Albinen | Uneinigkeit wegen Sachkundenachweis

Hundehalter sorgt in Albinen für Aufregung

Gehört ein Malinois immer an die Leine? Die Meinungen sind unterschiedlich.
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Gehört ein Malinois immer an die Leine? Die Meinungen sind unterschiedlich.
Foto:

Quelle: RZ 12

Ein ausländischer Hundehalter hält in Albinen einen Malinois. Braucht er einen Sachkundenachweis? Veterinäramt und Tierschutz bellen sich diesbezüglich gegenseitig an.

Im Februar erhält der Tierschutz Oberwallis eine Meldung: M. Perrier*, ein Franzose, der in Albinen lebt, besitzt einen Malinois (eine Varietät des Belgischen Schäferhundes) und lässt ihn kaum von der Leine. Sylvia Nanzer vom Tierschutz Oberwallis besucht Perrier zu Hause. Zusammen mit einer Kollegin macht sie sich ein Bild vor Ort. Neben der Tatsache, dass der Hund meist an einer Leine vor dem Haus steht, bemerken sie ein weiteres Problem: Der Hundebesitzer hat den für Schweizer Hundehalter obligatorischen Sachkundenachweis nie gemacht. Nanzer reagiert und wendet sich an Denise Affolter, die im Französisch sprechenden Kantonsteil Sachkundenachweis-Kurse anbietet. Der Mail-Verkehr liegt der RZ vor. Nanzer schreibt: «Herr Perrier wusste nicht, dass diese Kurse in der Schweiz obligatorisch sind, könntest du ihm eine Anmeldung zukommen lassen.» Affolter ihrerseits verzichtet auf die Zustellung eines Anmeldeformulars.

Hundebesitzer geschockt
Affolter leitet nicht nur die Sachkundenachweis-Kurse, sie ist auch beim kantonalen Veterinäramt angestellt. Weshalb hat sie Herr Perrier kein Anmeldeformular geschickt? Eine Rückmeldung auf diese Frage gibts vom Kantonstierarzt Jérôme Barras: «Das unterliegt dem Amtsgeheimnis.» Die RZ weiss, dass Affolter nach dem Hinweis des Tierschutzes Oberwallis bei Perrier eine Kontrolle durchgeführt hat. In einer E-Mail von Affolter an Nanzer steht: «Aufgrund unserer Gesetzesvorgabe ist ein Hundehalter nie verpflichtet, seinen Hund ab der Leine zu lassen. Dies darf nur an bewilligten Orten gemacht werden, wenn der Hund unter Kontrolle ist.» Als Nanzer dies liest, fällt sie aus allen Wolken: «Ich habe Frau Affolter nur darauf hingewiesen, dem Hundebesitzer ein Anmeldeformular zukommen zu lassen, nicht jedoch, bei ihm eine Kontrolle durchzuführen.» Der Ärger von Nanzer wird grösser, weil Affolter in einer E-Mail klare Worte findet: «Durch euer Auftreten war Herr Perrier sehr geschockt. Er meinte, dass er von einer Behördenstelle aufgesucht wird. Wir bitten euch deshalb, bei nächsten Kontrollen vor Ort euch klar als Tierschutzorganisation auszugeben.» Zuletzt erinnert Affolter in ihrer Mail daran, dass es sich beim Tierschutz Oberwallis um eine private Tierschutzorganisation handelt und nicht um eine öffentliche Behörde. Diese Zeilen von Affolter sind zuviel für Nanzer.

