Geld | Alte Banknoten sollen ihren Wert behalten

Bundesrat will Umtauschfrist für alte Banknotenserien aufheben

Für die sechste Banknotenserie von 1976 - im Bild die Tausender-Note - gilt eine Umtauschfrist bis ins Jahr 2020. Künftig sollen Banknoten ohne Frist umgetauscht werden können.
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Für die sechste Banknotenserie von 1976 - im Bild die Tausender-Note - gilt eine Umtauschfrist bis ins Jahr 2020. Künftig sollen Banknoten ohne Frist umgetauscht werden können.
Foto: numis ag (www.numis.ch)

Für die sechste Banknotenserie von 1976 - im Bild die Tausender-Note - soll keine Umtauschfrist mehr gelten.
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Für die sechste Banknotenserie von 1976 - im Bild die Tausender-Note - soll keine Umtauschfrist mehr gelten.
Foto: numis ag (www.numis.ch)

Quelle: SDA 05.04.17 0
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Alte Banknoten sollen künftig ohne Frist gegen ihren Wert eingetauscht werden können. Der Bundesrat schlägt im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Aufhebung der heute geltenden Umtauschfrist vor.

Damit will er verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die plötzlich ihren Wert verloren haben. Potenzielle Opfer sind die Erbinnen und Erben eines Vermögens, das Banknoten enthält, die nicht mehr umgetauscht werden können. Auch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihr Herkunftsland zurückkehren und Banknoten alter Serien aufbewahrt haben, können betroffen sein.

Mit der Aufhebung der Umtauschfrist stellte sich die Schweiz auf die in den wichtigsten Industrieländern übliche Praxis ein, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, bis Ende August 2017 eine Vernehmlassungsvorlage mit den erforderlichen Gesetzesänderungen auszuarbeiten.

Fonds für alte Banknoten

Heute kann die SNB - sobald sie eine neue Banknotenserie in Umlauf bringt - die Banknoten der bisherigen Serie zurückrufen. Die zurückgerufenen Banknoten gelten dann nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, können jedoch noch während zwanzig Jahren bei der SNB umgetauscht werden.

Auslöser für ein Umdenken war eine Interpellation von Nationalrat Manuel Tornare (SP/GE). Die Aufhebung der Umtauschfrist werde nicht rückwirkend gelten, sagte Philipp Rohr, Sprecher der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), auf Anfrage. Die sechste Banknotenserie, für die bisher eine Umtauschfrist bis im Mai 2020 galt, soll unbeschränkt gültig sein. Im Jahr 2017 waren noch 1,14 Milliarden Franken dieser Serie im Umlauf.

Der Betrag, der den nicht fristgerecht umgetauschten Banknoten entspricht, fliesst in den Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden. Dieser Fonds enthält Anfang 2016 265 Millionen Franken.

Die SNB hat vergangenes Jahr begonnen, die neunte Serie Banknoten in Umlauf zu bringen. Die 50er-Note ist die erste dieser Serie. Am 17. Mai folgt die 20er-Note, die weiteren Noten werden folgen.

05. April 2017, 12:52
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