Justiz | Verteidiger fordert Freispruch und Entschädigung von 3000 Franken

Pensionierter Jäger bestreitet, einen Wolf getötet zu haben

Vor Gericht. Ein pensionierter Jäger musste sich am Donnerstag vor Bezirksgericht Brig dem Vorwurf der Wolfswilderei stellen.
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Vor Gericht. Ein pensionierter Jäger musste sich am Donnerstag vor Bezirksgericht Brig dem Vorwurf der Wolfswilderei stellen.
Foto: WB/ANDREA SOLTERMANN

Quelle: 1815.ch /zen 28.06.18 0
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Vor dem Bezirksgericht Brig/Östlich Raron ist am Donnerstag der Fall des gewilderten Wolfes M63 verhandelt worden, dessen Kadaver im März 2016 am Ufer der Rhone bei Raron entdeckt wurde. Der Angeklagte soll diesen laut Staatsanwaltschaft zuvor bei Termen getötet haben und ihn anschliessend bei Raron in die Rhone geworfen haben.

Zu Beginn der Verhandlung listete Gerichtspräsident Michael Steiner in einer Kurzfassung die zahlreichen Straftaten auf, deren sich der pensionierte Jäger aus dem Brigerberg aus Sicht von Staatsanwalt Andreas Seitz schuldig gemacht haben soll. So soll er im Februar 2016 auf einem Luderplatz während der Nacht den Wolf M63 mit einer Waffe des Kalibers 22 getötet haben. Danach habe er das tote Tier mit seinem Auto nach Raron gefahren, um es dort in die Rhone zu werfen. Weiter wurde dem Jäger vorgeworfen, er habe im Oktober 2015 während der Nacht bei Termen illegal ein Wildschwein erlegt. Im Weiteren soll er im September 2016 während der Nacht mithilfe eines Nachtsichtgerätes am Brigerberg ein Hirschkalb geschossen haben. Im September desselben Jahres soll er überdies einen jungen Hirsch nach Jagdabbruch zur Strecke gebracht haben. Überdies soll er bei der Jagd diverse verbotene Hilfsmittel wie ein Laserzielgerät, Handscheinwerfer, Wildbeobachtungskameras, Bewegungsmelder, Nachtsichtgeräte und Schalldämpfer eingesetzt haben.

«Alle jagdlichen Aktivitäten im Wallis eingestellt»

Nach einer kurzen Einvernahme zweier Zeugen auf Antrag von Pflichtverteidiger Marc Truffer bat Richter Steiner den Angeklagten zur Einvernahme. Ob er die 24-seitige Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gelesen habe, wollte der Gerichtspräsident wissen. Habe er, erwiderte dieser, «sie besteht zum grossen Teil aus Vermutungen, Verleumdungen und erfundenen Geschichten». Die Antwort auf die Frage des Richters, ob er noch immer abstreite, den Wolf in Termen geschossen zu haben, war kurz: «Konsequent. Ich verweise auf meine bisherigen Aussagen.» Dann verlas der Angeschuldigte ein persönliches Protokoll, in dem er Staatsanwalt Seitz eine Vorverurteilung während der Untersuchung vorwarf. «Und wegen der Hinterlist des Wildhüters am Brigerberg habe ich alle jagdlichen Aktivitäten im Wallis eingestellt und diese in mein Heimatland Deutschland verlegt.» Ebenso die Presse bekam ihr Fett ab. «Wegen Berichten im ‹Walliser Boten› und im ‹Blick› im Dezember 2017, die mich vorverurteilt haben, verlor ich einen Nebenjob, der mir jährlich 20 000 Franken einbrachte.» Überdies habe er gesundheitliche Schäden davongetragen, die eine sechsmonatige Behandlung bei einem Facharzt notwendig gemacht hätten.

Indizienkette

Was folgte, war ein einstündiges Plädoyer von Staatsanwalt Andreas Seitz. Er schickte voraus, dass ein hieb- und stichfester Beweis, der den Angeklagten eindeutig als Wolfswilderer überführe, fehle. Deshalb müsse das Gericht sein Urteil aufgrund von Indizien fällen, aufgrund derer aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber zweifelsfrei hervorgehe, dass es sich beim Angeklagten um den Wolfswilderer von Termen handle.

Anhand einer Indizienkette legte Seitz in der Folge dar, warum nur der Angeklagte und nicht auch andere Personen infrage kämen, den Wolfsabschuss in Termen getätigt zu haben. Aufgrund dieser Tatsachen forderte er für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingt auf vier Jahre und eine Busse von 4000 Franken sowie ein Jagdpatententzug auf die Dauer von zehn Jahren.

Faktencheck

Pflichtverteidiger Marc Truffer unterzog in einem fast drei Stunden dauernden Plädoyer die Anklageschrift einem Faktencheck, der mit Ausnahme einiger kleiner Vergehen alle Anklagepunkte abschmetterte. Seine Strategie zielte vorab darauf ab, die Aussagen des Wildhüters der Region, auf welchen die Anklageschrift aufbaut, in Zweifel zu stellen. Was ihm vor den Vertretern der Walliser Jägerschaft, der Schwarznasenschäfer und des Vereins Lebensraum ohne Grossraubtiere, die den Prozess im Saal mitverfolgten, derart gut gelang, dass beinahe der Eindruck entstand, nicht der Angeklagte, sondern Staatsanwalt Seitz sowie der Wildhüter der Region sässen auf der Anklagebank.

In seinen Anträgen forderte Truffer im Anklagepunkt der Wolfswilderei einen Freispruch. Für die ausgestandene Untersuchungshaft seines Mandanten forderte er eine Entschädigung von 3000 Franken.

Seitz zeigte sich wenig beeindruckt vom Plädoyer des Pflichtverteidigers und quittierte dieses in seiner Replik mit der Bemerkung, dass die Verteidigung vor Gericht medial sehr gut inszeniert ihrem Frust über das Verfahren Luft gemacht habe.

Urteil heute Freitag

Das Schlusswort hatte wie üblich der Angeklagte: «Der Staatsanwalt hat eine leichtfertige Anklageschrift
verfasst, welche zum Teil auf Geschichten beruht. Ich bin enttäuscht von der Arbeit, die er geleistet hat. Was den Wildhüter des Brigerbergs betrifft, hat er aus meiner Sicht wiederholt dargelegt, dass er für die Jägerschaft der Region eine unglaubwürdige Amtsperson darstellt. Der Presse will ich mitteilen, dass es ihr in meinem Fall um Sensationsjournalismus geht und nicht um wahrheitsgetreue Berichterstattung. Darunter haben ich und meine Familie zu leiden.» Das Gericht verkündet das Urteil heute Freitag.

Norbert Zengaffinen
28. Juni 2018, 17:31
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