Barras: «Es gibt Ausnahmen»
«Ich war empört, als ich diese E-Mail gelesen habe», sagt sie. Einerseits habe man sich klar ausgewiesen und anschliessend habe man den Hundebesitzer auf den Sachkundenachweis aufmerksam gemacht. Nanzer gesteht jedoch: «Die Freundin des Besitzers hat während unseres Besuchs laut geschrien, weil sie nicht verstanden hat, weshalb wir überhaupt da sind.» Nanzer führt dieses «Missverständnis» auch auf die Sprachbarriere zurück. Perriers Freundin sprach nicht Deutsch. Das Vorgehen von Affolter und dem kantonalen Veterinäramt kann sie in keiner Art und Weise nachvollziehen: Sie findet deutliche Worte: «Wir haben nie eine Meldung ans kantonale Veterinäramt gemacht, ich habe Affolter als Hundetrainerin angeschrieben und gebeten, Herr Perrier ein Anmeldeformular für den entsprechenden Kurs zu schicken.» Warum das Veterinäramt dennoch selber bei Perrier vorbeischaut, wollte Kantonstierarzt Barras nicht kommentieren. Zum Kurs sagt er: «Der ist zwischenzeitlich nicht mehr nötig: Es sind keine speziellen Bestimmungen bezüglich Anforderungen an Hundehalter, welche in die Schweiz umziehen, vorgesehen.» Ein praktischer Sachkundenachweis-Kurs innerhalb eines Jahres müsse nach Erwerb des Hundes absolviert werden. Aber: «Dies nur, wenn der Hundehalter zum Zeitpunkt des Erwerbs des Hundes seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.» Nanzer zweifelt an dieser Aussage: «Ich habe mich mit mehreren Hundehaltern über den Sachkundenachweis ausgetauscht und den zuständigen Rechtsberater darüber befragt, alle sind sie überzeugt, dass dieser Kurs für Hundebesitzer, die in der Schweiz leben, obligatorisch ist.» Barras dazu: «Es gibt Ausnahmebestimmungen in Art. 222 Abs. 4, welche besagen, dass Ausländer, welche bereits einen Hund haben, für diesen keinen entsprechenden Kurs mehr absolvieren müssen.» Barras hält fest, dass es sich beim Zuzüger aus Albinen um einen solchen handelt. ks

Simon Kalbermatten

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Kommentare

  • Basita - 52

    Uu habe einen Hund übernommen als dieser 2 Jahre alt war. Leider wurde dieser ungenügend sozialisiert, was sich jedoch mit viel Zeit und Geduld ändern liess.

    Auf alle Fälle war es am Anfang so, dass wenn ich mit Ihm an der Leine spazieren ging und ich jemandem begegnete, dieser oft zu bellen beginn. Interessanterweise kümmerte er sich kein bisschen über Personen wenn er nicht an der Leine lief, was wohl darauf schliessen liess, dass er diese Angst an der Leine wohl durch schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit aneignete. Der Hund ist mittlerweile Senior im bestem Alter und ein lieber und treuer Gefährte ohne Probleme.

    Es ist wichtig sich in den Hund hineinversetzen zu können und bei Problemen darauf zu achten wie der Hund denkt und warum er so handelt.

    Es ist nicht der Hund der Kontrolliert werden muss sondern sein Herrchen und dessen Umgang mit Ihm.
    Der Nutzen der Sachkundenachweise konnte ich allerdings bis noch nur aufgrund eines politischen Schnellschusses, im finanziellen bei den Kursanbietern feststellen. Dies bezieht sich allerdings nur auf diesen obligatorischen SKN Kurs. Wohlgemerkt, ein Besuch beim Hundetrainer kann bei Bellos Problemen oft unerwartet schnell zu positiven Veränderungen führen, wo Herrchen schnell zur Erkenntnis kommt, wo Fehler gemacht wurden.
    An einem Tag ging ich mit meinem Hund spazieren. Es war schon dunkel und es war nicht nur mein Hund welchem ein bisschen frische Luft gut tat, da ich relativ genervt war und meine Ruhe brauchte. Da sass ich nun auf einer Bank und wunderte mich darüber, dass obwohl es schon dunkel war und ich mich abseits von bewohntem Gebiet befand, sich Leute mit Taschenlampen näherten. Da ich wirklich nicht in der Laune andere Personen zu treffen und mein Hund schon anfing zu bellen, entschloss ich mich meinen friedvollen Platz aufzugeben und etwas weiter weg zu gehen. Leider hat dies wohl noch mehr die Aufmerksamkeit der schon etwas betagten Gruppe von Greisen auf mich gelenkt, da diese mir folgten. Mal abgesehen davon dass es nicht nett ist einem fremden in der Nacht die Taschenlampe ins Gesicht zu halten, wurde ich gefragt wer ich denn sei, woher ich komme usw..Schlechte Laune seitens meiner hin oder her, habe ich Ihnen mit meinem Vornamen und das ich von "Hier" komme geantwortet und bin gegangen, was dieser ja schon skurriler Gruppe wohl nicht genug war um derer Interesse zu stillen. Da ich mich bewusst fernhalten wollte, damit ich nicht gegebenfalls erklären wollte, das mein Hund Angst hat, hatte dieser natürlich dabei die ganze Zeit an der Leine gebellt. Trotz allem habe ich diese Begegnung schnell vergessen und erreichte nach einer Weile mein Auto und musste dort festellen dass diese vorher von mir angetroffene Truppe (3 ältere Damen) nun mit Verstärkung ( wohl deren Männer), bereits dort auf mich warteten. Verwundert darüber wie ruhig ich blieb, aufgrund dessen das ich bewusst einen Ort aufsuchte um ein bisschen Ruhe zu finden und selbst dort noch bewusst fortgegangen bin um zu verhindern dass mein Hund jemanden anbellen würde, musste ich mir eine ganze Weile anhören, dass mit dem Hund doch etwas nicht stimmen könnte, das dies doch nicht gehe und das Sie mir aufgrund dessen zwecks Abklärungen folgten. Eine Dame liess mich mehrmals wissen, das Sie unter anderem im Tierschutz tätig ist. Nachdem ich dann zu Wort kam erklärte ich die Situation und zwischenzeitlich hatte sich sogar der Hund beruhigt, wohl als einziger.

