeben, handelt es sich dabei um eine Regelung, mit welcher Saaser Zweitwohnungsbesitzer, welche ihren Erstwohnsitz nicht mehr im Saastal haben, bei der Jahrespauschale für ihre Zweitwohnung weniger bezahlen. Im Gegenzug erhalten diese jedoch keinen Bürgerpass. Darauf angesprochen, erklärt Bumann, dass die Angelegenheit rechtlich heikel sei. Um welche Preisreduktion es sich handelt, wollte er nicht verraten. Die RZ aber weiss: Sie beträgt 50 Prozent.

Eindeutige Rechtsprechung

Dem kritischen Betrachter stellt sich nun die Frage, ob diese Praxis rechtlich zulässig ist. Die RZ erkundigte sich deshalb bei einem Anwalt, welcher namentlich nicht erwähnt werden will. Er erklärt: «Das Bundesgericht hat sich jüngst mit einem solchen Fall beschäftigt. Im Kanton Obwalden sollten im Gegensatz zu den auswärtigen Zweitwohnungsbesitzern einheimische Ferienhausbesitzer von der Pauschalabgabe ausgenommen werden. Für die Lausanner Instanz widerspricht diese Regelung dem Rechtsgleichheitsgebot.» Für den Kanton Obwalden bedeute dies nun, dass er diese Regelung neu überdenken müsse. Dem gegenüber steht Artikel 18 des Walliser Tourismusgesetzes: «Der Staatsrat und die Gemeinden können weitere Fälle der Kurtaxenbefreiung vorsehen.»

Peter Abgottspon

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Kommentare

  • Stammgast 38 - 111

    Das grösste Trauerspiel ist, dass man für einen Bettelbrief zur Erhöhung des Aktienkapitals der Bahnen die Adresse der Zweitwohnungsbesitzer kennt. Für einen politischen Entscheid mit massiven Mehrkosten für die Zweitwohnungsbesitzer aber nicht!
    Es handelt sich ganz eindeutig um eine Zweitwohnungssteuer unter dem Deckmantel Kurtaxe, da auf die Wohnungsgrösse abgestellt wird, wie wenn eine Wohnungsgrösse etwas über deren Nutzung aussagen würde. Mit Annahmen ein Gesetz zu kreieren ist doch sehr fragwürdig.

  • Mee Shee - 94

    In ganz Europa gibt es nirgends 7.50 CHF Kurtaxe. Gratulation; so stellen wir uns noch mehr ins Abseits . Das Wallis geht den falschen Weg! schade...;-(

    • Bärgbueb - 11

      Ja, ja da hat man's wieder - Zermatt macht's vor: "moderate Erhöhung um 50 Rappen".

    • Stammgast 25 - 50

      Fr. 7.50? Ich bezahlte Im Winter 15/16 Fr. 10.50 pro Tag, für Kurtaxe, Erlebnistaxe und Bürgerpass. Damit konnte ich "Gratis" Postauto fahren, da ich kein Skipass benötigte. :)

  • Roschi - 190

    Ich besitze seit über 25 Jahren eine Zweitwohnung in Saas-Grund und habe mich früh bei der Gemeindeverwaltung über die horrende Taxerhöhung beschwert mit dem Hinweis, dass wir als Zweitwohnungsbesitzer nie irgendwelche Informationen - mit Ausnahme von Rechnungen - erhalten und als Gäste zweiter Klasse behandelt werden. Daraufhin wurde ich am Telefon von der hohen Obrigkeit "abgekanzelt", wie ich es noch selten erlebt habe. Die Schlussfrage an mich : "Ich wundere mich, weshalb sie noch im Saastal ansässig sind". So geht man mit treuen Gästen um, die Bahnen, Gaststätten und das Gewerbe frequentieren.

  • Usserschwiizer - 182

    Dieses Jahr zum 42.mal in Saas-Fee die Skiferien verbracht. In 40 Jahren nur 2mal den Vermieter gewechselt. Vor 2 Jahren keine Vermietung mehr, da die Kosten vom Bürgerpass auf verschiedenen Ebenen gegen einen Zukunftsgerichteten Tourismus abstrahlen.
    Dieses Jahr zum 2.mal bei einem Vermieter, der jedoch mit dem Bürgerpass nicht's am Hut hat. Ich ging daher auf das Tourismusbüro Saas-Fee und wollte eine Bürgerpasskarte kaufen. Geht nicht, geht nur über den Vermieter!!!!! war die Antwort welche ich bekommen habe.
    Die Frage stellt sich nun schon für den Chef Tourismus: Will man noch Feriengäste welche aus eigenem Interesse (immerhin 25.00 Fr.) zusätzlich zur Kurtaxe bezahlen wollen. Will man Saas-Fee weiter in ein "ruhiges, stilles, vor sich hinträumendes Skiörtchen treiben. Geschlossene Hotels, Einkaufsgeschäfte, und....und....und

  • moosalbi.ch - 222

    Ich habe bereits im letzten Juli darauf aufmerksam gemacht, dass die geplante Kurtaxe über sFr. 1980.-- für eine 4-Zimmer-Wohnung nicht vor der Bundesverfassung nach Art. 127 Abs. 1 bis 3 standhalten wird. Dies ganz einfach, weil eine Kurtaxe von einer geringen Höhe sein muss, und dies ist bei sFr. 1980.-- keineswegs der Fall. Vielmehr ist in den meisten Fällen die Kurtaxe dann weit höher als es die ordentlichen Steuern sind. Dies habe ich den Verantwortlichen im Saastal per Mail auch mitgeteilt. Herr Bumann versicherte mir per Mail persönlich, man werde das Gespräch suchen und eine einvernehmliche Lösung suchen.

