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Baubewilligungen für fünf Jahre gültig?

Baubewilligungen sollen künftig fünf Jahre gültig sein.
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Baubewilligungen sollen künftig fünf Jahre gültig sein.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Wallis | In der kommenden Woche befasst sich der Grosse Rat mit einer Initiative, die die Gültigkeit von Baubewilligungen auf fünf Jahre verlängern will.

Die parlamentarische Initiative geht zurück auf Kreise der SVP und CVP. Die Initianten möchten, dass eine Baubewilligung statt wie bisher drei Jahre künftig für fünf Jahre gültig ist. Mitinitiant Franz Ruppen von der SVPO erklärt: «Im Wallis herrscht durch die Zweitwohnungsinitiative und die Revision des Raumplanungsgesetzes eine grosse Unsicherheit, was Bauvorhaben betrifft. Mit der geplanten Gesetzesänderung möchten wir erreichen, dass Bauherren mehr Sicherheit bekommen, vor allem, wenn sich der Bau nach Erteilung der Bewilligung verzögert.» Eine Verlängerung der Frist für den Start eines Bauvorhabens sei darum sinnvoll. «Uns geht es um den Schutz des Eigentums und dessen Nutzung», sagt Ruppen.

Staatsrat anderer Meinung

Diese Ansicht wird von der zuständigen Kommission und dem Staatsrat nicht geteilt. Der Staatsrat hält fest, dass einerseits eine Rückwirkung ausgeschlossen sei. Auf bereits bewilligte Bauvorhaben hätte die Initiative keine Auswirkungen. Zudem liege das Wallis mit einer Frist von drei Jahren im Vergleich mit anderen Kantonen bereits an der oberen Grenze. Eine Frist von fünf Jahren sei zudem auch der Rechtssicherheit nicht zuträglich.

Ruppen stört Verweis auf Andere

Argumente, die SVPO-Fraktionschef Ruppen nicht gelten lassen will. «Dass sich der Staatsrat auf das Argument der Rechtssicherheit beruft, ist aus der Luft gegriffen», sagt er. «Im Gegenteil: Eine längere Frist bringt sicher mehr Rechtssicherheit für die Bauherren.» Auch der Verweis auf die Fristen in anderen Kantonen stört Ruppen. «Sonst setzt sich das Wallis immer für seine eigenen Interessen ein. Wenn es einem aber in den Kram passt, wird dann auf die anderen Kantone verwiesen?», fragt Ruppen rhetorisch. Auf die geplante Revision des Baugesetzes will Ruppen ebenfalls nicht warten. «Das wird ein grosses Vorhaben, bis dahin wird noch viel Wasser den Rotten hinunter fliessen.» Trotz der negativen Vormeinung der beratenden Kommission hofft Ruppen, dass das Anliegen im Parlament Gehör findet. «Meinungen von Kommissionen wurden im Plenum schon öfters gekippt», sagt er.

Martin Meul

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