Waffenrecht | Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen

Armeeangehörige sollen Waffen behalten dürfen

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz.
1/1

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz.
Foto:

Quelle: SDA 02.03.18 0
Artikel teilen

Sportschützen und -schützinnen sollen weiterhin mit halbautomatischen Gewehren schiessen und Armeeangehörige ihre Waffen nach der Entlassung behalten dürfen. Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen.

Möglich machen dies Ausnahmebewilligungen vom vorgesehen Verbot dieser Waffen. Im Zentrum der verschärften EU-Vorschriften stehen halbautomatische Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen. Darunter ist das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, das auch Sportschützen üblicherweise benützen.

Für Gewehre liegt die Grenze bei 10 Schuss im Magazin, für Pistolen bei 20 Schuss. Diese Waffen seien gefährlich, weil mit ihnen ohne Nachladen mehrere Male geschossen werden kann. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Zugang zu diesen Waffen zu beschränken und den Informationsaustausch im Schengen-Raum zu verbessern.

Regelmässige Trainings nachweisen

Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz. Im Antrag nimmt er Rücksicht auf die Sportschützen. Sie können weiterhin mit Sturmgewehren schiessen, wenn sie entweder Mitglied in einem Schiessverein sind oder nachweisen können, dass sie regelmässig schiessen.

Wer seine Armeewaffe nach dem Dienst übernehmen will, kann dies weiterhin tun. Möglich macht das eine Ausnahmeregelung, die mit der EU ausgehandelt werden konnte.

Wer bereits eine Waffe besitzt, die gemäss Richtlinie verboten ist, muss dies innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen. Nötig ist das nur, wenn die Waffe noch nicht registriert ist oder wenn der Besitzer sie nicht direkt bei der Entlassung aus dem Dienst von der Armee übernommen hat.

Ausnahmebewilligungen sind auch für Sammler und Museen möglich. Sie können verbotene halbautomatische Waffen in ihren Beständen haben, wenn sie nachweisen können, dass sie sie sicher aufbewahren. Waffen, für die die Ausnahmebewilligung nötig ist, müssen Sammler und Museen in einer Liste aufführen.

Drohung mit Referendum

Die EU-Waffenrichtlinie stand von Beginn weg im Visier der Kritik: Der Schweizerische Schiesssportverband, der Schweizerische Unteroffiziersverband und Pro Tell, die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, drohten bereits mit dem Referendum. Von den grossen Parteien stellte sich die SVP gegen die Vorlage.

Als "Schengen"-Land ist die Schweiz jedoch verpflichtet, beim nach den Terroranschlägen von Paris von der EU verschärften Waffenrecht nachzuziehen. Sie muss die neuen Bestimmungen bis zum 31. Mai 2019 umsetzen.

Der Bundesrat betont in seiner Botschaft nun die Wichtigkeit des Schengen-Abkommens für die Schweiz bei der Bekämpfung von Kriminalität. Das Dublin-Abkommen wiederum sei zentral für die Schweizer Asylpolitik. Ausserdem führt er Kosten ins Feld.

Ein eigenes, mit "Schengen" vergleichbares System für die innere Sicherheit aufzubauen, würde laut einem Anfang Jahr veröffentlichten Bericht 400 bis 500 Millionen Franken kosten. Ein Wegfall von Schengen/Dublin würde der Volkswirtschaft Einkommensverluste von bis zu 11 Milliarden Franken im Jahr verursachen.

02. März 2018, 17:40
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Ins Herz des UNESCO-Welterbes Jungfrau-Aletsch
  2. Felsabbruch verursacht grosse Staubwolke
  3. Wo Zecken lauern...
  4. Novartis wächst in neuer Struktur
  5. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  6. Polizei löst Party auf
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Sofia Agnes SchnydrigNelio KuonenMalea Zeiter
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Armeeangehörige sollen Waffen behalten dürfen | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Armeeangehörige sollen Waffen behalten dürfen

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich