Internet | Kampf gegen Cyber-Grooming

Viola Amherd will Kinder im Internet besser schützen

Das Internet kann für Minderjährige gefährlich sein.
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Das Internet kann für Minderjährige gefährlich sein.
Foto: RAINER STURM/PIXELIO.DE

Quelle: RZ 0

Nationalrätin Viola Amherd will sogenanntes Cyber-Grooming unter Strafe stellen. Die aktuelle Gesetzeslage schütze Kinder zu wenig vor Erwachsenen, die im Internet sexuelle Kontakte zu Minderjährigen suchen würden.

Für CVP-Nationalrätin Viola Amherd ist klar: Der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen darf nicht erst beginnen, wenn das Delikt schon begangen wurde. Daher fordert sie, dass sogenanntes Grooming, also die Annäherung von Erwachsenen an Kinder in Chatrooms und Ähnlichem mit sexuellen Absichten, unter Strafe gestellt wird.

Zu wenig Schutz

«In der Praxis hat sich gezeigt, dass ohne Anpassungen im Strafgesetzbuch Cyber-Grooming nicht bekämpft werden kann», hält die CVP-Nationalrätin fest. «Die heute möglichen bereits existierenden Straftatbestände scheinen nicht zu greifen, um Minderjährige im Internet wirksam vor sexuellen Annäherungsversuchen durch Erwachsene zu schützen.» Mittels einer parlamentarischen Initiative will Amherd nun im Bundesparlament prüfen lassen, ob ein spezifischer Cyber-Grooming-Tatbestand geschaffen werden soll oder ob bestehende Straftatbestände ergänzt werden können.

Erneuter Anlauf

Es ist indes nicht der erste Versuch, Cyber-Grooming in der Schweiz unter Strafe zu stellen. Einem Vorstoss aus dem Jahr 2007, ebenfalls aus der Feder von Viola Amherd, welcher virtuellen Kindesmissbrauch und damit auch Grooming zur Straftat machen wollte, hatten sowohl National- wie auch Ständerat zugestimmt. Allerdings wurde Amherds Vorstoss vom Bundesrat abgeschrieben, da die Regierung der Meinung war, dass es nach bestehender Gesetzeslage bereits möglich sei, Grooming zu ahnden. Dies sah die nationalrätliche Rechtskommission jedoch anders. 2014 lancierte sie daher einen erneuten Vorstoss, um Grooming unter Strafe zu stellen. Der Nationalrat stimmt diesem Vorstoss erneut zu, der Ständerat hingegen lehnte ihn mit einer Stimme Differenz ab.

Bestehende Lücke

«Das Problem ist aber weiterhin aktuell», hält Amherd mit Nachdruck fest. «Dies wird in Gesprächen mit den Strafverfolgungsbehörden immer wieder klar.» Deshalb unternehme sie nun einen erneuten Versuch, Grooming unter Strafe zu stellen, so die Nationalrätin. Und nicht nur das. Amherd fordert, dass Grooming zum Offizialdelikt erklärt wird. «Ansonsten müsste Grooming durch die Direktbetroffenen, in diesem Fall Minderjährige, zur Anzeige gebracht werden», sagt Amherd. «Zudem könnten die Behörden, wenn sie in Chats oder dergleichen auf Grooming aufmerksam werden, nicht von sich aus aktiv werden.» Das Argument, mit ihrem Vorstoss könnten Straftaten geahndet werden, die noch gar nicht begangen worden seien, lässt Viola Amherd indes nicht gelten. «Man soll mir mal erklären, in welcher Situation das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen durch Erwachsene nicht der Vorbereitung einer effektiven Straftat dient», so die Nationalrätin. nMartin Meul

Martin Meul

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