Fall Addor | Walliser Nationalrat musste vor Bezirksgericht Sitten antraben

Addor wegen Rassendiskriminierung vor Gericht

Jean-Luc Addor gehört zu den Mitinitianten eines Walliser Volksbegehrens gegen Kopfbedeckungen in der Volksschule, das vor allem ein Verbot des Kopftuchs zum Ziel hat. (Archiv)
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Jean-Luc Addor gehört zu den Mitinitianten eines Walliser Volksbegehrens gegen Kopfbedeckungen in der Volksschule, das vor allem ein Verbot des Kopftuchs zum Ziel hat. (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 23.05.17 1
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Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor hat sich am Dienstag wegen des Vorwurfs der Rassendiskriminierung vor dem Bezirksgericht Sitten verantworten müssen. Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Für den stellvertretenden Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Gretter ist der Tatbestand der Rassendiskriminierung klar erfüllt. Die Aussagen von Addor hätten die muslimische Gemeinschaft zum Ziel gehabt als Religion, sie hätten den Kreis des Privaten klar gesprengt und sich anschliessend «wie ein Buschfeuer» weiterverbreitet. Der Ankläger sprach sich für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen bedingt auf zwei Jahre aus. Die Festlegung des Tagessatzes überliess er dem Gericht.

Verteidiger Marc Bonnant forderte dagegen einen Freispruch für seinen Mandanten. Die Aussagen von Addor seien ironisch gemeint gewesen, indem er das Gegenteil dessen gesagt habe, was normalerweise erwartet werde. Es gebe ausserdem nicht den Schatten eines Hinweises auf Muslime in den Aussagen seines Klienten. Addor selber sagte, er habe sagen wollen: «Jetzt genügt es! Wir haben genug von diesen Ausländern und neu eingebürgerten Schweizern, die zu uns kommen, um hier ihre offenen Rechnungen zu begleichen.»

Tweet war Auslöser

Auslöser der Strafanzeige war ein Tweet sowie ein Facebook-Kommentar gewesen, den Addor am 22. August 2014 verbreitet hatte. Er schrieb über eine Schiesserei in einer Moschee in St. Gallen, bei der ein 51-jähriger Mann getötet worden war: «Wir wollen mehr davon!» Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hatte nach den Äusserungen Addors Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung eingereicht, worauf die Walliser Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren eröffnete, das im Juli 2016 schliesslich zur Anklageerhebung führte.

Addor, zum Zeitpunkt der Äusserungen Vizepräsident der Walliser SVP und Mitglied des Walliser Grossen Rates, hatte schon wiederholt mit Provokationen für Schlagzeilen und rote Köpfe gesorgt. So hatte er im September 2013 nach dem Tötungsdelikt an der Genfer Sozialtherapeutin Adeline auf Facebook die Todesstrafe für gefährliche Wiederholungstäter gefordert.

23. Mai 2017, 19:23
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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - vor 8 Jahre ↑4↓2

    Addors Aussage kann ich in keinster Weise gutheissen. Doch fällt mir auf, dass die sogenannte Rassendiskriminierung seltsamerweise sehr einseitig geahndet wird. Wenn ich mir als Walliser eine Bemerkung erlaube, die in irgendeiner Weise, auch nur im entferntesten, gegen eine andere Kultur oder Farbe oder dergleichen gerichtet sein könnte, so werde ich angeklagt. Gehe ich aber mit meinem Hund gassi und dieser macht sein "bisi" an einen Strassenlampenmast und es kommen ein paar Männer dunkler Hautfarbe des Weges und einer davon ruft mir dann zu "scheisse schweizer sau" (vielleicht sollte er erst mal sein Deutsch aufbessern, bevor er sowas von sich gibt) so ist das dann ??? nicht auch Rassendiskriminierung? Doch da kräht kein Hahn danach. Wie gesagt, es ist sehr einseitig...

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