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Altersheim: Staatsrat erteilt grünes Licht

Der alte Trakt des Martinsheims in Visp soll durch einen Neubau ersetzt werden.
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Der alte Trakt des Martinsheims in Visp soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Foto: RZ

Der Walliser Staatsrat sagt Ja zur Realisierung des Ersatzneubaus des Altersheims in Visp. Nun liegt die Entscheidung beim Grossen Rat, der im Mai über das Projekt befindet.

Für rund 30 Millionen Franken soll im Altersheim Visp ein Ersatzneubau erstellt werden. Dieser ersetzt den 1978 erbauten alten Trakt des Martinsheims. Jetzt hat das Vorhaben eine wichtige Hürde genommen. Am Mittwoch sprach sich der Walliser Staatsrat für das Projekt aus.

Im Mai vor den Grossen Rat
Nach Auskunft von Franz Schmid, Stiftungsratspräsident des Martinsheims in Visp, ist vorgesehen, dass sich der Kanton mit knapp fünf Millionen Franken am Projekt beteiligt. Nach dem Staatsrat wird sich nun am Montag die thematische Kommission für Gesundheit, Sozialwesen und Integration des Grossen Rats mit dem Dossier befassen. Die endgültige Entscheidung über den kantonalen Beitrag liegt beim Grossen Rat, der in seiner Session im Mai über das Projekt beraten wird.

Ausbau von Kurzaufenthaltsbetten
In seiner Planung der Langzeitpflege im Zeitraum 2016 bis 2020 sieht der Staatsrat für das Oberwallis kaum zusätzliche Langzeitpflegebetten vor. Deshalb findet auch im Martinsheim, nicht wie ursprünglich vorgesehen, kein Ausbau von Langzeitbetten statt. Laut Staatsrätin Esther Waeber-Kalbermatten soll in Zukunft vor allem das Angebot an Kurzzeitbetten (bis fünf Wochen Aufenthalt) und das Angebot an Tageseinrichtungen in Alters- und Pflegeheimen gestärkt werden. Das entsprechende Angebot soll auch im Altersheim Visp ausgebaut werden. Daneben werden im Ersatzneubau auch Alterswohnungen erstellt.

Realisierung in zwei Etappen
Der Ersatzneubau soll in zwei Etappen realisiert werden. In der ersten Phase wird der alte Trakt abgebrochen und durch einen siebenstöckigen Neubau ersetzt. In der zweiten Phase wird der Mitteltrakt durch einen vierstöckigen Neubau ersetzt. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass während der gesamten rund vierjährigen Bauzeit bis 2020 kein Bewohner vorübergehend ausziehen muss.

Frank O. Salzgeber

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