Tageskommentar | Wo das Völkerrecht funktioniert – und wo nicht
Wie du mir, so ich dir?

Fabio Pacozzi, WB-Redaktor
Foto: Walliser Bote
Rechtswidrig und mit internationalen Vorgaben nicht vereinbar sei sie, die protektionistische Wirtschaftspolitik von US-Präsident Donald Trump. Zu diesem Schluss kamen übers Wochenende Vertreter von gleich sechs namhaften Industriestaaten.
Als durchaus imponierend darf in diesem Zusammenhang die gut durchdachte Reaktion der EU an die Adresse Trumps gewertet werden: Gegenzölle auf just jene Produkte, von denen die ländlichen US-Regionen, also «Trump-Land», leben. Damit wird sichergestellt, dass der US-Präsident die Verärgerung jenseits des Atlantiks zu spüren bekommt – sowohl auf wirtschaftlicher wie auch auf politischer Ebene.
Von einer übergeordneten Warte aus betrachtet, dient der Handelsstreit als Paradebeispiel zum Wesen des Völkerrechts. Internationale Abmachungen funktionieren genau so lange, wie sich die Staaten daran halten wollen – und allenfalls noch da, wo gemäss dem Prinzip der Reziprozität ein Staat einen anderen mit Gegenmassnahmen empfindlich treffen kann. Was zwischen den zwei etwa gleich grossen Akteuren USA und EU der Fall sein dürfte.
Befremdlich wirkt es dagegen, wenn ein kleines Land wie die Schweiz das Völkerrecht nur noch anwenden will, wenn es ihm gerade passt. Sollten unsere ungleich grösseren Nachbarn derselben Idee nacheifern, wie sie die «Selbstbestimmungsinitiative» vorgibt, würde die Schweiz unweigerlich den Kürzeren ziehen. Oder kennen Sie ein Szenario, in dem Schweizer Gegenmassnahmen die EU wirklich nachhaltig treffen würden?
Fabio Pacozzi
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