Hochwasserschutz | Bundesgericht lehnt weitere Beschwerde der Volken Beton AG ab

Zufahrt zum Kieswerk wird gesperrt

Fertig lustig. Die Volken Beton AG hat mit der Räumung des Kieswerks begonnen.
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Fertig lustig. Die Volken Beton AG hat mit der Räumung des Kieswerks begonnen.
Foto: mengis media

Quelle: WB /meb 06.01.20 0
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Mitte Dezember 2019 lehnte das Bundesgericht die von der Volken Beton AG gewünschte aufschiebende Wirkung der vorzeitigen Besitznahme des Kieswerks in Baltschieder ab. Die Gemeinde gab dem Unternehmen bis Ende 2019 Zeit, das Feld zu räumen.

Gestern Vormittag schien es so, als ob im Baltschiedner Kieswerk noch gearbeitet wird. Dennoch tut sich gemäss dem Baltschiedner Gemeindepräsidenten René Abgottspon etwas. «Bereits vor Weihnachten hatte man den Eindruck, dass das Unternehmen sehr viel Rohmaterial und die Betonzuschlagstoffe abtransportiert hatte. Es macht den Anschein, als würde man der Aufforderung der Gemeinde nachkommen.»

Baltschiedner protestieren

Wie die Vergangenheit in der «Causa Kieswerk» gezeigt hat, hat die Volken Beton AG einen «langen Atem». Die Kieswerkbetreiberin zweifelt etwa die 2017 gekündigten Baurechtsverträge an und bestreitet die abgelaufene Konzession. Anfang Oktober 2019 sah es dann so aus, als ob das Kieswerk bald abgebrochen werden könnte, denn der Staatsrat hat eine vorzeitige Besitznahme angeordnet. Die Volken Beton AG verlangte daraufhin eine aufschiebende Wirkung im Enteignungsverfahren. Das Kantonsgericht lehnte dies ab. Somit hatte die Gemeinde Baltschieder grünes Licht und die rechtliche Grundlage, die Schliessung des Kieswerks vorzunehmen und die zweite Etappe des Hochwasserschutzprojekts Baltschiederbach in Angriff zu nehmen. Wie der «Walliser Bote» berichtete, gingen Anfang November Einwohner von Baltschieder auf die Barrikaden. Sie demonstrierten gegen das Unternehmen und forderten die Schliessung des Kieswerks bis Ende 2219.

Keine Einigung

Die Volken Beton AG zog das Urteil des Kantonsgerichts ans Bundesgericht weiter. Aber auch dieses lehnte eine aufschiebende Wirkung der vorzeitigen Besitznahme ab. Die vorzeitige Besitznahme ermöglicht es dem Enteigner, hier der Gemeinde Baltschieder, die zu enteignenden Rechte vor Festsetzung und Leistung der Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Gemäss Gemeindepräsident Abgottspon fand nach der Räumungsaufforderung auf Wunsch der Kies- und Betonwerkbetreiberin noch ein Gespräch zwischen der Gemeinde und der Volken Beton AG statt. «Die vorgelegten und einseitigen Punkte und Forderungen konnten durch die Gemeinde nicht unterstützt werden. Unter anderem wollte das Unternehmen bis zum Baubeginn des Hochwasserschutzprojekts weiterarbeiten. Der Hochwasserschutz für die Bevölkerung und ihren Liegenschaften hat für die Gemeinde oberste Priorität. Daher haben wir es bereits Anfang November aufgefordert, sich bis Ende 2019 zurückzuziehen.»

Aufgrund der vorliegenden Verfügung für die vorzeitige Besitznahme hat die Gemeinde entschieden, die Zufahrt zum zukünftigen Hochwasserschutzbauwerk im Verlaufe des Januars mit Barrieren zu sperren und der Kieswerkbetreiberin somit den Zutritt zu verwehren.

Kieswerk wird von Gemeinde rückgebaut

Das Kieswerk muss von der Gemeinde rückgebaut werden. Die Planungsarbeiten für die entsprechenden Rückbau- und Demontagearbeiten wurden bereits Ende 2019 vergeben und sind nun in Bearbeitung, damit man anschliessend mit den Arbeiten zügig beginnen kann. «Unser Ziel ist es, die Bauarbeiten für die zweite Etappe im Herbst diesen Jahres bei Niederwasser in Angriff zu nehmen», stellt Abgottspon in Aussicht. Bei der zweiten Etappe des Hochwasserschutzprojekts wird das Rückhaltevolumen des bestehenden Beckens von heute 40000 auf neu insgesamt 130000 Kubikmeter erhöht. Dafür braucht es in erster Priorität die Erhöhung und Verstärkung der Staumauer und als Abschluss die Aufweitung des Baltschiederbaches und die Erweiterung des Durchlasses bei der Kantonsstrasse.

«Definitiver Ausgang noch offen»

Die Frage ist also, wird die Volken Beton AG das Feld jetzt definitiv räumen? Dazu Martin Volken, Mitinhaber der Volken Group: «Zu dem von der Gemeinde aufgerufenen Bundesgerichtsentscheid möchten wir festhalten, dass es sich hier um einen Teilentscheid handelt und der definitive Ausgang des Verfahrens noch offen ist. Wir waren gegenüber der Gemeinde immer schon gesprächsbereit, und sie hätte mit dem Bau schon 2017 beginnen können, jedoch hat sie unsere Lösungsvorschläge abgelehnt, letztmals auch im Dezember 2019.» Die Räumungsarbeiten seien im Gang, wobei parallel noch immer verschiedene Verfahren laufen würden.

«Deshalb verzichten wir auf eine umfassende Stellungnahme. Wir werden zu gegebener Zeit, den Sachverhalt und die falschen Anschuldigungen der Gemeinde berichtigen», betont Volken. Falls es beim Projekt noch zu weiteren Verzögerungen komme, habe auch diese der Gemeinderat von Baltschieder zu verantworten.

Melanie Biaggi
06. Januar 2020, 17:28
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