Gesellschaft | Wenn den Eltern die Privatsphäre ihrer Kinder egal ist
Bittersüsse Kinderfotos im Netz

Peinlich. Die Kampagne «DeinKindAuchNicht» macht auf das Phänomen «Sharenting» aufmerksam.
Foto: Delia Baum
Wallis | Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Ganz so klar ist das nicht allen Eltern und sie stellen unzählige Babyfotos ins Internet. Die KESB des Bezirks Brig musste bereits mehrfach Weisungen an Eltern geben.
Das kleine Mädchen trägt ein Lätzchen, das halbe Gesicht ist mit Nutella verschmiert. Es grinst in die Kamera. Süss, nicht wahr? Klebt das Foto in einem dicken Album und ist sicher bei Oma aufbewahrt – ja.
Scrollt man sich durch die virtuelle Welt, tauchen in den Profilen der stolzen Eltern immer wieder solche oder ähnliche Fotos auf. Egal ob in der Freundesliste oder unter Hashtags wie #MamiLiebtDich oder #DadLife –Tausende Beispiele sind zu finden, bei denen die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt werden. Doch weshalb ist vielen Eltern die Privatsphäre ihrer eigenen Kinder egal?
Kinder nach Erlaubnis fragen
«Sharenting» – eine Zusammensetzung der Wörter «Parenting» (Erziehung) und «Sharing» (Teilen) – heisst das Phänomen, welches in letzter Zeit immer häufiger zur Diskussion steht. Und mittlerweile auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Brig beschäftigt.
Die Präsidentin Corinne Rovina sagt, dass die KESB des Bezirks Brig bereits mehrfach Weisungen erlassen musste, damit die Eltern weniger und vor allem nicht so unangebrachte Fotos ihrer Kinder ins Internet stellen. In den meisten Fällen, die zur KESB gelangen, liege bei den Eltern ein Konflikt vor, etwa wenn sich das Paar in Trennung befindet. «Das Problem tritt immer häufiger auf», versichert Rovina im Gespräch gleich mehrfach.
Die KESB-Präsidentin treffe auch selbst immer wieder auf das Phänomen. So etwa auf Facebook: «Ab einem gewissen Alter sollte man die Kinder nach ihrer Erlaubnis fragen und sie in die Entscheidung einbeziehen», sagt Rovina. «Man muss die Kinder einerseits für das Thema sensibilisieren und andererseits ein gegenseitiges Vertrauen aufbauen.»
Die goldene Social-Media-Regel
Eigentlich stehen die Eltern in der Pflicht, ihre Kinder darüber zu informieren, wenn sie Bilder von ihnen im Internet veröffentlichen. Laut Schweizer Recht ist bei einem Kind ab 14 Jahren die Urteilsfähigkeit so weit gegeben, dass das Kind bei jeder Form von visuellen und auditiven Inhalten um Erlaubnis gebeten werden muss.
«Das Netz
vergisst nichts»Corinne Rovina
Präsidentin KESB Brig
Etwa bei Kleinkindern ist das Einholen der Erlaubnis gar nicht möglich, weshalb ein besonderer Wert auf ihre Privatsphäre gelegt werden sollte. Die Berliner Bloggerin Toyah Diebel hat zusammen mit der Fotografin Delia Baum und dem Modell Wilson Gonzalez Ochsenknecht Kinderfotos nachgestellt, von denen man als Erwachsener getrost sagen kann, dass man sie niemals im Internet veröffentlichen würde. #DeinKindAuchNicht heisst die Kampagne, mit der sie auf das Phänomen aufmerksam machen will.
Toyah Diebel schreibt auf der Webseite, dass man niemals wissen könne, wer sich die Fotos im Internet anschaue: «Dieser leichtsinnige Umgang mit sensiblen Daten und veröffentlichten Identitäten von Schutzbedürftigen ist nicht nur naiv, sondern fahrlässig.»
Für die Briger KESB-Präsidentin gelte es für die Eltern, eine einzige, simple Regel zu beachten: «Stelle nie ein Foto deines Kindes ins Internet, wie du selbst auch nicht gesehen werden möchtest. Denn das Netz vergisst nichts.» Sie kritisiert zudem, dass die Eltern auf der narzisstischen Jagd nach Likes ein schlechtes Vorbild für ihre eigenen Kinder sind: «Die Eltern wollen mit Likes ihr Ego stärken. Das geht aber auf die Kosten der Privatsphäre ihrer Kinder», sagt Rovina.
Auch der Präsident von Pro Juventute Oberwallis, Alex Schwestermann, kritisiert den lockeren Umgang der Eltern mit der Privatsphäre ihrer Kinder. Es öffne Tür und Tor, damit die Kinder in der Schule gemobbt werden. Er sagt: «Solche Fotos können später im Leben, etwa wenn man sich für einen Job bewerben will, negative Konsequenzen haben.»
Mathias Gottet
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