Saastal | Knall im Saastal

RZ bodigt geheimes Kurtaxenreglement

Im Saastal (Bild: Saas-Fee) bezahlen neu alle Zweitwohnungsbesitzer gleich viel Kurtaxe. Der Grund: dieser Brief aus Sitten. (kl. Bild)
1/1

Im Saastal (Bild: Saas-Fee) bezahlen neu alle Zweitwohnungsbesitzer gleich viel Kurtaxe. Der Grund: dieser Brief aus Sitten. (kl. Bild)
Foto: RZ

Quelle: RZ 2

Die «interne Sonderregelung» des neuen Saaser Kurtaxenreglements ist vom Tisch. Der Talrat hat sie klammheimlich ausser Kraft gesetzt. Der Grund: die RZ und ein Mahnbrief.

Das Saaser Kurtaxenreglement steht erneut in den Schlagzeilen. Mittendrin: die geheime «interne Sonderregelung». Mit dieser hätten Saaser Zweitwohnungsbesitzer weniger Kurtaxe bezahlt als Auswärtige. Zu dieser Ungleichbehandlung kommt es jetzt nicht. Der Reihe nach: Wie die RZ bereits mehrmals berichtete, ist in den Saaser Gemeinden seit dem 1. Mai ein neues Kurtaxenreglement in Kraft. Mit diesem ist unter anderem der Ansatz der Taxe neu geregelt. Als weiterer Punkt gilt dort die «Jahrespauschale für nicht oder nicht gewerblich vermietete Ferienwohnungen» – sprich für die Zweitwohnungsbesitzer. Demnach bezahlen diese je nach Wohnungsgrösse eine Jahrespauschale. Recherchen ergaben daraufhin, dass im Saastal nebst dem ordentlichen Reglement ein zweites inoffizielles Papier, sprich eine «interne Sonderregelung» existiert. Mit dieser «heimlichen» Abmachung bezahlen weggezogene Saaser, welche im Saastal noch eine Wohnung besitzen, für ihre Zweitwohnung weniger. Ein Rechtsexperte beurteilte dieses Vorgehen dahin gehend, dass das juristisch als Verstoss gegen das «Rechtsgleichheitsgebot» gelten würde. Seitens Allianz Zweitwohnungen Schweiz hiess es, dass die Angelegenheit sofort und mit absoluter Transparenz zu bereinigen sei. Ansonsten drohe eine Klagenflut und das Ganze ende in einem Desaster.

Schuss vor den Bug aus Sitten

So weit wird es nun offenbar nicht kommen. In der Zwischenzeit hat sich nämlich der Kanton eingeschaltet. So flatterte den Saaser Gemeinden vor Kurzem ein Schreiben des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements ins Haus, welches offensichtlich aufgrund der hartnäckigen RZ-Recherche auf die Angelegenheit aufmerksam wurde (siehe Auszug kl. Bild). Im zweiseitigen ­Schreiben werden die Gemeinden unmissverständlich auf ihre Rechte und Pflichten bei der Einhaltung, der Umsetzung und vor allem­ bei der Aufsichtspflicht des Kurtaxenreglements aufmerksam gemacht. Eine Kopie des Schreibens ging auch an das kantonale Finanzinspektorat. Und wie es den Anschein macht, verfehlte dieses seine Wirkung nicht. Denn wie die RZ aus sicherer Quelle erfahren hat, hat der Saaser Talrat die besagte «Sonderregelung» daraufhin klammheimlich ausser Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass es ab sofort in Sachen Kurtaxe bei den Zweitwohnungsbesitzern keine Sonderbehandlung mehr gibt und alle gleich viel bezahlen werden. Das bestätigt der Gemeindepräsident von Saas-Grund, Bruno Ruppen: «Ja, es ist so», erklärt er. «Nach dem Talratsentscheid haben wir im Gemeinderat die Sonderregelung für Saas-Grund aufgehoben.» Und in der grössten Saaser Gemeinde Saas-Fee? Hier verweist Gemeindepräsident Roger Kalbermatten auf den Präsidenten von Saas-Fee/Saastal Tourismus Ambros Bumann: «Die Regelung ist aus­ser Kraft. Diese hätte rechtlich nicht standgehalten.»

Peter Abgottspon

Artikel

Kommentare

  • Beat - 282

    Es gibt sie im Wallis – die löblichen Ausnahmen
    Nur die Auswärtigen sollten die Wucher-Pausschaltaxe für ihre Ferienwohnung bezahlen, die Einheimischen nicht? Aus der Sicht der Initianten war das sicher ein taktischer Schachzug, der Urversammlung ein JA abzuringen. Ziemlich berechnend und unfair. Ein Abzocken wie es im Buch steht, wenn nur Auswärtige zur Kasse gebeten werden.
    Kann sich das ein Tourismus-Kanton überhaupt leisten, frage ich mich. Oder sind die Initianten keine Tourismusexperten?
    Die Stimmbürger/Innen von Binn und Ernen haben es realisiert, krochen den Initianten/Tourismusverantwortlichen nicht auf den Leim, und stimmten kürzlich dem unfairen Konstrukt nicht zu, bravo. Sehr sympathisch.

    • Renate Rose - 00

      Eine vernünftige Entscheidung, danke!

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login

Sitemap

Impressum

MENGIS GRUPPE

Pomonastrasse 12
3930 Visp
Tel. +41 (0)27 948 30 30
Fax. +41 (0)27 948 30 31