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Streit um Zermatter Bahnbau

Bauarbeiten im Gang: Die Bahn soll zu Beginn der nächsten Wintersaison geöffnet werden.
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Bauarbeiten im Gang: Die Bahn soll zu Beginn der nächsten Wintersaison geöffnet werden.
Foto: zvg

Quelle: RZ 0

Im «Schwarzsee­gebiet» wird zurzeit mit Hochdruck eine neue Sesselbahn gebaut. Dagegen regt sich Widerstand. Da habe man zu leichtfertig bewilligt, ist unter anderem zu hören.

Als Ersatz für den 1965 erbauten Skilift «Hörnli» bauen die Zermatt Bergbahnen AG im Gebiet «Schwarzsee» zurzeit eine neue kuppelbare 6er-Sesselbahn. Mit den Bauarbeiten des 14-Millionen-Franken-Projekts wurde diesen Mai begonnen und die Inbetriebnahme ist auf den Saisonstart 2015/2016 geplant. (Die RZ berichtete.) Der Standort der neuen Bergstation auf dem «Hirli» ist praktisch derselbe wie der des alten Skilifts. Die neue Talstation im «Joscht» wird hingegen weiter unten als bisher zu stehen kommen und befindet sich in einem Waldgebiet. Folgedessen wird die neue Bahn streckenmässig länger. Dies hat zur Folge, dass vor allem im unteren Teil Bäume gefällt werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Bahnbau wird gleichzeitig in die Erweiterung der Beschneiungsanlage sowie eine Pistenanpassung investiert. Das Projekt befindet sich in einem BLN-Gebiet (siehe Kasten).

«Zu schade für dieses Gebiet»

Nun sind aus dem Matterhorndorf Stimmen zu hören, welche für die Bahn in einem BLN-Gebiet kein Verständnis haben. Unter anderem von der Anwältin Claudia Zumtaugwald. Sie ist der Meinung, dass bei solchen Projekten mehr Verantwortung übernommen werden sollte. Hier werde in wertvolle Baumbestände, sprich sehr alten Lärchen- und Arvenwald eingegriffen. Die Bergbahnen als Bauherrin und herausragende touristische Leistungsträgerin müsse mehr Fingerspitzengefühl entwickeln. «Die Natur wird mit Füssen getreten, zu schade für dieses sehr spezielle Gebiet», sagt sie. Besonders zu beklagen sei, dass der gerodete Teil mit Beschneiungsanlagen verlegt werde, ohne welche das Pistenstück gar nicht unterhalten werden könne. Der Hang leide schon heute unter dem massiven Gewicht des künstlichen Schnees. «Ökologisch ist das nicht mehr verantwortbar», klagt sie. Zudem nimmt sie die Bewilligungsbehörden in die Pflicht: «Solche Baugesuche werden viel zu lasch behandelt.» Sie habe Mühe zu verstehen, dass man dafür einfach so grünes Licht geben könne. «Der Eingriff in die Natur ist in keiner Weise gerechtfertigt», meint sie. Wenn ein Gebiet zum BLN-Inventar gehöre, so bedeute dies, dass es im besonderen Masse geschützt werden müsse. Wie Zumtaugwald weiter erklärt, bedauere sie sehr, dass während der Planung und der anschliessenden Bewilligungsphase niemand eingesprochen habe.

Unverständnis bei den Bergbahnen

Der Direktor der Zermatt Bergbahnen AG, Markus Hasler, kontert: «Bei der Planung haben wir zusammen mit den zuständigen Behörden und allen relevanten Umweltverbänden während über zwei Jahren zig Begehungen und Analysen gemacht und damit die Machbarkeit abklären lassen. Als Resultat haben wir eine einvernehmliche Lösung gefunden, die die Interessen von Natur- und Landschaftsschutz sowie der Bergbahnunternehmung in optimaler Weise berücksichtigt.» Den Vorwurf der mangelnden Sensibilität gegenüber BLN-Gebieten lässt er nicht gelten: «Der Skilift, welchen wir abgerissen haben, war bereits in Betrieb, als das Gebiet in das BLN-Inventar aufgenommen wurde. Und Ersatzanlagen lassen sich in einem solchen Gebiet rechtlich ersetzen oder aber modernisieren.» Zudem sei das ganze Bewilligungsverfahren ordentlich verlaufen und die Baubewilligung von der zuständigen Stelle, dem Bundesamt für Verkehr (BAV), erteilt worden. «Wenn bei der Planung oder Vorbereitung etwas nicht korrekt verlaufen wäre, so hätten wir heute gar keine Baubewilligung», so Hasler abschliessend.

Keine Einsprachen

Für Jürg Walpen vom BAV ist die Sachlage klar: «Während der öffentlichen Auflage des Projekts sind bei uns keine Einsprachen eingegangen.» Da sich die Anlage in einem BLN-Gebiet befinde, seien die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, der Kanton Wallis und das Bundesamt für Umwelt bereits in der Voruntersuchung und die damit verbundene Umweltverträglichkeitsprüfung in das Projekt einbezogen worden. Dieses Vorgehen entspreche den gesetzlichen Anforderungen bei Bauvorhaben in BLN-Gebieten. «Zum leicht modifizierten Projekt nahmen die vorgenannten Stellen im ordentlichen Verfahren erneut Stellung und stimmten diesem unter Auflagen zu. Diese waren dann Bestandteil der Verfügung des BAV», so Walpen.

Peter Abgottspon

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