Gesundheitswesen | Sicherung der Grundversorgung im Oberwallis

Berset ändert Kurs – Hanow gerettet

Die Finanzierungssorgen des Hanow sind nicht mehr ganz so gross.
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Die Finanzierungssorgen des Hanow sind nicht mehr ganz so gross.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Der Bundesrat kommt bei der Anpassung des ambulanten Ärztetarifs dem Hausärztenotfall Oberwallis (Hanow) entgegen. Die Einrichtung ist nicht mehr von akuten Finanzierungslücken bedroht.

nach aus, als wenn die Tage des Hanow in Visp gezählt seien. Im Zuge der Sparbemühungen im Gesundheitswesen durch Bundesrat Alain Berset sollte der Hanow nämlich keine Notfallpauschalen mehr abrechnen dürfen (die RZ berichtete). Dies hätte das Finanzierungsmodell der Einrichtung massiv in Bedrängnis gebracht, die Walliser Ärztegesellschaft sprach gar von einem Ende des Hanow.

Das Schlimmste abgewendet

Mit der definitiven Anpassung des ambulanten Ärztetarifs auf den 1. Januar 2018 sieht die Situation für den Hanow nun aber wieder etwas entspannter aus. Denn nach dem Willen des Gesundheitsministers sollen Einrichtungen wie der Hanow nun doch die finanziell essenziellen Notfallpauschalen abrechnen können – allerdings mit Einschränkungen. Wie sich diese effektiv auf die Organisation des Hanow auswirken werden, kann zurzeit noch nicht abschliessend vorausgesagt werden. Ambulante Notfallpraxen können künftig nämlich während des Tages nur noch für «echte» Notfälle die entsprechende Pauschale abrechnen. Wie diese «echten» Notfälle im Alltag zu definieren sind, wird wohl noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Ärzteschaft und Krankenkassen sein. Denn die vom Bundesrat verabschiedete Anpassung der Verordnung definiert «echte» Notfälle als solche, bei denen das Leben des Patienten direkt bedroht ist, oder eine Organschädigung vorliegt, beziehungsweise nicht ausgeschlossen werden kann, was eine einigermassen weitläufige Interpretation eines «echten» Notfalls erlaubt.

«Der Wille von Bundesrat Berset, Bagatellfälle nicht mit teuren Notfallkonsultationen zu behandeln, ist verständlich», sagt die Präsidentin der Walliser Ärztegesellschaft, Monique Lehky Hagen. «Hier kommt dem Hanow zugute, dass ein Teil der Fälle über die telefonische Notfallleitstelle abgehandelt wird.» Dies bedeute, dass viele Bagatellnotfälle gar nicht erst im Hanow landen würden, da Notfälle, die keinen Arztbesuch am selben Abend benötigen würden, telefonisch beraten und nötigenfalls durch Ausstellung eines Rezepts bis zu den normalen Öffnungszeiten der Hausarztpraxen überbrückend versorgt würden. «Somit sollte die Weiterführung des Hanow, trotz der neuen ‹Tarif-Spar-Verordnung› von Bundesrat Berset, möglich sein», gibt sich die Ärztepräsidentin optimistisch. «Allerdings müssen die laufenden Verhandlungen mit den Krankenkassen zuvor in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen werden können.»

Weniger lange Öffnungszeiten?

Von diesen Verhandlungen könnten auch die künftigen Öffnungszeiten des Hanow abhängen. Denn nur wenn sämtliche Behandlungen im Hanow als «echte» Notfälle taxiert werden, dürften sich die Öffnungszeiten nicht ändern, da die entsprechenden Pauschalen während des Tages eben nur für jene Notfälle abgerechnet werden können. Heute ist der Hanow an Wochentagen jeweils von 17.30 bis 22.00 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9.00 bis 22.00 Uhr. Entscheidend ist dabei, was der Bundesrat als «Tag» definiert. Mediensprecher Andrea Arcidiacono vom Bundesamt für Gesundheit, hält dazu fest, dass der «Tag» während der Woche von 7.00 bis 19.00 Uhr und am Samstag von 7.00 bis 12.00 Uhr dauert.

Sollten die Verhandlungen also ergeben, dass der Hanow nur während der «Nacht» in jedem Fall Notfallpauschalen abrechnen darf, da die Behandlungen in der Einrichtung nicht alle als «echte» Notfälle angesehen werden, so dürfte wohl auch eine Anpassung der Öffnungszeiten zur Debatte stehen. Dies weil ein mehr oder weniger kostendeckender Betrieb des Hanow nur gewährleistet ist, wenn für sämtliche Behandlungen eine Notfallpauschale fällig wird. Im schlimmsten Fall, ausgehend von der Definition von «Tag» und «Nacht», müssten die Öffnungszeiten des Hanow pro Woche um 10,5 Stunden reduziert werden.

Partieller Erfolg

Grundsätzlich ist die Ärztepräsidentin aber erst einmal zufrieden. «Die nun vom Bundesamt für Gesundheit kommunizierte Anpassung des ambulanten Ärztetarifs ist sicher ein partieller Erfolg für den Hanow», sagt Monique Lehky Hagen. «Das befürchtete, schlimmste Szenario wurde abgewendet.» Es dürfe als wichtiges Signal vom Bundesrat an die Krankenkassen und Leistungserbringer gewertet werden, dass Tarifeingriffe und -verhandlungen nicht das Überleben wichtiger Notfallstrukturen wie dem Hanow gefährden dürfen. «Wir haben uns stark auf verschiedenen Ebenen schweizweit im Rahmen der Vernehmlassung zu den geplanten Sparmassnahmen engagiert, um das Überleben des Hanow und ähnlicher für die Bevölkerung wichtiger Hausarzt-Notfallstationen zu sichern», so Lehky Hagen weiter. «Wir hoffen, dass das Signal von Bundesrat Berset diesbezüglich von den Krankenkassen verstanden wird.»

Staatsrat gefordert

In der Debatte um die Zukunft des Hanow dürfte ebenfalls mit­entscheidend sein, ob der Staatsrat einer Erhöhung des sogenannten Taxpunktwertes zustimmt. Der Wert legt fest, wie viel Ärzte für eine ambulante Behandlung verrechnen können. Die Walliser Ärzte fordern eine Anhebung des Taxpunktwertes. während die Krankenkassen dies ablehnen. Da keine fristgerechte Einigung erzielt werden konnte, muss nun die Regierung den Wert rückwirkend auf den 1. Januar 2017 festlegen. Der Plan der Walliser Ärzte sieht dabei vor, dass den durch eine etwaige Erhöhung des Wertes verursachten Anstieg der Kosten, durch eine verbesserte interprofessionelle Zusammenarbeit abzufedern.

Martin Meul

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