Justiz | Überstellung ausländischer Straftäter

Bundesrat setzt sich für Strafvollzug im Heimatland ein

Strafvollzug. Der Bundesrat will eine Motion annehmen, die verlangt, dass mehr in der Schweiz verurteilte ausländische Straftäter ihre Strafe im Herkunftsland absitzen müssen. (Symbolbild)
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Strafvollzug. Der Bundesrat will eine Motion annehmen, die verlangt, dass mehr in der Schweiz verurteilte ausländische Straftäter ihre Strafe im Herkunftsland absitzen müssen. (Symbolbild)
Foto: WB/Andrea Soltermann

Quelle: SDA 28.02.19 0

Der Aargauer SVP-Nationalrat Luzi Stamm verlangt, dass mehr in der Schweiz verurteilte ausländische Straftäter ihre Strafe im Herkunftsland absitzen. Mit der Forderung rennt er beim Bundesrat offene Türe ein.

Die Schweiz habe ihre Bemühungen um die Überstellung ausländischer Straftäter in den letzten Jahren intensiviert, schreibt dieser in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Motion von Stamm. Insbesondere arbeite sie darauf hin, dass Italien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina das entsprechende Zusatzprotokoll ratifizierten. Vorher könne keine verurteilte Person gegen ihren Willen überstellt werden.

Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Schweiz kaum Möglichkeiten hat, auf die notorisch lange Dauer und den Ausgang der Überstellungsverfahren einzuwirken. Es bestehe keine Verpflichtung der Vertragsstaaten, einem Überstellungsersuchen stattzugeben.

Auch auf den Entscheid der kantonalen Strafvollzugsbehörden hat der Bund keinen Einfluss. Der Bundesrat will Stamms Motion trotzdem annehmen. Er sei bereit, seine Bemühungen weiter zu intensivieren, um die Kooperation im Bereich der Überstellungen verurteilter Personen sowohl im Inland als auch im Ausland zu verbessern, schreibt er.

Laut Stamm sitzen in den teilweise überfüllten Schweizer Gefängnissen überproportional viele ausländische Straftäter. Er macht unter anderem geltend, dass der Vollzug im Ausland deutlich günstiger sei als in der Schweiz.

28. Februar 2019, 17:42
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