    Kurz vor Weihnachten wurde das Reglement, ohne jede weitere Kommunikation bzw. Information der Eigentümer "durchgepeitscht". Anfangs Janaur habe ich eine Musterklage verfasst, damit sich Eigentümer/innen wehren können (ob dazu das Bundesgericht Stellung beziehen wird, wir werden sehen). Mein Eindruck war am Schluss der, im Saastal, da herrscht "Angst", niemand getraut sich, sich zu exponieren, obwohl die neue Regeleung ja "Einheimische" wie Auswärtige sehr hart, ja gerade willkürlich, trifft. Dass am Schluss nun auch noch "geheime" Sonderregelungen getroffen werden, um gewisse Eigentümer/innen besserzustellen, ist letztlich nur noch das Tüpflein auf dem i, und ich befürchte leider, noch nicht das letzte. Allerdings geht es nach Art. 18 Abs. 2 Tourismusgesetz (TourG) keinesfalls, dass verschiedene Eigentümer unterschiedliche Kurtaxen zahlen. Die Höhe der Kurtaxen ist zwingend ins Gesetz zu schreiben -- und hat als solche von geringer Höhe zu sein. Die Verantwortlichen täten gut daran, die "Übung" abzublasen, um unter voller Mitwirkung der Zweitwohungseigentümer/innen ein sauberes anständiges Reglement zu erarbeiten; auch dies wurde leider nicht gemacht. Dabei ist die Mitwirkung der Zweitwohnungseigentümer/innen nach TourG Art. 17 Abs. 2 zwingend, sodass auch aus diesem Grund die Kurtaxe im Saastal nicht vor dem Gesetz standhalten wird.

    Zum Schluss noch dies: Die Verantwortlichen mögen sich vielleicht auch einmal Art. 1 Abs. 1 TourG zu Gemüte führen: "Das vorliegende Gesetz bezweckt die Förderung eines qualitativ hochstehenden Tourismus im Kanton." Mit solchen überrissen Kurtaxenreglementen und internen "geheimen" Sonderregelungen dürfte dies kaum machbar sein. In diesem Sinne, ein mittlerweile "verzweiftelter", aber nicht vollends mutloser, Zweitwonungseigentümer im Wallis.

  • Saasi 2 - 214

    Zur Klarstellung: betreffend Oeffnungszeiten Ostern 2016 Almagell.
    Wir als Almageller-Wohnungsvermieter hatten eine Sitzung aufgrund dieser Tatsache, dass man die Bergbahnen an Ostern schliessen will. Zu 100 % waren alle Vermieter gegen diese Schliessung. Die verschiedenen Leistungsträger haben sich zusammengetan, und man muss wissen, dass von den Bergrestaurants, alle Gruppenhäuservermieter, alle Wohnungsvermieter, von 10 Hotelbetrieben waren nur 4 für die Schliessung, alle Gemeinderäte und auch die Mehrheit der Skischule Almagell (ausser Ausnahme von 2 Skilehrern) eindeutig gegen dies Vorgehen, die Bahnen zu schliessen. war. Auch Stammgäste, welche von diesem Plan hörten, sind empört über diese Tatsache.

    • Stammgast 25 - 142

      Es wird Zeit, um sich gegen die undurchsichtigen Machenschaften von Saas Fee zu wehren. Liebe Almageller wehrt euch, denn es geht um euer Dorf und eure Existenz!

  • Bärgbueb - 215

    Die Frage ist nur, wie lange noch lassen sich die Zweitwohnungsbesitzer als dumm verkaufen und wie Milchkühe behandeln? In Graubünden haben sie sich erfolgreich dagegen gewehrt mittels Boykott des einheimischen Gewerbes.
    So vertreibt man auch noch die treusten Gäste.

  • RanArx - 193

    Als "kleiner" Ferienwohnungsvermieter im Saastal weiss ich nur zu gut, welche Spielchen gespielt werden. Die ständigen Änderungen, neue Leistungsträgerverträge und unzähligen Neuinformationen lassen ein klares Konzept und eine Struktur ganz klar vermissen. Zu viele Akteure verderben hier den Brei. Manchmal wäre einfacher auch besser .... ich bin es Leid meinen Stammgästen Jahr für Jahr neue Märchen aufzutischen und werde weohl oder übel auch meine Wohnungen zum Verkauf oder zur Dauermiete ausschreiben wie es viele machen. Schade - es fehlt aber klar der EINE Strick an dem alle ziehen sollen oder wollen!

  • Walliser - 1915

    Das Problem kann man einfach umgehen und Saastal meiden. So einfach ist das.

  • Saasi - 3312

    Dies ist doch kein Einzelbeispiel. Im Saastal wurde in den letzten Jahren immer wieder hinter verschlossenen Türen Ausnahmeregelungen getroffen. Schlimm ist nur, dass einige Leute die Bevölkerung für blöd verkaufen wollen. In Almagell will man nächstes Jahr 2 Wochen vor Ostern die Bahnen schliessen. Für dieses Vorhaben gibt es Befürworter (Hotelier). Kein Ort in Österreich wäre damit einverstanden, die Skilifte unnötig vorzeitig im eigenen Dorf schliessen zu lassen. Sorry aber wie weit sind wir mit unserem Tourismus im Saastal?

    • Yann Brigger - 141

      Dann haben wir in Zermatt noch mehr stress über Ostern? Danke liebi Saasini, aber da verliert ihr viel Touristen und viel Geld.

    • Saasi1 - 98

      Stimmt nicht. Die Mehrheit der Hoteliers aus Almagell ist dagegen, dass die Bahnen über Ostern geschlossen sind.

    • Fin Gerinpo - 185

      Ostern zu? Super-Gute-Sause.

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