Eidgenossenschaft | Abstandhalten ermöglichen: Parlamentsdienste suchen nach Alternativstandort im Raum Bern

Eidgenössisches Parlament will im Mai und Juni tagen

Es sollen nur Sitzungen von Kommissionen und Delegationen stattfinden, die für die Mai- und Juni-Session als dringend eingestufte Geschäfte beraten müssen.
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Es sollen nur Sitzungen von Kommissionen und Delegationen stattfinden, die für die Mai- und Juni-Session als dringend eingestufte Geschäfte beraten müssen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 19.03.20 0
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Die Sitzungsdaten des Eidgenössischen Parlaments für die Mai- und Juni-Session bleiben bis auf Weiteres bestehen. Das haben die Verwaltungsdelegation sowie die Büros von National- und Ständerat am Donnerstag beschlossen, wie es in einer Medienmitteilung hiess.

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Während der Sondersession im Mai beraten die beiden Räte nur als dringend eingestufte Geschäfte. Geschäfte aus der Frühjahressession - darunter die für die Schlussabstimmungen bereiten Geschäfte - werden nicht behandelt.

Die Parlamentsdienste suchen nach einem Alternativstandort im Raum Bern, der das Abstandhalten während der Sitzungen ermöglicht. Verfassung und Gesetz verlangen für gültige Beschlüsse die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder der Räte.

Abstimmen von Hand

Bei einem Ortswechsel der Sitzungen sind vorübergehend Abstimmungen per Handerheben möglich. Das Abstimmverhalten der Ratsmitglieder wird nicht erfasst. Dies bedingt eine vorübergehende Änderung des Geschäftsreglements des Nationalrats.

Die Ordnungsfristen stehen gemäss Parlamentsgesetz und den Ratsreglementen mit dem Abbruch der Session vom 16. März still. Sobald der ordentliche Kommissions- und Ratsbetrieb aufgenommen werden kann, laufen die Fristen weiter. Vorstösse ohne Ratsbeschluss werden erst in der nächsten ordentlichen dreiwöchigen Session abgeschrieben.

Es finden nur Sitzungen von Kommissionen und Delegationen statt, die für die Mai- und Juni-Session als dringend eingestufte Geschäfte beraten müssen. Als dringend gelten Geschäfte zum Bewältigen der ausserordentlichen Lage, etwa die Zustimmung der Finanzdelegation zu dringlichen Krediten des Bundesrates.

Abstandsregeln einhalten

Die Abstandsregeln ("social distancing") müssen während Sitzungen mit Präsenz eingehalten werden, wie es weiter heisst. Bei Bedarf können Sitzungen zu dringenden Geschäften per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.

Neue Beschlüsse seien aufgrund der ungewissen Entwicklung der Lage nicht ausgeschlossen. Im Vordergrund stehe die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der obersten Gewalt im Bund. Die Büros werden, auf Antrag der Verwaltungsdelegation, die Situation spätestens am 6. April neu beurteilen.

19. März 2020, 20:30
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