Prozess | Vater der mutmasslich missbrauchten Schülerin ist erzürnt

«48 Monate sind zu wenig für den Vergewaltiger meiner Tochter»

Gerichtstermin. Der Angeklagte ist in Fussfesseln den Richtern am Gericht Visp vorgeführt worden.
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Gerichtstermin. Der Angeklagte ist in Fussfesseln den Richtern am Gericht Visp vorgeführt worden.
Foto: WB/Andrea Soltermann

Quelle: WB /zen 02.10.19 0
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Visp | Vor dem Kreisgericht Visp musste sich am Mittwoch ein 55-jähriger Italiener dem Vorwurf der Vergewaltigung einer 14-jährigen Schülerin stellen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Pflichtverteidiger einen Freispruch in allen Anklagepunkten. 

Zur Vergewaltigung soll es laut Anklageschrift von Staatsanwalt Andreas Seitz wenige Tage vor Weihnachten 2018 in einem renommierten Viersternehotel in Zermatt gekommen sein. Im Gasthaus, das auf seiner Internetseite unter anderem auch für Familienferien wirbt, war zu jener Zeit eine Familie aus England mit ihren noch minderjährigen Kindern zu Gast. Die 14-jährige Tochter, die später in einem Brief an den Angeklagten schreibt, «dass sie sich in dieser Umgebung sicher gefühlt hatte», begab sich am 19. Dezember nach 21 Uhr an die Hotelbar neben dem hoteleigenen Restaurant und bestellte sich einen alkoholhaltigen Drink. Der Barkeeper, ein 55-jähriger zweifacher Familienvater, der als Saisonnier seit 14 Jahren an der Hotelbar in Zermatt arbeitet, servierte ihr diesen, ohne ihren Ausweis zu verlangen. Er schenkte ihr in der Folge noch weitere nach, ohne diese in Rechnung zu stellen. Dabei soll es lustig zu und her gegangen sein zwischen dem Mädchen und dem Barkeeper. Dieser küsste das Mädchen an der Bar sogar auf die Wange. Wenig später soll es im Fumoir auch zu Zungenküssen gekommen sein.

Statt aufs Zimmer ins Untergeschoss

Der Schülerin stiegen die Drinks (am Gericht war von sieben die Rede) rasch in den Kopf. Ein halbe Stunde nach Erscheinen in der Bar konnte sie sich kaum mehr auf den Beinen halten. Der Barkeeper wollte ihr deshalb helfen, auf ihr Zimmer zu kommen. Dieses befand sich im ersten Stock des Hotels, der Barkeeper hatte Zugang zu allen Zimmern des Hauses. Statt nach oben führte er sie aber ins Untergeschoss, wo es laut Darstellung der Staatsanwaltschaft zu einer brutalen Vergewaltigung gekommen sein soll. Dabei soll das kleine, schmächtige Mädchen keine Abwehrchancen gegen den muskulösen Mann aus Italien gehabt haben. Zeugen des Vorfalls gabs keine. Nach der Vergewaltigung zog der Mann der Schülerin ihre Kleider über und brachte sie, nachdem sie zuvor erbrochen hatte, auf ihr Zimmer, das sie sich mit ihrem Bruder teilte.

Späte Untersuchung im Spital

«Am Morgen, nachdem du mir die Kleider vom Leib gerissen hast und mit Gewalt in mich eingedrungen bist, erwachte ich völlig verwirrt und wusste nicht, wieso mein Körper so weht tat», beschreibt das Mädchen im Brief an «den Mann, der mir meine Unschuld nahm», den Peter Volken, Anwalt der Opferfamilie, in seinem Auftrag am Mittwoch vor Gericht vortrug, das Aufwachen am Tag danach. Erst einen Tag nach dem Vorfall kam es zwischen der Familie und dem Geschäftsinhaber zu einem Gespräch über den Vorfall. Dieser schaltete darauf die Polizei ein. Noch in Zermatt kam es zu Einvernahmen durch Beamte. Dann reiste die Familie ab, früher als geplant. «Ich wusste nicht, was ich sonst getan hätte», sagte der Vater der Schülerin vor Gericht. Erst im letzten Moment konnte die Familie vor ihrem Abflug vom Flughafen Genf nach England gestoppt werden, um das Mädchen im Spital Genf auf mögliche Spuren einer Vergewaltigung zu untersuchen. Gute polizeiliche Arbeit in einem möglichen Fall einer Vergewaltigung hätte wohl anders ausgesehen.

