Bundesgericht | Bundesgerichts-Veto zu Wasserkraftwerk

Bündner Regierung muss Wasserkraftprojekt im Lugnez neu beurteilen

Der Zervreila-Stausee oberhalb der Gemeinde Vals: Hier her soll das Wasser aus dem Lugnez geleitet werden.
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Der Zervreila-Stausee oberhalb der Gemeinde Vals: Hier her soll das Wasser aus dem Lugnez geleitet werden.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 28.10.16 0
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Die Regierung des Kantons Graubünden muss sich nochmals mit dem Ausbau der Wasserkraft in der Talschaft Lugnez befassen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von vier Umwelt- und Naturschutzorganisationen teilweise gutgeheissen.

Die Lausanner Richter halten in ihrem am Freitag publizierten Urteil fest, dass bei der Neubeurteilung der Umweltverträglichkeit auch die Auswirkungen der bereits bestehenden Anlagen der Kraftwerke Zervreila AG (KWZ) im Lugnezer- und Valsertal miteinbezogen werden müssen. Insbesondere der Problematik der Restwassermengen sei dabei Beachtung zu schenken.

Die Kraftwerke Zervreila betreibt bereits heute die vier Zentralen Zervreila, Safien Platz, Rothenbrunnen und Realta. Mit dem Konzessionsprojekt "Überleitung Lugnez" sollen Teile von fünf weiteren Wasserfassungen - alles Nebenbäche des Glenners - im hinteren Lugnez gefasst und durch einen unterirdischen Stollen in das bestehende Ausgleichsbecken Zervreila oberhalb von Vals geleitet werden.

Gegen dieses Projekt reichten die Schweizerische Greina-Stiftung zur Erhaltung der alpinen Fliessgewässer, WWF Schweiz, Pro Natura und der Schweizerische Fischereiverband Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Gesamtbetrachtung nötig

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das umweltrechtliche Sanierungsverfahren der bestehenden Anlageteile mit dem Konzessions- und Bewilligungsverfahren für die Überleitung Lugnez koordiniert werden muss.

Die Restwassermengen müssten so festgelegt werden, dass die Auen des Glenners von nationaler Bedeutung und deren Lebensgemeinschaften erhalten blieben.

Jene Glennerauen, die im Bundesinventar noch nicht als Auen von nationaler Bedeutung gekennzeichnet seien, dürften ebenfalls keine Verschlechterung erfahren. Sie seien nämlich für die Aufnahme ins Bundesinventar vorgeschlagen.

Gutachten werfen Zweifel auf

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte die Auffassung vertreten, dass die Umweltverträglichkeit der Überleitung unabhängig beurteilt werden dürfe.

Es war zudem davon ausgegangen, dass sich die Situation der Auen durch das Projekt Überleitung Lugnez kaum verändern werde. Die von den beschwerdeführenden Organisationen eingereichten Gutachten haben gemäss Bundesgericht jedoch aufgezeigt, dass daran zu zweifeln sei.

Grösstes Bündner Projekt

Das Vorhaben der Zervreila Kraftwerke ist eines der aktuell grössten Kraftwerkprojekte im Kanton Graubünden mit einem Investitionsvolumen von 120 Millionen Franken.

32 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr würden neu gefasst und in bestehenden Anlagen im Safiental und in Rothenbrunnen im Hinterrheintal verstromt. Dem natürlichen Kreislauf zurückgegeben würde das Wasser beim Zusammenfluss von Vorder- und Hinterrhein bei Reichenau. (Urteile 1C_526/2015 und 1C_528/2015 vom 12.10.2016)

28. Oktober 2016, 12:00
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