Region | Kantonale Abstimmung am 21. Mai

Kompromiss in der Raumplanung?

Wieviel von 3000 ha Bauland müssen künftig rückgezont werden?
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Wieviel von 3000 ha Bauland müssen künftig rückgezont werden?
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Das Walliser Stimmvolk entscheidet am 21. Mai, wie das Raumplanungsgesetz umgesetzt werden soll. Eine pragmatische Lösung soll die Folgen erträglicher gestalten.

2013 sagte das Schweizer Stimmvolk mit 62,9 Prozent Ja zur Revision des Raumplanungsgesetzes. Damit droht dem Wallis die Rückzonung von 2000 Hektaren (ha) seiner 3000 ha an unbebauten Wohnzonen. Das Wallis lehnte als einziger Kanton die Vorlage mit 80,4 Prozent Nein ab. Trotz des hohen Nein-Anteils, der Kanton Wallis hat nicht die Wahl, ob er das Bundesgesetz über die Raumplanung umsetzen will oder nicht. Er kann aber entscheiden, wie er dies tut.

Pragmatische Lösung

An der Referendumsabstimmung am 21. Mai wird über die «Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung» abgestimmt. Gemäss Damian Jerjen, Chef der Dienststelle für Raumentwicklung und damit oberster Raumplaner des Wallis, schlägt der Kanton eine pragmatische, auf die Walliser Situation angepasste Lösung vor. Dabei wird ein Siedlungsgebiet festgelegt, welches den Bedarf an Bauzonen für die nächsten 25 bis 30 Jahre umfasst (anstatt für die nächsten 15 Jahre, wie es das Bundesgesetz vorsieht). Diese vom Bund akzeptierte Lösung erlaubt es, die Rückzonungen um die Hälfte zu reduzieren und dabei die Anforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung einzuhalten. Statt 2000 Hektaren (ha) müssten weniger als 1000 ha zurückgezont werden, wie Jerjen schätzt. «Diesmal muss auch jeder ‹Ja› sagen, der das Raumplanungsgesetz 2013 abgelehnt hatte», betont der ehemalige Staatsrat Jean-Michel Cina. Zum Thema Entschädigung: Der Wert der von der Rückzonung betroffenen Flächen kann zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da diese Flächen noch nicht bestimmt sind.

SP Oberwallis dagegen

Der Grosse Rat hat die Änderung des Ausführungsgesetzes zur Raumplanung mit 93 Ja- zu 14 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Dagegen ausgesprochen haben sich die SVP Unterwallis (SVP Oberwallis ist dafür) sowie die SP Oberwallis (SP Unterwallis hat zugestimmt). «Das ist kein gutes Gesetz. Die konkrete Umsetzung des kantonalen Raumplanungsgesetzes wird zu viel Streit führen. Gemeindebehörden werden schwer unter Beschuss geraten. Wer lässt sich schon gern enteignen?», warnt Doris Schmidhalter-Näfen, Präsidentin der SP Oberwallis, vor den Folgen eines «Jas». «Es wird nämlich keine Entschädigung geben für den Wertverlust rückgezonten Baulandes. Leider wollten der Staatsrat und die Mehrheit im Parlament nichts vom Alternativ­vorschlag der SP Oberwalllis wissen (eine Baulandumlegung ohne Rückzonung).»

Sonst drohen Sanktionen

Bis zum 1. Mai 2019 müssen die Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen und ihren kantonalen Richtplan anpassen, andernfalls drohen Sanktionen. Falls das Walliser Volk die Vorlage ablehnt, werden sich die Arbeiten am Richtplan verzögern und der vom Bund vorgegebene Termin vom Mai könnte kaum eingehalten werden, wie Jerjen ausführt. Die Folge wären Sanktionen vom Bund mit schwerwiegenden Folgen wie ein dem Wallis auferlegtes Bauzonenmoratorium und auch das Zurückhalten von Subventionen des Bundes. Bedenken wegen möglicher Folgen eines «Neins» hat Schmidhalter nicht: «Das ist Angstmacherei. Man muss subito über die Bücher und ein besseres Gesetz ausarbeiten!» Eine Mehrheit des Walliser Parlaments und die Walliser Regierung empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.

Frank O. Salzgeber

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