Im Januar 2019 dann reist das Mädchen von England nach Brig, um sich in einer Konfrontation mit dem Geschehenen den Fragen der Staatsanwaltschaft zu stellen. In allen Details schildert es dort eine Vergewaltigung, die brutaler nicht sein könnte. Dass es im Schockzustand und alkoholisiert das Martyrium des gewaltsamen sexuellen Übergriffs über sich ergehen lassen musste.

Die Version des Angeklagten

Bei der Befragung des Angeklagten durch Gerichtspräsident Rochus Jossen entschuldigte sich der Angeklagte eingangs bei der Familie für das, was passiert sei, und dafür, dass das Vorgefallene das Leben des Mädchens zerstört habe. Tischte dann aber dem Gericht eine Version der Ereignisse jenes Abends auf, wonach es um einvernehmlichen Sex ging. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien völlig haltlos, es sei das Mädchen gewesen, das ihn zu sexuellen Handlungen gedrängt habe. Er sei darüber geschockt gewesen. Sein einziger Fehler sei gewesen, das Mädchen nicht nach seinem Ausweis zu fragen und dass er es zugelassen habe, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen sei. Aber sie habe bei der Bestellung der alkoholhaltigen Drinks gesagt, dass sie zwanzig sei. Und weil sie geschminkt war, habe er das auch geglaubt.

Vier Jahre Gefängnis und Landesverweis

Staatsanwalt Seitz liess in seinem Plädoyer an der Schilderung des Mädchens, was sich am Abend des 19. Dezember 2018 im engen Treppenhaus des Untergeschosses des Viersternehotels abspielte, keine Zweifel aufkommen. Komme hinzu, dass das Mädchen nach einvernehmlichem Sex, wie es der Angeklagte darstelle, wohl kaum an posttraumatischen Belastungsstörungen leiden würde, die noch heute wöchentliche Sitzungen bei Psychotherapeuten erforderten. Der Täter, den Seitz als «Gigolo» betitelte, der einzig auf Frauen und Sex fixiert sei, habe aus dem Motiv der sexuellen Triebbefriedung heraus gehandelt ohne «Rücksicht auf Verluste». Das Verschulden des Angeklagten wiege schwer und er sehe keine Gründe für Strafmilderung, begründete der Staatsanwalt seinen Strafantrag von vier Jahren Gefängnis für den Angeklagten und einen zehnjährigen Landesverweis nach Abbüssen der Haft.

Schülerin wollte vor Gericht aussagen

In seinen kurzen Ausführungen brachte Opferanwalt Peter Volken dem Gericht zur Kenntnis, dass das Mädchen unbedingt beim Gericht in Visp seinem Peiniger gegenüberstehen wollte. Von diesem Vorhaben sei ihm aber von psychologischen Sachverständigen dringend abgeraten worden, weil es dazu psychisch noch nicht stabil genug sei. Anstelle dessen verlas er einen Brief der Schülerin, den sie zwei Tage vor dem Gerichtstermin verfasst hatte. In emotionalen Worten beschreibt sie darin den Schaden, welchen der Vergewaltiger bei ihr hinterlassen habe und wie sehr sie unter dem Geschehenen leide. Ein Brief übrigens, den Pflichtverteidiger Fabian Williner aus den Gerichtsakten verbannen wollte, weil er zu spät als Beweismittel eingereicht wurde.

Williner hielt sich in seinem Plädoyer kurz und legte seiner Verteidigungsstrategie die Frage zugrunde: Wie kann jemand verstehen, was jemand will, wenn er nicht spricht? Das Mädchen habe zu keinem Zeitpunkt Halt gesagt zu den sexuellen Handlungen, dem Barkeeper aber gleichzeitig gesagt, es sei zwanzig. Der Darstellung der Ereignisse seines Mandanten, es sei das Mädchen gewesen, das Sex wollte, sei vom Gericht Glauben zu schenken. In den Aussagen des Mädchens hingegen gebe es zahlreiche dokumentierte Widersprüchlichkeiten.

Urteil in wenigen Wochen

Bleibt zu erwähnen, dass neben einer Vertreterin der Opferhilfe Oberwallis auch der britische Botschafter in der Schweiz den Bruder und den Vater der Schülerin ins Gericht begleitete. Dem Vater gewährte das Gericht eine kurze Stellungnahme, die auch kurz ausfiel: «48 Monate Gefängnis sind zu wenig für den Vergewaltiger meiner Tochter, der nicht nur ihr Leben, sondern auch das Leben unserer ganzen Familie zerstört hat.»

Das Gericht stellte ein Urteil in wenigen Wochen in Aussicht. Es ist zweitinstanzlich vor Kantonsgericht anfechtbar.

Norbert Zengaffinen
02. Oktober 2019, 20:21
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