Familie und Beruf | Führt Mutterschaft beim Kanton zum Verlust des Arbeitsplatzes?

Benachteiligt der Kanton die Eltern?

Frischgebackene Eltern sollen beim Kanton nicht benachteiligt werden.
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Frischgebackene Eltern sollen beim Kanton nicht benachteiligt werden.
Foto: Kelly Sikkema/unsplash.com

Quelle: RZ 0

Mehrere Abgeordnete fordern, dass der Kanton die Vereinbarkeit von Beruf und Familie konsequent umsetzt. Dies sei derzeit nämlich nicht der Fall.

Innerhalb der kantonalen Verwaltung gilt grundsätzlich, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden soll. Der Kanton betont dies gerne und oft. Allerdings kritisieren mehrere Grossrätinnen und Grossräte, darunter Francesco Walter (CVPO) und Patrick Hildbrand (SVPO), dass dies in der Praxis nicht immer konsequent gehandhabt wird. «Wir erhalten regelmässig Kenntnis von Fällen, in denen Frauen ihre Stelle aufgeben müssen, da sie nach einer Mutterschaft ihr Pensum nicht reduzieren können», schreiben die Abgeordneten daher in einem Vorstoss, welcher eine Gesetzesanpassung zum Ziel hat. «Dies ist für die Mütter und den Staat bedauernswert, der neues Personal finden und den damit verbundenen Aufwand auf sich nehmen muss. Dasselbe gilt für einen Mann, der einen entsprechenden Antrag stellt und sich mit derselben Antwort konfrontiert sieht.» Daher, so die Grossrätinnen und Grossräte weiter, müsse die kantonale Gesetzgebung an die Bundespersonalverordnung angepasst werden. «Zugunsten seines Personals, aber auch im Sinne einer Vorbildfunktion hat der Staat Wallis eine Personalpolitik erarbeitet, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und insbesondere die Teilzeitarbeit unterstützt. Nun geht es darum, diese Politik für sämtliche Mitarbeitenden konkret und gerecht umzusetzen.»

Martin Meul

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