Justiz | Umweltwissenschafterin suchte Schutz hinter Mauern
Hüttenbesitzer verjagt Forscherin mit der Waffe von seiner Wiese

Raues Land. Blick von Schweiben hinunter ins Tal.
Foto: Symbolfoto WB
Eisten | Eine Mitarbeiterin eines Büros für Umwelt ist im Sommer 2018 in Schweiben oberhalb Eisten von einem Mann mit einem Gewehr an ihrer Arbeit behindert worden. Jetzt ist dieser wegen Nötigung verurteilt worden.
Der Vorfall geht ins Jahr 2018 zurück. Im Auftrag der Gemeinde Eisten sollten auf der Alpe Schweiben oberhalb Eisten Abklärungen zu Vegetation, Flora und Fauna gemacht werden. Beauftragt wurde ein Oberwalliser Büro für Umwelt. Als sich eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Büros im Juli 2018 einer Hütte auf Schweiben näherte, klopfte sie an deren Tür.
Sie erklärte der Frau, welche ihr öffnete, warum sie hier sei und dass sie jetzt zur Weiterführung ihrer Arbeit in die Wiese vor der Hütte laufen müsse. «Machen Sie mal», soll ihr die ältere Hüttenbewohnerin gesagt haben. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Oberwallis hervor, der dem «Walliser Boten» vorliegt.
Mit vorgehaltener Waffe gedroht
Nach Abschluss ihrer Arbeit nach zehn Minuten begab sich die Forscherin zurück auf den Weg. Als sie wieder vor der Hütte stand, stand ein Mann auf der Terrasse, der sie schreiend aufforderte, sofort die Wiese zu verlassen. Auch ihm erklärte die Forscherin, warum sie hier sei und worin ihre Arbeit bestand. Der Mann liess sich laut Strafbefehl nicht beruhigen. Im Gegenteil, er drohte der Frau damit, ein Gewehr zuholen, sollte sie nicht sofort verschwinden.
Was er dann auch tat. Er holte einen Karabiner aus der Hütte und richtete diesen auf die Forscherin. Er werde schiessen, wenn sie nicht verschwinde. Diese suchte Schutz hinter einer Mauer bei der Hütte und bat den erzürnten Mann, die Waffe wegzulegen. Sie würde dann sofort die Wiese verlassen. Sie getraute sich erst nach zwei Minuten hinter der Mauer hervor, um sich dann rasch von der Hütte zu entfernen.
Waffenarsenal beschlagnahmt
Laut Strafbefehl war die Waffe nicht geladen. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sind bei dem Mann neun Jagdgewehre, vier Revolver, vier Pistolen, ein Karabiner, einFlobert sowie umfangreiches Waffenzubehör beschlagnahmt worden.
Mit Strafbefehl von Mitte September 2019 ist der Mann von der Staatsanwaltschaft Oberwallis wegen Nötigung verurteilt worden. Gegen ihn ist eine Geldstrafe von 5000 Franken ausgesprochen worden. Mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er eine Busse von 750 Franken sowie die Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen. Die beschlagnahmten Waffen werden ihm nur unter der Bedingung zurückgegeben, falls es zu keinen weiteren Vorfällen kommt und sich die Waffen legal in seinem Besitz befinden. Der Mann hat das Urteil akzeptiert. Es ist somit rechtskräftig.
Norbert Zengaffinen
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