    Was dann folgte hatte mich doch dann dennoch sehr überrascht.
    Gut zwei Wochen später erhielt ich von der Gemeinde die Aufforderung den SKN zu besuchen, ungeachtet dessen dass ich den Hund schon lange bevor Inkrafttreten dieser Regelung hatte. Als ich mich dazu weigerte, verweigerte die Gemeinde mir daraufhin die damals übliche Hundemarke welche man bei Bezahlung der Hundesteuer bekam. Diese Steuern durfte ich nicht zahlen solange ich den SKN nicht besuchte, wurde aber gleichzeitig mit Mahnungen der Hundesteuer überhäuft. Als ich mich informierte warum ich plötzlich diesen Kurs absolvieren sollte, teilte man mir mit, das dies auf Empfehlung dritter, wie Tierschutz, angeortnet wurde. Zum Glück ist das Gesetz für alle gleich und ich musste daraufhin ein paar Personen in Ihre Schranken weisen. Als ich dann aber Hausbesuche von sogenannten "freiwilligen Tierschutzhelfern" bekam, wurde es allerdings recht mühsam.
    Hat mich schlussendlich viel Geld und Geduld gekostet einen amtlich bewiesen "lieben Haushund" zu besitzen!!

    Begründung des Tierschutz: Wir sind verpflichtet allen Hinweisen nach zu gehen.

    Leider ist halt nicht jeder Katzenliebhaber direkt ein Tierschutzexperte und hätte wohl lieber eine Ausbildung bei der Polizei gemacht um seine Interessen im Beruf ausüben zu dürfen.

  • Sigi - 113

    Ein 10-jähriger blinder Mops muss den Sachkunde machen. Habe diese Hiobsbotschaft eben vom Vet Amt bekommen. Da kriegt man unweigerlich einen dicken Hals wenn man sowas dann liest.

    • Tortelini - 20

      Walliser, ist ja logisch. Ich muss bei einem Fahrzeugwechsel ja auch immer wieder den Führerschein neu machen.

    • Sigi - 10

      Ja das ist mir auch klar mit dem Halter. Nur der Vergleich junger Mali und alter blinder Mops. Der junge Mali
      mit Halter in der Schweiz wohnend und arbeitend muss keinen SkN haben, alter blinder 10-jähriger Mops mit Halter MUSS einen SKN haben.......klingelts?

    • Walliser - 54

      Nicht der 10 Jährige Mops muss den Sachkundenachweis machen. Sondern sein Besitzer. Und das hat schon seine Gründe. Es geht nicht um Mops oder Rottweiler sondern um Hundehaltung allgemein.

