Glis | Verdacht auf Tierquälerei

Hund in Gliser Wohnung zum Sterben zurückgelassen?

In Glis hat sich mutmasslich ein schwerer Fall von Tierquälerei ereignet.
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In Glis hat sich mutmasslich ein schwerer Fall von Tierquälerei ereignet.
Foto: Symbolbild Helga Gross/pixelio.de

Quelle: RZ 4

Ein Hundehalter aus Glis hat mutmasslich sein Tier in seiner Wohnung verenden lassen. Das kantonale Veterinäramt untersucht den Fall und prüft eine Strafanzeige.

Den Beamten der Brig-Gliser Stadtpolizei muss sich ein grauenhaftes Bild geboten haben, als sie vergangene Woche eine Wohnung in der Wierystrasse in Glis betraten. In der Wohnung stiessen die Beamten auf den teilweise mumifizierten Kadaver eines Hundes. Die Polizisten informierten daraufhin das kantonale Veterinäramt.

Kot und Fliegen

Die stellvertretende Kantonstierärztin, Claire Zen Ruffinen, machte sich daraufhin selbst ein Bild vor Ort. «Was wir antrafen, war etwas vom Schlimmsten, das ich je gesehen habe, und ich bin immerhin seit 2001 beim Veterinäramt», sagt sie. «Der Kadaver des Hundes war teilweise mumifiziert, teilweise am Verfaulen.» In der Wohnung befand sich zudem eine grosse Menge an Kot und es herrschte ein massiver Fliegenbefall. «Das deutet darauf hin, dass der Hund eine lange Zeit keinen Auslauf hatte», erklärt Zen Ruffinen. Aufgrund dieser Tatsache ist die stellvertretende Kantonstierärztin davon überzeugt, dass ein Tierschutzproblem vorlag.

Todesursache noch unklar

Allerdings ist die genaue Todesursache des Hundes noch unklar. «Dies wird derzeit untersucht», sagt Zen Ruffinen. «Es ist im Bereich des Möglichen, dass der Hund verdurstet und verhungert ist, aber auch eine andere Todesursache ist denkbar.» Klar ist jedoch, dass der Kadaver des Hundes keine äusseren Verletzungen aufweist. «Zudem sind wir derzeit dabei abzuklären, wer genau der Halter des Hundes ist», so die stellvertretende Kantonstierärztin weiter. «Anschliessend werden wir entscheiden, ob wir den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeben.»

Umzug als Ursache?

Derweil wurde gegenüber dem Tierschutz Oberwallis von Anwohnern der Wohnung ein schlimmer Verdacht geäussert. «Uns wurde berichtet, dass der mutmassliche Hundehalter weggezogen ist und sein Tier einfach zurückgelassen hat», sagt der Präsident des Tierschutz Oberwallis, Daniel Pfaffen. «Sollte sich dieser Verdacht erhärten, wäre dies ein unglaublicher Fall von Tierquälerei, da der Todeskampf des Hundes wohl eine sehr lange Zeit gedauert haben dürfte.» Sein Verein werde daher, sollte das Veterinäramt wider Erwarten keine Anzeige einreichen, dies auf alle Fälle tun, so Pfaffen weiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Martin Meul

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Kommentare

  • Roland+Franziska Schalbetter, Glis - 41

    Diese 18 sind wahrscheinlich der oder die Besitzer mit Gefolge. Ich frage mich nur, ob es veröffentlicht wird, ob der oder die Täter gefasst wurden, und was mit ihnen geschieht. Aber ja, kommt drauf an von wo man kommt.

  • Roland+Franziska Schalbetter, Glis - 190

    Von wegen abklären, die wissen doch schon lange wer der Besitzer ist, da wird wieder mal wer in Schutz genommen. Aber damit kommen die nicht durch, sowas gehört vor den Staatsanwalt. Egal wer sowas macht, der gehört zur Rechenschaft gezogen. Ein Hund ist auch Lebewesen, und hat auch Recht auf ein schönes gesundes Leben.

  • Arthur Heinzmann, Visp - 9820

    **Es gilt die Unschuldsvermutung** ???
    Klar, wenn ich meinen Wohnort wechsle und meinen Hund "vergesse" so bin ich total unschuldig. So ein Schwachsinn! Vielleicht sollte man den Hundehalter auch irgendwo in einen Raum einsperren und den Schlüssel wegwerfen?

    • Philip Scheibli, Bottmingen - 90

      Wundert mich, warum hier 18 Personen mit "Pfeil runter" voten...

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