Justiz | Zürcher Bezirksgericht: CVP-Staatsrat muss sich Berichterstattung über aussereheliches Kind «gefallen lassen»

Darbellays Integrität ist von öffentlichem Interesse

Öffentliche Person. Christophe Darbellay im Mai 2016 bei der Nominationsversammlung der CVP Unterwallis für die Staatsratswahlen.
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Öffentliche Person. Christophe Darbellay im Mai 2016 bei der Nominationsversammlung der CVP Unterwallis für die Staatsratswahlen.
Foto: Keystone

Quelle: WB /dab 28.05.19 0
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Zürich / Wallis | Christophe Darbellay wollte einen Bericht der «Weltwoche» unter dem Deckel halten. Nun ist er damit vor dem Zürcher Bezirksgericht abgeblitzt. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu ­wissen, ob er seine Wahlversprechen halte.

Er wählte die offensive Variante. In einem Interview im «SonntagsBlick» gestand Christophe Darbellay im ­Spätsommer 2016 einen Seitensprung mit Folgen. Er habe das aussereheliche Kind anerkannt und die finanziellen Verpflichtungen geregelt, beteuerte er. Und er entschuldige sich bei seiner Familie und den Freunden sowie bei den Wählerinnen und Wählern. Diese glaubten und verziehen dem CVP-Mann und wählten ihn im März 2017 in die Walliser Regierung. Politisch schien Darbellay aus dem Schneider.

Die Geschichte holt den langjährigen CVP-Präsidenten nun aber immer wieder ein, was ihm so gar nicht passt. Mit einer superprovisorischen Massnahme wollte er deshalb im März einen entsprechenden Artikel der «Weltwoche» verhindern – darin war unter anderem von seinem Rechtsstreit mit der Kindsmutter die Rede. Bei der Verhandlung vor Gericht einen Monat später hat Darbellay deshalb ersucht, diese Massnahme aufrecht-zuerhalten. Ohne Erfolg.

In seinem Entscheid von Anfang Mai, der auch dieser Zeitung vorliegt, kommt das Bezirksgericht Zürich zum Schluss, dass die superproviso­rische Massnahme aufzuheben ist. In der Interessenabwägung musste der Richter darüber urteilen, ob der Schutz von Darbellays Privat- und Intimsphäre oder das öffentliche Inte­resse einer Berichterstattung höher zu gewichten ist. Das Zweite überwiegt einhellig.

Das öffentliche Interesse leitet der Richter denn auch aus der Art und Weise ab, wie der medienprofilierte Politiker damals sein «Geständnis» ­ablegte. Zum einen habe Darbellay mit dem Interview im «SonntagsBlick» sein aussereheliches Kind, ­dessen ­Anerkennung oder die finan­ziellen Verpflichtungen «selber zum öffent­lichen Thema» gemacht. Und weil, zweitens, seine Entschuldigung im Vorfeld der Walliser Staatsrats­wahlen direkt an die Wählerinnen und Wähler gerichtet war, habe die Öffentlichkeit heute durchaus ein ­Interesse daran zu wissen, wie es um dieses Versprechen denn nun steht. «Vorliegend im öffentlichen Interesse steht die persönliche Integrität eines Familien-Politikers», heisst es im Urteil.

18 000 Franken für Gerichtskosten und Entschädigung

Selbst auf Darbellays Einwand, dass seine Familie unter der Berichterstattung leiden würde, ging das Gericht nicht weiter ein. Mögliche negative Auswirkungen für sein privates Umfeld seien zu relativieren, weil Dar­bellay sein eigenes Familienleben bereits in den Jahren vor Bekanntwerden ­seiner Affäre stark in die Öffentlichkeit getragen habe – etwa in «Home­stories» der «Schweizer Illustrierten». Das juristische Kräftemessen mit der «Weltwoche» kommt den ­Walliser Bildungsdirektor nun teuer zu stehen. Nebst einer Parteientschädigung in der Höhe von fast 10 000 Franken muss er die Gerichtskosten von 8000 Franken übernehmen. Die einstweilige Verfügung wird erst aufgehoben, wenn das Urteil rechtsgültig wird.

Die Frage, ob er den Entscheid an das Zürcher Kantonsgericht weiterzieht, liess Darbellay gestern unbe­antwortet. Gleichzeitig liess er offensichtlich ausgewählten Medien ein Commu­niqué zukommen, worin er angibt, gegen die «Weltwoche» eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen. Offenbar wählt er erneut die offensive Variante.

David Biner
28. Mai 2019, 17:33
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