Militär | Soldaten nach Gewalt an Kameraden verurteilt

Ehemalige Rekruten nach Übergriffen auf Kameraden verurteilt

Rückzug. Die Schweizer Armee verlässt das Goms.
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Rückzug. Die Schweizer Armee verlässt das Goms.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 02.12.16 0
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Sieben ehemalige Schweizer Rekruten sind von einem Militärgericht in Schwyz wegen Übergriffen auf zwei Kameraden zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt worden. Sie hatten in einem Truppenlager in Elm GL 2014 zwei Kameraden gefesselt, geschlagen und gequält.

Die sieben Männer einer Infanterie-Rekrutenschule wurden nach einem fünftägigen Prozess am Freitag vom Militärgericht 7 in Schwyz in den schwereren Fällen wegen Angriffs, Freiheitsberaubung und Nötigung für schuldig befunden, wie die Militärjustiz mitteilte. Hinzu kamen Verstösse gegen Dienstvorschriften.

Sie kassierten bedingte Geldstrafen und Bussen. Der Strafrahmen reicht dabei von 140 Tagsätzen zu 110 Franken bis zu zehn Tagsätzen à 120 Franken. Hinzu kommen bei zwei verurteilten Soldaten zu entrichtende Bussen von 2750 und 700 Franken.

In einem Fall widerrief das Gericht eine zuvor auf Bewährung ausgefällte Geldstrafe. Ein Soldat muss die gesamten Gerichtskosten von gut 4150 Franken bezahlen, die anderen sechs zwischen 500 und 4000 Franken.

Die Beschuldigten griffen im Juli 2014 in der Truppenunterkunft in Elm nachts zwei Kameraden an. Das erste Opfer fesselten sie an ein Bett. Sie stülpten ihm einen Kissenbezug über den Kopf und schlugen auf den Mann ein. Die Quälerei hielten sie auf Video fest.

Einer der Täter hielt seinen Penis über den Kopf des Opfers. Als sich der Rekrut ohnmächtig stellte, liessen die Täter von ihm ab und trugen ihn ins Bett. Das Opfer litt nach eigenen Aussagen danach unter Panik-Attacken.

Das zweite Opfer wurde in der Folgenacht ebenfalls gefesselt. Unter anderem zündeten die Täter mit einem Weisslicht des Sturmgewehrs dem Opfer ins Auge. Nach zehn Minuten und heftiger Gegenwehr konnte sich der Gequälte schliesslich befreien und einen Vorgesetzten alarmieren. Er erlitt eine Bindehautreizung und war zunächst arbeitsunfähig.

Die Täter stammen aus den Kantonen Schaffhausen, Zürich und St. Gallen. Sie bestritten die Vorwürfe vor Gericht mehrheitlich. Die beiden Opfer hatten die Täter nicht gesehen. Vier der Männer identifizierte eines der Opfer anhand deren Stimmen.

Die Verteidiger der Angeklagten machten zudem Verfahrensfehler geltend. Die Beschuldigten seien nicht über ihre Rechte aufgeklärt und die amtlichen Verteidiger zu spät beigezogen worden.

Die Opfer stammen aus Glarus und dem Tessin. Eines der Opfer vermutete vor Gericht Rache als Motiv. Er hatte zuvor einen anderen Rekruten verteidigt, der von einigen der späteren mutmasslichen Täter verbal angegriffen worden war. Das zweite Opfer konnte sich den Angriff nicht erklären.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können ans Militärappellationsgericht weitergezogen werden.

02. Dezember 2016, 19:25
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