Zermatt | Weil Birkhühner aufgeschreckt werden

Posse um Zermatter Wanderweg

Wanderer in Richtung «Stafelalp»: Der Weg wurde ohne Bewilligung verändert.
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Wanderer in Richtung «Stafelalp»: Der Weg wurde ohne Bewilligung verändert.
Foto: © Michael Portmann

Quelle: RZ 0

Weil Biker auf einem Wanderweg den Lebensraum der dort lebenden Birkhühner gestört haben, wurde der Weg baulich angepasst. Die Arbeiten wurden jedoch ohne Bewilligung vorgenommen.

Ein Wanderweg oberhalb von Zermatt steht zurzeit im Interesse verschiedener Stellen. Worum geht es? Ein bestehender homologierter Wanderweg von «Schwarzsee» in Richtung «Stafelalp» wurde in der Vergangenheit von der Gemeinde Zermatt zu einem Winter- und Schneeschuhwanderweg ausgebaut. «Damit dieser im Winter jedoch auch entsprechend präpariert werden kann, musste er etwas angepasst werden», sagt Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser.

Veränderte Ausgangslage

Dementsprechend wurde der Weg dieses Jahr als Winter- und Schneeschuhwanderweg homologiert. Durch die erwähnten Anpassungen ist der Weg offenbar plötzlich für zahlreiche Biker rund um Zermatt interessant geworden und wurde von selbigen gerne und oft benutzt. Wie sich herausstellte, offenbar zu oft. Denn gemäss Biner-Hauser verläuft der besagte Weg in einem Schutzgebiet, in welchem zahlreiche Birkhühner heimisch sind. Diese seien durch die Biker vermehrt aufgeschreckt worden, sagt sie. Darauf intervenierte die Gemeinde. Die Lösung: Der Weg sollte für die Benutzung mit dem Bike «uninteressanter» werden. Und wie? «Wir haben einige natürliche ‹Hindernisse› eingebaut», sagt Biner-Hauser. Genau diese «Hindernisse» wurden der Gemeinde Zermatt nun offenbar zum Verhängnis.

Bewilligung im Nachvollzug

Denn wie der Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienstes beim Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt Adrian Zumstein erklärt, habe sich herausgestellt, dass die Arbeiten bewilligungspflichtig gewesen wären. «Das haben die Abklärungen der zuständigen Dienststellen und eine Ortsschau ergeben», sagt er. Was also ist zu tun? «Aufgrund der vorliegenden Fakten, der Art und des Umfangs der getätigten Arbeiten sind wir übereingekommen, dass die Gemeinde Zermatt dafür ein Gesuch um Projektgenehmigung im Nachvollzug einreichen soll», sagt Zumstein. Damit bestehe die Möglichkeit, die vorgenommenen Arbeiten im Nachhinein durch den Staatsrat ordentlich genehmigen zu lassen. Laut Biner-Hauser wird die Gemeinde das Baugenehmigungsgesuch im Nachvollzug für die leicht geänderte Linienführung des Winter- und Schneeschuhwanderweges in nächster Zeit einreichen.

Peter Abgottspon

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