Bahnverkehr | Mehr Niederflurwagen auch im Fernverkehr

Mindestens ein Niederflurwagen pro Stunde und Richtung

Bei vielen Fernverkehrszügen können zum Beispiel Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, nicht selbständig ein- und aussteigen. Das soll sich ab 2024 ändern, wenn mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung mit Niederflur-Einstieg verkehren soll. (Symbolbild)
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Bei vielen Fernverkehrszügen können zum Beispiel Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, nicht selbständig ein- und aussteigen. Das soll sich ab 2024 ändern, wenn mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung mit Niederflur-Einstieg verkehren soll. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 18.04.16 0
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Um Behinderten das Zugfahren auch im Fernverkehr zu erleichtern, sollen Züge künftig mindestens einmal pro Richtung und Stunde mit Niederflur-Einstiegen verkehren. Damit treibt der Bund die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes weiter voran.

Eine entsprechende Richtlinie tritt am 1. Juli in Kraft, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Montag mitteilte. Spätestens ab Anfang 2024 ist die Vorschrift einzuhalten.

Das lässt den Verkehrsunternehmen Zeit, die nötigen Wagen anzuschaffen. So will die SBB unter anderem Niederflur-Zwischenwagen für die Kompositionen mit Eurocitywagen und Einheitswagen IV beschaffen, wie das BAV schreibt. Von der Vorschrift ausgenommen sind Strecken, auf denen wegen der Fahrplanvorgaben Neigezüge eingesetzt werden müssen.

Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist es, dass Personen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen den öffentlichen Verkehr möglichst selbständig nutzen können. Doch auch wer mit schwerem Gepäck oder mit Kinderwagen reist, dürfte sich über mehr Niederflur-Einstiege freuen.

Ebenfalls per 1. Juli treten Änderungen in Verordnungen und Ausführungsbestimmungen in Kraft. Damit harmonisiert die Schweiz unter anderem die Ausführungsbestimmungen zum BehiG für die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und die Kundeninformation mit den europäischen Vorschriften, wie das BAV weiter schreibt.

So werde der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität Rechnung getragen. Reisende könnten etwa auch auf grenzüberschreitenden S-Bahnen einheitlich gestaltete Züge und Informationssysteme nutzen. Diese Vorschriften sind bei neuen Fahrzeugen ab Mitte Jahr einzuhalten. Bestehende Fahrzeuge müssen bis Ende 2023 angepasst werden, sofern dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist.

18. April 2016, 16:07
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