  • Schweizer - 86

    Der Tierschutz ist keine Behörde, damit hat Affolter recht. Die Tierschutzorganisation trifft auf, als käme eine Behörde. Dem Tierschutz muss niemand mal die Türe öffnen, wie bei jeder Privatperson. Wenn diese etwas von aussen feststellen, können sie die zuständige Behörde benachrichtigen. Pasta!

    • Wallis - 44

      Die vom Tierschutz sind alles ehrenamtliche Helfer. Wer ein Tier lausig hält bekommt sicher ein schlechtes Gewissen. Die Tierquäler sollen froh sein wenn sie zuerst vom Tierschutz besucht werden, dann können sie noch ohne Behörde etwas ändern. Wenn die Behörde vor der Tür steht siehts dann anders aus.

  • Silvia - 76

    Der Hund war noch nie von der Leine sagt der Besitzer selbst und der Hund war 1 Jahr alt als er in die Schweiz kam. Jetzt ist er 2,5 Jahre alt und es ist tierquälerisch ihn so zu halten. Wie kann er so sozialisiert werden!. Wir reden hier nicht von einem Chihuahua. Es heisst auf der Seite vom Vet Amt "alle in der Schweiz lebenden Hunde....." ....ALLE. Dieser Hund lebt in der Schweiz, dachte ich. Ein normaler Erziehungskurs würde dem armen Tier schon helfen, ein paar Min unter Anleitung eines Hundetrainers die Freiheit zu geniessen. Es muss immer erst etwas passieren, damit sich was ändert. Fazit: nicht ALLE In der Schweiz lebenden Hunde müssen einen obligatorischen SKN haben, so wär es in dem Fall richtig.

  • Petsch - 235

    Unsere Wohlstandsgesellschaft und Ihre Lokale Peinlichen Problemchen... So oder so: Der Hundekurs ist eh nur Geldmacherei - wie vieles in der Schweiz...

    • Eveline - 01

      Wen der Hund ausbüchst und dem Mathier seine Kinder das Gesicht zerbeisst. Dann ist es glaube ich kein Problemchen. Was sind den das für Regeln, da gehe ich und lasse meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und komme mit einem PitBull zurück und falle durch die Maschen.
      Und sowieso, hat Perrier nicht einen Intressenkonflikt, das wäre wie wenn der Steuerbeamte neben seiner Tätigkeit beim Staat noch ein Treuhanbüro macht 20% und deine Steuererklärung macht.

  • Ui - 365

    Und wieder einmal mehr wird der Einheimische brav zur Kasse gebeten mit unsinnigen Kursen, die schlicht und einfach null und nichts taugen und wer das Privileg besitzt, Ausländer zu sein, kann tun und lassen was er gerne möchte. Fragt sich nur, wie lange wir Schweizer und Walliser uns diese Schleimerei gegenüber Ausländern auf unsere Kosten noch bieten lassen. Irgendwann ist genug Wasser den Rotten runter geflossen.....

    • Lorly - 51

      bin vollkommen mit Ihnen einverstanden. Hundehalter die im Lauf Ihres Lebens bereits 3, 4 Hunde als Familienmitglied hielten, mit den Hunden arbeiteten, Lawinenhunde und Rettungshunde ausbilden, müssen bei dem Kauf eines Hundes nochmals den praktischen Sachkundenachweis machen. Immer werden die Leute, die rechtmässig ihre Hunde halten, das Geld aus der Kasse gezogen. Ich kenne Leute mit Hunden, die schon mehrmals die Polizei im Haus hatten, die Hunde haben Leinenzwang einer sogar Maulkorb, holte Kind vom Velo und griff es an, kam sonst noch vermehrt zu Beissereien. Bei diesen Leuten passiert nichts, überhaupt nichts. Ausser Briefe von Gmde. Mahnungen etc. zum Kotzen. Noch ein Wort zu diesem Herr Barras, ist der Politiker oder Tierarzt ? Sein Herz scheint nicht für Tiere (tiergerechte Haltung) zu schlagen, sondern so zu reden, dass man nicht einschreiten und Probleme regeln muss. Alles immer unter den Teppich zu kehren, geht am einfachsten. Vermutlich ist der Herr am falschen Platz.

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