Informaten | Kaum Schutz im Wallis

Whistleblower leben im Wallis ziemlich gefährlich

Wer das Schweigen bricht, muss mit Konsequenzen rechnen.
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Wer das Schweigen bricht, muss mit Konsequenzen rechnen.
Foto: Kristina Flour/unsplash.com

Quelle: RZ 0

Wer im Wallis auf Missstände hinweist, also ein sogenannter Whistleblower ist, muss damit rechnen, dass sein Name offengelegt wird. Für die kantonale Datenschutzkommission ein unbefriedigender Zustand.

Wer im Wallis Zivilcourage zeigt und die Behörden auf Missstände jeglicher Art aufmerksam macht, der sollte sich dies gut überlegen. Der Jahresbericht der kantonalen Datenschutzkommission zeichnet nämlich kein gutes Bild vom Schutz von Hinweisgebern, Neudeutsch auch Whistleblower genannt.

Im Scheinwerferlicht

Denn potenzielle Whistleblower im Wallis müssen davon ausgehen, dass, sollte es in dem von ihnen angeprangerten Fall zu einem Verfahren kommen, ihre Identität offengelegt wird. In seinem Jahresbericht zuhanden des Parlaments geht der Datenschutzbeauftragte des Kantons, Sébastien Fanti, exemplarisch auf einen Fall ein, bei dem die Identität eines Hinweisgebers nicht gewahrt werden konnte. Die betroffene Person hatte den Kantonstierarzt über Missstände bei der Tierhaltung informiert. Aufgrund der Tatsache, dass der Kantonstierarzt ­keine Verletzung des Tierschutzgesetzes feststellen konnte, reichte der Beschuldigte eine Beschwerde wegen Ehrverletzung ein und wollte damit insbesondere die Identität des Hinweisgebers erfahren. Das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht des Kantons erlaubte schlussendlich dem zuständigen Staats­anwalt, die entsprechende Akte einzusehen und die Identität des Hinweisgebers zu erfahren. Im Fall der sogenannten Quecksilberaffäre hingegen wurde der Schutz eines Hinweis­gebers direkt vom Staatsrat abgelehnt, die Regierung berief sich auf den Umstand, dass der ­Begriff des Whistleblowers vom Bundesgericht offenbar nie definiert wurde.

Probleme geortet

Diese beiden Fälle lassen den Datenschutzbeauftragten zum Schluss kommen, dass «sich in Zukunft keine Hinweisgeber mehr melden würden», da diese befürchten müssen, dass ihre Identität in einem späteren Gerichtsverfahren offengelegt werden könnte. Das habe gravierende Auswirkungen, so Sébastien Fanti. «Ohne Hinweisgeber verkompliziert sich die gesamte Prüftätigkeit und ist zum Scheitern verurteilt», schreibt der Datenschutzbeauftragte. Viele sensible Bereiche seien ­davon betroffen, namentlich die ­Bekämpfung der Schwarzarbeit, Steuerwiderhandlungen, die Tätigkeit der Gemeinde- und Kantonspolizei, illegale Bebauung oder der Missbrauch von Sozialleistungen. Bedauerlich sei zudem, dass das Parlament zwar ein Postulat zum Schutz von Whistleblowern angenommen habe, welches jedoch bislang nicht umgesetzt sei. «Zusammen mit dem genannten Beschluss des Staatsrates schafft dies eine Situation, die dem öffentlichen Interesse rechtschaffener Bürger abträglich ist, wenn es darum geht, Bürger, die die Rechtsordnung missachten, zu ermitteln und zu bestrafen», schreibt Fanti weiter. Daher sei es zwingend erforderlich, dass die Behörden potenzielle Hinweisgeber transparent ­darüber informieren würden, dass ihre Identität nur unzureichend ­geschützt sei.

Martin Meul

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