Justiz | Seine Aussagen vor der US-Justiz werfen Fragen auf. Darbellay selbst schweigt. Und droht

Nichts als die Wahrheit?

Langer Schatten. Der Walliser Staatsrat wollte den Gerichtsstand in Texas nicht anerkennen.
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Langer Schatten. Der Walliser Staatsrat wollte den Gerichtsstand in Texas nicht anerkennen.
Foto: Keystone

Unter Androhung einer Meineid-Strafe. Im Juli 2017 streitet Darbellay ab, jemals eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet zu haben.
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Unter Androhung einer Meineid-Strafe. Im Juli 2017 streitet Darbellay ab, jemals eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet zu haben.
Foto: Walliser Bote

Quelle: 1815.ch /dab 08.04.19 0
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Im Unterhaltsstreit mit der Mutter seines ausserehelichen Kindes hat Chris­tophe Darbellay alles darangesetzt, den Fängen der amerikanischen Justiz zu entkommen. Ist er dabei zu weit gegangen?

11. Juli 2017. Christophe Darbellay, seit Kurzem Walliser Staatsrat, unterzeichnet eine Erklärung, die sein amerikanischer Anwalt dem 225. Bezirksgerichtshof in Dallas, Texas, zukommen lässt. Darin bestreitet der CVP-Mann «ausdrücklich» die Behauptung der Kindesmutter, wonach er sein aussereheliches Kind anerkannt habe. Mehr noch: Er lässt Zweifel offen, dass er der biologische Vater sei. In der Schweiz hat er das Kind derweil anerkannt, in den USA will er davon nichts mehr wissen. Will hier ein Mitglied der Walliser Kantonsregierung das texanische Gericht ­täuschen?

Die schriftlichen Aussagen, die Darbellay auf jeder Seite paraphiert, macht er zwar nicht unter Eid; zumal er nie vor dem Richter erschienen ist. Mit der Unterschrift bestätigt er aber, dass alle seine Angaben der Wahrheit entsprechen und korrekt sind – dies unter Androhung einer Meineid-Strafe.

Ein Kenner des amerikanischen Rechts zeigt sich gegenüber dieser ­Zeitung erstaunt ob Darbellays riskanter Strategie. Zumal die US-Justiz sehr empfindlich reagiert auf Meineid-Delikte, also auf vorsätzlich gemachte Falschaussagen vor einer Justizbehörde. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies mündlich geschieht oder in einem Schriftverkehr. Auch im Bundesstaat Texas werden selbst leichtere Vergehen mit Geldstrafen oder Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet.

Darbellay selbst wollte sich auf Anfrage nicht zu seinen gemachten Aussagen äussern und lässt seinen Anwalt Andreas Meili mit rechtlichen Schritten drohen.

«Sie wurden angeklagt»

Wie ist es so weit gekommen? Januar 2017, Freitag, ein 13. In zwei Monaten wird gewählt. Christophe Darbellay, der für die CVP in die Walliser Kantonsregierung will, bekommt Post aus den USA. Sie wird ihm nicht von einem Postboten zugestellt. Sondern von einem Beamten der Kantonspolizei. Im Umschlag steckt eine Vor­ladung des 255. Bezirksgerichtshofs in Dallas, Bundesstaat Texas. Darin heisst es: «Sie wurden angeklagt. Sie können einen Anwalt beauftragen.»

Die Klägerin ist die Mutter seines ausserehelichen Kindes. Nach der Geburt geht sie mit dem Kind zurück nach Texas. Zuvor wohnte sie mehrere Jahre in der Schweiz. In ihrer Klage, die sie im November 2016 beim Gericht in Dallas einreicht, fordert sie klare Verhältnisse. Etwa das alleinige Sorgerecht. Und dass er die Alimente sowie einen Teil der Spitalkosten von der Geburt zahlen soll. Die Unterhaltsforderungen stehen im Widerspruch zu Darbellays Aussagen im «Sonn­tagsBlick» vom September 2016, wenige Tage nach der Geburt. «Ich habe
die finanziellen Verpflichtungen geregelt.» Auch hierzu äussert sich Darbellay auf Anfrage nicht.

Seither ist fast ein Jahr vergangen. Darbellay hat die Wahl in die Regierung locker geschafft. Im Mai 2017 wird er vereidigt. Als neu gewählter Staatsrat wird er fortan 300 000 Franken im Jahr verdienen, 25 000 Franken im Monat. Derweil läuft der Rechtsstreit in den USA weiter.

Die Taktik von Darbellays Anwalt ist klar. Er bestreitet die fremde Gerichtsbarkeit für seinen Schweizer Mandanten. Der CVP-Mann will unter allen Umständen vermeiden, dass sich ein Gericht in Dallas für ihn zuständig erklärt. Das ist sein gutes Recht. Die Frage, ob sich Darbellay mit seinen Aussagen schuldig gemacht hat, bleibt derweil offen. Bis heute ist keine entsprechende Klage gegen ihn bekannt.

Das Gericht wird später denn auch nicht auf die Forderungen der Kindesmutter eingehen, weil es sich nicht als dafür zuständig erachtet. Es rät der Frau, den Rechtsweg in der Schweiz anzutreten.

David Biner
08. April 2019, 00:12
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