Organspende | Umstrittene Wartefrist zur Organentnahme

Kritik an kürzerer Wartezeit bei Feststellung des Todes

Ärzte implantieren einem Patienten eine Niere. Wie lange ein Organspender tot sein muss, bevor die Organe entnommen werden dürfen, ist umstritten.(Archivbild)
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Ärzte implantieren einem Patienten eine Niere. Wie lange ein Organspender tot sein muss, bevor die Organe entnommen werden dürfen, ist umstritten.(Archivbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.11.17 0
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Nach einem Herzstillstand darf der Tod neu schon nach fünf Minuten statt wie bisher nach zehn Minuten festgestellt werden. Das spielt für die Organtransplantation eine Rolle. Die Änderung stösst jedoch auf Kritik.

Mehrere Organisationen wenden sich mit einem Protestbrief an den Bundesrat. Den Brief unterzeichnet haben die Hippokratische Gesellschaft Schweiz, Human Life International Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Bioethik und die Vereinigung Katholischer Ärzte Schweiz.

Mit der Halbierung der Wartefrist werde das Vertrauen der Bevölkerung in die gesetzlichen Regeln zur Organspende erschüttert, schreiben sie in einer Mitteilung vom Montag. Das gelte umso mehr, als den wenigsten bewusst sei, dass Organspenden nicht nur nach dem klassischen Hirntod, sondern auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand vorgenommen würden.

Die Organisationen fordern den Bundesrat auf, das revidierte Transplantationsgesetz erst in Kraft zu setzen, wenn die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) den umstrittenen Punkt in ihren Richtlinien geändert hat.

Bessere Diagnostik

Der Bundesrat hatte am 18. Oktober entschieden, das Gesetz und die Ausführungsbestimmungen dazu auf den 15. November in Kraft zu setzen. Zur Feststellung des Todes verweisen die gesetzlichen Grundlagen auf die SAMW-Richtlinien.

Darin wird begründet, weshalb die Wartezeit verkürzt wurde: Die Diagnostik ist besser geworden. In der Schweiz müsse die Pulslosigkeit mittels Echokardiographie diagnostiziert werden, heisst es in den Richtlinien. Anschliessend werde eine Hirntoddiagnostik verlangt, was die Wartezeit um mindestens zusätzliche zwei bis drei Minuten verlängere.

Sichere Methode

Jürg Steiger, Leiter der Klinik für Transplantation am Uni-Spital Basel und Präsident der Zentralen Ethikkommission bei der SAMW, erläuterte vergangene Woche in der Sendung "Echo der Zeit" von Radio SRF das Vorgehen.

Mit der Echokardiographie - dem Ultraschall - sei man wirklich ganz sicher, dass kein Sauerstoff mehr im Hirn ankomme, sagte er. Mit dem Tasten des Pulses sei das nicht der Fall. Ohne Sauerstoff tritt der neuronale Zelltod laut der SAMW in weniger als fünf Minuten ein.

Dass mit der kürzeren Wartezeit mehr Organe für die Transplantation brauchbar sind, wurde laut Steiger bei der Änderung der Richtlinie nicht diskutiert. Es sei ausschliesslich um die Frage gegangen, wie sicher der Tod festgestellt werden könne, sagte er.

Hirnstamm überlebt länger

Die protestierenden Organisationen argumentieren, als Kriterium für den Tod eines Menschen sei der irreversible Ausfall sämtlicher Funktionen des Hirns festgelegt. Der irreversible Funktionsausfall des Grosshirns trete bei einem Herzstillstand nach etwa fünf Minuten ein. Der Hirnstamm aber überlebe bis zu zehn Minuten oder etwas länger.

Deshalb sei der irreversible Ausfall des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms bei einer Wartezeit von fünf Minuten nicht mehr gewährleistet. Der Eindruck dränge sich auf, dass die Wartezeit, die den Organspender schützen sollte, zugunsten möglichst frischer Spenderorgane verkürzt werde, stellen die Organisationen fest.

Das müsse in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Dass der Bundesrat die Lockerung in den Richtlinien über die Todesfeststellung verschwiegen habe, sei nicht akzeptabel.

06. November 2017, 11:17
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