Gesundheitsberufe | Staatliches Engagement für den Berufsnachwuchs

Neues Gesetz fordert mehr Ausbildungsplätze

Potenziale besser ausschöpfen. Die Fachkräfte mit ausländischen Diplomen machen in Walliser Spitälern, Pflege- und Altersheimen 37,2 Prozent aus.
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Potenziale besser ausschöpfen. Die Fachkräfte mit ausländischen Diplomen machen in Walliser Spitälern, Pflege- und Altersheimen 37,2 Prozent aus.
Foto: Walliser Bote

Quelle: WB /tr 19.01.20 0
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WALLIS | Der Mangel an Gesundheitsfachpersonen soll über mehr Praktikums- und Ausbildungsplätze behoben werden. Das Wallis orientiert sich dabei, wie andere Kantone, an einem Modell, das im Kanton Bern Erfolge zeitigt.

Im Februar 2020 wird die zuständige Kommission des Grossen Rates über einen vom Staatsrat im November verabschiedeten Gesetzesentwurf beraten, im Mai wird das Parlament darüber zu befinden haben.

Handlungsbedarf ist unbestritten: Zwischen Berufsnachwuchs und Personalbedarf im Alltag klafft in der Gesundheitsversorgung eine Lücke, die der Kanton nun zu schliessen gedenkt. Kernstück ist, dass sämtliche Spitäler, Alters- und Pflegeheime gesetzlich aufgefordert werden, mehr Praktikums- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Wer den Vorgaben nachkommt, erhält finanzielle Zuschüsse. Die anderen haben Ausgleichszahlungen zu leisten.

Die Stossrichtung der Gesetzesvorlage stimmt. Das zeigte eine im Frühling 2019 durchgeführte Vernehmlassung auf den von einer Arbeitsgruppe verfassten Bericht. Die Reaktionen darauf fielen grossmehrheitlich positiv aus. Die zuständige Staatsrätin, Esther Waeber-Kalbermatten, zeigte sich darüber schon vor Monatsfrist erfreut, als in Sitten zusammen mit Bildungsminister Christophe Darbellay über die längerfristige Unterstützung des Kantons für den Schulstandort Visp betreffend die Höhere Fachschule Pflege informiert wurde. Parallel dazu wird neu ein französischer Lehrgang in Monthey lanciert. Da kommen die Interessen von Theorie und Praxis direkt zusammen.

114 Diplome bei einem Bedarf an 162 Fachkräften

Der einheimische Fachkräftemangel in den Gesundheitsberufen ist seit längerer Zeit bekannt. In dieser Vorlage geht es um die nichtuniversitären Ausbildungen, also namentlich die Bereiche Pflege und Betreuung, aber auch die Rettungssanität oder die Physiotherapie. Es werden nicht genügend Personen ausgebildet, um den Nachwuchsbedarf zu decken. 2016 wurden 114 Diplome an Studierende mit Wohnsitz im Wallis ausgestellt. Der Bedarf lag aber bei 162 neuen Fachkräften. Bis 2021 wird der Bedarf gemäss Erhebungen bereits auf 264 Pflegefachleute ansteigen. Diese Tendenz wird auf absehbare Zeit anhalten. Das hat neben den abzudeckenden Leistungen in den Institutionen aufgrund der demografischen Entwicklung auch mit der Berufsverweildauer sowie der Veränderungsrate bei den Teamzusammenstellungen zu tun.

Der Fachkräftemangel wird durch die Rekrutierung von Leuten mit ausländischen Pflegefachdiplomen abgefedert. 2016 lag dieser Anteil in den Walliser Spitälern sowie Pflege- und Altersheimen bei 37,2 Prozent. Im Unterwallis lag dieser Anteil durchschnittlich noch über jenem im Oberwallis. Der Bericht der Arbeitsgruppe zeigt, dass die Walliser Einrichtungen über ein genügendes Ausbildungspotenzial verfügen, um den Nachwuchsbedarf zu decken. Es muss nur ausgeschöpft werden, wozu das Gesetz nun die Leitplanken setzen will. Voraussetzung ist freilich, dass genügend Interessentinnen und Interessenten für eine entsprechende Ausbildung gefunden werden. Die Nachfrage lässt sich nicht gesetzlich steuern.

Gute Erfolgsaussichten

Das kantonale Gesundheitsdepartement geht davon aus, dass in der Pflege 80 Prozent des Nachwuchsbedarfs, in den übrigen analysierten Gesundheitsberufen gar 100 Prozent auf dem heimischen Markt rekrutiert werden könnten. Es stützt sich dabei auf die vom «Berner Modell» gemachten Erfahrungen. Die 2012 gestarteten Bemühungen führten dazu, dass die Quote der Diplomierten mit 108 Prozent über dem aktuellen Bedarf lag. Der vorliegende Gesetzesentwurf hat gute Chancen, auch weil sich die finanzielle Belastung im Rahmen hält (siehe unten rechts). Er erhielt durch die Vernehmlassung gar einen zusätzlichenArtikel, der eine Erweiterung des Anwendungsgebietes auf Berufsverbände ermöglicht, die auf freiwilliger Basis Praktikums- und Ausbildungsplätze anbieten möchten.

Thomas Rieder
19. Januar 2020, 17:14
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