Feuerverbot | Das generelle Verbot konnte im Unterwallis wegen mehr Niederschlägen aufgehoben werden

«Lieber verzichten, statt etwas zu riskieren»

Verbot. Die Grillsaison 2018 fiel ins Wasser.
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Verbot. Die Grillsaison 2018 fiel ins Wasser.
Foto: WB/Archiv

Quelle: WB 19.10.18 0
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Am 13. Juli wurde im Wallis das generelle Feuerverbot verhängt, welches kurz darauf im Unterwallis wieder auf­gehoben wurde, im Oberwallis jedoch bis heute besteht. Einzig erlaubt war und ist das Grillieren auf dem Gasgrill.

Das hat auch Norbert Schwery von «Gaumenzauber» gespürt: «Ich hatte viele Anfragen für Gasgrills. Leute, die nicht verzichten wollten, sind dann einfach auf Gas umgestiegen.»

Kein einfacher Sommer

Der ehemalige Feuerwehrkommandant Pius Eyer ist Mitglied einer privaten Smoker-Gemeinschaft und gehört nicht zu den Durchschnittsgrillierern, die einfach mal so auf Gasgrill umsteigen. «In einem Smoker wird das Fleisch über vier, fünf ­Stunden oder manchmal noch bedeutend länger zubereitet. Dazu wird Kohle oder Hartholz verwendet.» Am Anfang gebe es etwas Rauch, danach aber nicht einmal eine Glut. «Man nennt das Niedergaren. Das Resultat ist niemals dasselbe wie bei einem Gasgrill.»

Eyer musste dieses Jahr aufgrund der ausserordentlichen Situation nicht wenige Smoker-Anlässe absagen. Es sei nicht immer nachvollziehbar, weshalb es gar keine Ausnahmen gibt, sagt er. «Ich verste-
he, dass das Feuerverbot in Waldesnähe oder an den trockenen Nordhängen strikt eingehalten werden muss. Aber im Tal innerorts auf einem ­privaten, grünen Rasen? Die Gärten im Glisergrund beispielsweise sind gemäht und keineswegs trocken.» Ihm sei nicht bekannt, dass ein Grill, der innerorts steht, je einen grossen Brand verursacht hat. «Die Verantwortlichen machen es sich etwas einfach», findet Eyer. «Es sollte Ausnahmen geben; mehr Augenmass. Weshalb nimmt man nicht mehr Rücksicht auf konkrete örtliche Bedingungen – so wie im ­Unterwallis?»

Auf Nummer sicher

Philipp Gerold, Ingenieur Wald der Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft, erklärt auf Anfrage, dass die Einschränkung «im Wald und in Waldesnähe», die heute etwa noch im Kanton Graubünden gilt, vor rund drei Jahren abgeschafft wurde: «Früher gab es die noch, als Vorstufe zum generellen Feuerverbot sozusagen.» Aber was gilt noch als Waldesnähe und was nicht mehr? Es sei schwierig, sagt Gerold, auf Einzelfälle Rücksicht zu nehmen und abzugrenzen, was noch tolerierbar ist und was nicht. Deshalb sichere man sich lieber ab: «Besser einmal auf ein grilliertes Würstchen verzichten und dafür keinen Waldbrand haben.»

Gerold kann sich durchaus in die Betroffenen hineinversetzen: «Ich verstehe, dass das generelle Verbot im Einzelfall, etwa mitten in der Bauzone, auf Unverständnis stossen kann», so Gerold. «Punktuell gibt es sicher Orte, wo das Risiko sehr klein ist. Es ist aber auch nicht jede Bauzone gleich weit entfernt von potenziell entzündbarem Material.» Dazu komme die Problematik mit dem Wind: «Der Wind ist nicht zu unterschätzen. Wenn Funken von einem offenen Feuer vom Wind mitgetragen werden, kann es unter Umständen sehr schnell gehen.» Es gäbe aber wohl auch Fälle, in denen ein generelles Verbot vielleicht etwas übertrieben ist.

Mehr Niederschlag

Nicht nur im deutschsprachigen Kantonsteil war der Sommer wettertechnisch ausser­ordentlich. Weshalb ist es dann in gewissen Gebieten im Unterwallis möglich, Feuer zu machen? Gerold: «Im Mittel- im und Unterwallis konnte das Verbot aufgehoben werden, weil Gewitter mehr Niederschläge brachten.» Im Oberwallis habe es auch Regen gegeben, aber «nicht flächendeckend, sodass man das Feuerverbot hätte aufheben können.» Jeden Montag werde die Situation neu beurteilt: «Dank kleiner Niederschlagsmengen, die es immer wieder gab, wurde es im Unterwallis bisher nicht prekärer.» Für die Einschätzung der Gefahrenstufen würden dabei Niederschlag, Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit und Wind berücksichtigt. «Ausserdem sind wir im Terrain unterwegs und stehen mit den Revierförstern in Kontakt.» Wenn es um Spezialbewilligungen gehe, wie etwa für den 1. August, wo Gemeinden auf abgesicherten Plätzen Feuerwerk erlauben durften, so Gerold weiter, könne man fest­stellen, dass die Unterwalliser bewilligungsfreudiger seien. «Das liegt vielleicht an der unterschiedlichen Mentalität, aber bei der Gefahrenbeurteilung spielt die keine Rolle, da zählen nur die Fakten.»

Marcel Theler
19. Oktober 2018, 17:33
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